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Ehe & Lebens­partner­schaft

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Heiraten in Schwerin

 © Andreas Duerst

Gelegen am viertgrößten Binnensee Deutschlands bietet Schwerin ein wundervolles Zusammenspiel von Wasser, Landschaft und Bebauung.

Spätestens beim Anblick des Schweriner Schlosses, dem Wahrzeichen der Stadt, mitten im Schweriner See auf einer Insel, bleibt die Landeshauptstadt in ewiger Erinnerung. Die Hochzeit ist für viele der schönste Tag im Leben. In Schwerin, einer Stadt mit besonderem Charme, lässt sich dies auf sehr romantische Weise und in charismatischen Lokalitäten begehen.

Ein Baum auf der Hochzeitswiese

1. Ablauf im Standesamt

Sie haben sich entschieden, aus der Erde ein Stückchen Himmel zu machen. Dann führt kein Weg am Standesamt vorbei.

Bevor Sie heiraten, muss das Standesamt prüfen, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Dafür sind Dokumente erforderlich. Genauere Angaben dazu, welche Dokumente Sie einreichen müssen finden Sie in den folgenden Absätzen (siehe Punkt 3 und 4).

Wenn Sie in Schwerin wohnhaft sind, können Sie hier einen Termin zur Eheanmeldung buchen: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de) (siehe Standesamt: Allgemein). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung frühesten 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen kann - spätestens jedoch 2 Wochen vorher. Weitere Informationen zur Eheanmeldung finden Sie unter Punkt 2 und 3.

Die Eheschließung kann in einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. Den Termin zur Eheschließung in Schwerin können Sie bereits ab dem 01.01. für das laufende Jahr und das Folgejahr buchen. Ehen können von Dienstag bis Samstag in Schwerin geschlossen werden.

Gern können Sie Ihren Termin zur Eheschließung im Stadthaus, Rathaus, Schleswig-Holstein-Haus, Goldenen Saal und in der historischen Bibliothek online reservieren. Unseren Online-Traukalender finden Sie hier: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de).

Termine in der Schleifmühle, im Planetarium, im Zoo und auf der Weißen Flotte können nur auf Anfrage beim Standesamt reserviert werden. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an standesamt@schwerin.de.

Wenn ein Eheschließender nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eine Scheidung im Ausland erfolgt ist, setzen Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung. In der Regel ist hier eine aufwändigere Prüfung der Dokumente erforderlich (siehe Punkt 4).

 

 

2. Informationen zur Anmeldung der Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte/die Standesbeamtin, in dessen Standesamtsbezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei verschiedenen Wohnsitzen haben Sie die Möglichkeit zu wählen.

Den Eheschließungsort können Sie frei wählen (in ganz Deutschland oder auch im Ausland). 

Die Eheschließung sollte möglichst von beiden Partnern gemeinsam angemeldet werden. Ist es einem Partner jedoch aus einem wichtigem Grund nicht möglich den Termin zur Anmeldung wahrzunehmen, so benötigt das Standesamt bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung eine entsprechende Vollmacht.

Falls Sie bereits einen festen Termin für Ihre Trauung geplant haben, sollten Sie sich rechtzeitig anmelden. Sie können die Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin verbindlich anmelden. Diese Frist kann aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden.

Einen Termin zur Eheanmeldung in Schwerin können Sie hier buchen: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de) (siehe Standesamt: Allgemein).

Für die beliebten Eheschließungsorte bzw. -termine und markanten Daten, sollte Sie nach Möglichkeit unseren Terminreservierungsservice in Anspruch nehmen. Ab dem 01. Januar können Sie bereits Termine für das gesamte Folgejahr reservieren. Die Anmeldung der Eheschließung kann dann wie oben beschrieben frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Um zu erfahren, ob Ihr Termin an dem von Ihnen gewählten Eheschließungsort möglich ist, informieren Sie sich bitte auf unserer Seite mit den Trauorten. Hier werden Sie detailiert informiert und können gleich unseren Vordruck für Ihren Wunschtermin ausfüllen.
3. Dokumente zur Eheanmeldung

Zur Eheanmeldung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

- Personalausweis/ Reisepass

- Wenn Sie nicht in Schwerin geboren sind, müssen Sie zu dem Anmeldetermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (von dem Standesamt, dass Ihre Geburt registriert hat) mitbringen. Eine einfache Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde reicht nicht aus. 

- Wenn Sie bereits geschieden oder verwitwet sind oder Ihre gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, müssen Sie zusätzlich Ihre Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde und das Scheidungsurteil/ Auflösungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des ehemaligen Ehegatten mitbringen (es sei denn die Vorehe war in Schwerin und die Auflösung der Ehe wurde bereits im Eheregister eingetragen).

- Wenn Sie sich in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft befinden und diese in eine Ehe umwandeln möchten, müssen Sie ein aktuelles Lebenspartnerschaftsregister vorzeigen. (Ausnahme: Begründung der Lebenspartnerschaft in Schwerin)

- Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sind folgende Dokumente mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes + Vaterschaftsanerkennung + Sorgerechtserklärung (soweit ein Sorgerecht des Partners besteht)

- Wenn einer der Eheschließenden nicht in Schwerin wohnhaft ist, benötigen wir außerdem noch eine erweiterte Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) vom aktuellen Wohnsitz.

