Als örtliche Ordnungsbehörde obliegen der Landeshauptstadt Schwerin Aufgaben nach der Kampfmittelverordnung M-V. Die Gefahrenabwehr in Verbindung mit Munition, militärischem Sprengstoff und auch möglichen Sprengvorrichtungen wird durch den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst wahrgenommen. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz.
Der Munitionsbergungsdienst ist als Sonderordnungsbehörde für diesen Bereich speziell ausgerüstet und geschult. Er allein übernimmt die Bergung von explosionsgefährlichen Gegenständen.
Durch die Stabsstelle Kampfmittelbeseitigung bei der Landeshauptstadt Schwerin wird die Koordinierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Kampfmitteln und die entsprechende Einsatzvorbereitung vorgenommen. Über die Einrichtung dieser zentralen Stelle können alle erforderlichen Informationen gebündelt werden.
Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben eine entsprechende Auskunft, so können Sie diese über das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz anfordern. Alternativ können Sie kostenfrei über das MV-Serviceportal eine Belastungsauskunft online beantragen und direkt als .pdf-Datei herunterladen (Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen | MV-Serviceportal).
Sollten Sie z.B. bei Bauarbeiten, beim Spaziergang im Wald oder beim Tauchen in Schweriner Gewässern Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sichern Sie die Fundstelle gegen unbefugtes Betreten in sicherer Entfernung und verständigen Sie über den Notruf 112 oder 110 die Feuerwehr oder die Polizei.