Für die Prüfung des Anspruches auf Hortbetreuung reichen Sie bitte den Antrag auf Betreuung Ihres Kindes zusammen mit den notwendigen Unterlagen, wie z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis (Anlage 1) bis zum 30.04.2024 per Post oder per E-Mail an kita-foerderung@schwerin.de ein. Sie haben auch die Möglichkeit einen Termin im BürgerBüro des Stadthauses zu vereinbaren, um den Antrag vor Ort auszufüllen oder abzugeben. Die Antragstellung ist ab 01.03.2024 möglich.
Die Bescheinigung der Einrichtung über die Bereitstellung eines freien Betreuungsplatzes ist für die Bearbeitung nicht erforderlich.
Sofern eine Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt des Schulbeginns nicht besteht, Sie aber dennoch eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis über die Erforderlichkeit der Hortbetreuung.