Straßensozialarbeit richtet sich an Kinder und junge Menschen bis 27 Jahre (nach § 7 Abs 1 ff. SGB VIII), die sich einzeln, in Szenen oder Cliquen im öffentlichen Raum aufhalten oder diesen als bedeutsamen Bestandteil ihrer Lebenswelt definieren. Es wird sich auf diejenigen konzentriert, welche von einrichtungszentrierten Angeboten der Jugend- und Jugendsozialarbeit und gesellschaftlichen Integrationsbemühungen nicht erreicht werden oder diese ablehnen. Straßensozialarbeit verhindert bzw. verringert dabei die Stigmatisierung und Ausgrenzung der oben beschriebenen jungen Menschen. Die in Schwerin tätigen Straßensozialarbeiter*innen bieten lebensweltorientierte Unterstützung an, die die soziale Integration fördern und Lebensbedingungen verbessern. Daraus ergeben sich Ziele wie z.B. die Stärkung der Selbsthilfepotentiale der jungen Menschen, das Erschließen gesellschaftlicher Ressourcen zur Integration und Hilfe (Fremdhilfepotentiale), das Initiieren gruppenbezogener Lernprozesse solidarischen Handelns und gegenseitiger Unterstützung, die Vermittlung in Hilfen auf Bedarfe der Lebensbewältigung (z.B. Hilfen zur Erziehung, Ausbildung, Arbeitssuche, SGB-II-Leistungen, Wohnen, Familie, Gesundheitsfürsorge, Sucht- und Schuldnerberatung), die Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Lebens-, Bildungs- und Berufswegplanung.