Welchen Namen kann ich in der Ehe führen?
Hier nun ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht:
- Sie behalten jeder Ihren zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen. Bei dieser getrennten Namensführung in der Ehe haben Sie zu jedem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, solange die Ehe besteht.
- Sie bestimmen gleich bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung getragenen Namen zum gemeinsamen Ehenamen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Jetzt hat derjenige, dessen eigener Name auf diese Weise wegfällt, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranzustellen oder anzufügen (Doppelname).
Wie kann ich einen Eheschließungstermin reservieren?
- Eheschließungstermine im Trauraum im Stadthaus, Rathaus, Schleswig-Holstein-Haus, Goldenen Saal und in der historischen Bibliothek können online reserviert werden. Unseren Online-Traukalender finden Sie hier: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de).
- Termine in der Schleifmühle, im Planetarium, im Zoo und auf der Weißen Flotte können nur auf Anfrage beim Standesamt reserviert werden. Senden Sie hierzu bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an standesamt@schwerin.de.
- Wenn ein Eheschließender nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eine Scheidung im Ausland erfolgt ist, setzen Sie sich bitte ebenfalls per Mail mit uns in Verbindung.
- Bitte beachten Sie: Der Eheschließungstermin wird erst mit der bestätigten Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt und der Zahlung der Gebühren verbindlich. Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Einen Termin zur Eheanmeldung in Schwerin können Sie hier buchen: Startseite des Online Dienstes (termine-reservieren.de)
Was ist der Unterschied zwischen einer "freien Trauung" und einer "standesamtlichen Trauung"?
Eine freie Trauung wird durch einen freien Redner durchgeführt. Ganz formell ausgedrückt ist eine freie Trauung eine Hochzeitsfeier ohne staatliche oder religiöse Hintergründe. Durch eine freie Trauung ist man also weder vor Gott noch vor dem Gesetz verheiratet. Eine freie Trauung hat (genau wie eine kirchliche Trauung) keinerlei zivilrechtliche Gültigkeit, daher geht i.d.R. eine standesamtliche Trauung einer freien Trauung voraus. Die freie Trauung sollte nicht mit der Trauung "unter freien Himmel" (z.B. im Garten) verwechselt werden. Eine standesamtliche Trauung kann auch im Garten durchgeführt werden (z.B. im Garten des Schleswig-Holstein-Hauses oder der Schleifmühle).
Wie lange dauert eine Trauung?
Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung nicht länger als 30 Minuten. Zwischen zwei Trauungen wird nach Möglichkeit immer etwas Zeit frei gehalten.
Brauchen wir noch Trauzeugen?
Nein. Die Pflicht, zwei volljährige Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, ist am 01.07.1998 weggefallen. Aber wenn Sie möchten, können Sie dies dennoch gern tun.
Ist der Ringtausch beim Standesamt Pflicht?
Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Allerdings ist es Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen.
Darf fotografiert und gefilmt werden?
Foto- und Videoaufnahmen sind nach Absprache mit Ihrer Standesbeamtin grundsätzlich im begrenzten Umfang möglich, wenn die Aufnahmen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden und keine Veröffentlichung (Presse, Internet, Fernsehen etc.) erfolgt. Die Veröffentlichung von Bild-/ Tonaufnahmen von der Standesbeamtin im Internet oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 22 KunstUrhG). Die Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Standesbeamtin gestattet. Die Ansprache der Standesbeamtin darf aus urheberrechtlichen Gründen nicht gefilmt werden.
Idealerweise spricht sich Ihr Fotograf am Tag der Eheschließung mit der jeweiligen Standesbeamtin über den Ablauf der Eheschließung und die Vorgehensweise ab. Kameradrohnen dürfen nicht genutzt werden. Andere Hochzeitsgesellschaften dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Um den Ablauf der Trauung nicht zu stören, empfehlen wir Ihnen jedoch, jeweils nur eine Person mit Foto- und Videoaufnahmen zu beauftragen.
Wird unsere Eheschließung veröffentlicht?
Nein, denn der Aushang, das so genannte Aufgebot, wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft.
Kann ich meine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Eine eheähnlich-geführte Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau eintragen zu lassen, ist in Deutschland nicht möglich. Dies unterscheidet Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern. Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft war bis zum 01.10.2017 nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Nun ist die Ehe für Alle möglich und es können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Bestehende, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.
Wo kann ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen?
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
Wenn Sie in Schwerin geboren sind, erhalten Sie das Geburtenregister im Standesamt Schwerin. Hierzu können Sie unser Online-Serviceportal nutzen (Urkunden - Geburtsurkunde/ Geburtenregister ausstellen lassen - Serviceportal Schwerin). Dort können Sie das entsprechende Register auswählen. Alternativ können Sie das Register per Post beantragen. Hinweis: Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich. Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten, kann die Abschrift aus dem Schweriner Geburtenregister auch in Amtshilfe durch Ihr Eheschließungsstandesamt über den elektronischen Datenabruf kostenfrei bei uns angefordert werden. Fragen Sie hierzu vorab bei Ihrem Eheschließungsstandesamt nach.