Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Fachdienstes Jugend bei der
- Feststellung der Vaterschaft und
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Sofern eine außergerichtliche Unterhaltsgeltendmachung im Rahmen der Beratung nach § 18 SGB VIII nicht möglich ist, kann eine Beistandschaft hinsichtlich der gerichtlichen Klärung schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung, ob eine Beistandschaft erforderlich ist, sollte nach einem umfassenden Gespräch im Fachdienst Jugend getroffen werden.