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Beurkundungen

Was kann im Fachdienst Jugend beglaubigt und beurkundet werden?

 © Fotolia/vege
  1. Die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters zu einer solchen Erklärung.
  2. Die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen für das unterhaltsberechtigte Kind oder seines gesetzlichen Rechtsnachfolgers.
  3. Die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge der Eltern, welche nicht miteinander verheiratet sind.
  4. Die Auskunft über das alleinige elterliche Sorgerecht (Negativattest).

Benötige ich einen Termin und was kostet eine Beurkundung?

Es ist unbedingt nötig, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren. Aus organisatorischen Gründen werden Termine grundsätzlich nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr angeboten.
Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

Aktueller Hinweis aus Anlass der Corona-Pandemie:

Bitte nehmen Sie vereinbarte Termine nicht wahr, wenn Sie sich krank fühlen und Sie insbesondere trockenen Husten, Fieber oder Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns haben, sondern vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen neuen Termin.

Negativattest online beantragen
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