- Wenn nur ein Eheschließender zur Eheanmeldung erscheinen kann, benötigen Sie eine unterschriebene Vollmacht. Wenn die Eheanmeldung schriftlich (z.B. über den Postweg) erfolgen soll, benötigen beide Eheschließende je eine Vollmacht.

Einen Termin zur Eheanmeldung in Schwerin können Sie hier buchen: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de) (siehe Standesamt: Allgemein).

- Wenn Sie bereits geschieden oder verwitwet sind oder Ihre gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, müssen Sie zusätzlich Ihre Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde und das Scheidungsurteil/ Auflösungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des ehemaligen Ehegatten mitbringen (es sei denn die Vorehe war in Schwerin und die Auflösung der Ehe wurde bereits im Eheregister eingetragen).
- Wenn Sie sich in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft befinden und diese in eine Ehe umgewandeln möchten, müssen Sie ein aktuelles Lebenspartnerschaftsregister vorzeigen. (Ausnahme: Begründung der Lebenspartnerschaft in Schwerin)
4. Ehe mit Auslandsbeteiligung/ Eheschließung im Ausland

Eheschließung in Deutschland:

Wenn Sie oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten zu beachten.

Daher empfiehlt es sich in jedem Fall im Standesamt Schwerin nachzufragen, welche Unterlagen notwendig sind. Die benötigten Dokumente richten sich, neben der Staatsangehörigkeit, u.a. auch nach dem Familienstand und dem Geburtsort.

Um Ihnen eine genaue Auskunft zu geben, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen und Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin: Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (Nachweis durch Foto/ Kopie des Reisepasses), Anzahl der Vorehen (inklusive Ort und Datum der Vorehen und deren Auflösung), Anzahl der gemeinsamen Kinder. Falls einer von Ihnen ein anerkannter Flüchtling ist, dann teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Bitte senden Sie Ihre Daten an standesamt@schwerin.de. Hierzu können Sie auch den unten angegebenen Fragebogen nutzen (siehe "Fragebogen zur Vorbereitung einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung").

Sollte Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung in Deutschland ausstellen, ist ein Antrag beim Oberlandesgericht in Rostock zu stellen. Untenstehend finden Sie den Link zur "Länderübersicht vom Oberlandesgericht". (Achtung: Zusätzlich zu den genannten Dokumenten sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich, siehe Punkt 3).

Ausländische Urkunden benötigen ggf. eine Legalisation oder Apostille. Dokumente, die von einem Mitgliedsstaat der europäischen Union ausgestellt wurden, bedürfen seit dem 16.02.2019 keine Apostille oder Legalisation mehr. 

Eheschließung im Ausland:

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland benötigen, können Sie dieses in Ihrem Wohnsitzstandesamt beantragen. Wenn Ihr aktueller Wohnsitz im Ausland ist, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen die Dokumente (von beiden Partnern) genauso geprüft werden, wie bei einer Eheschließung in Deutschland. 

Bitte erkundigen Sie sich bei der für die Eheschließung zuständigen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. 

Nach der Eheschließung müssen Sie Ihre Eheurkunde (mit Übersetzung) in der Meldebehörde einreichen und registrieren lassen. Ausländische Eheurkunden benötigen ggf. eine Legalisation oder Apostille. Dokumente, die von einem Mitgliedstaat der europäischen Union ausgestellt wurden, bedürfen seit dem 16.02.2019 keine Apostille oder Legalisation mehr.  

Zusätzlich dazu kann in Ihrem Standesamt Ihres (letzten) Wohnsitzes eine kostenpflichtige Nachbeurkundung erfolgen. Diese Nachbeurkundung ist keine Pflicht. Wenn Sie die Ehe nach den im Ausland geltenden, ortsüblichen Vorschriften geschlossen haben, ist diese auch im deutschen Rechtsverkehr gültig. Die Kosten für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe betragen 90,00 bis 345,00 € Zur Prüfung sind - neben der Eheurkunde - alle Unterlagen einzureichen, die bei einer Eheschließung in Deutschland zur Prüfung notwendig gewesen werden. Anbei finden Sie ein Merkblatt zur Nachbeurkundung.

Gern können Sie uns diesbezüglich per Email kontaktieren. Um Ihnen eine genaue Auskunft zu geben, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen und Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin: Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (Nachweis durch Foto/ Kopie des Reisepasses), Reiseausweis (nur bei anerkannten Flüchtlingen) ,Anzahl der Vorehen (inklusive Ort und Datum der Vorehen und deren Auflösung), Anzahl der gemeinsamen Kinder. Bitte senden Sie Ihre Daten an standesamt@schwerin.de.

Fragebogen Ehe Ausland:

Weitere Informationen zur Nachbeurkundung und zum Oberlandesgericht:

Länderverzeichnis Oberlandesgericht
5. Möglichkeiten der Namensführung

Hier nun ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe:

  • Sie behalten jeder Ihren zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen. Bei dieser getrennten Namensführung in der Ehe haben Sie zu jedem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, solange die Ehe besteht.
  • Sie bestimmen gleich bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Ehenamen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Jetzt hat derjenige, dessen eigener Name auf diese Weise wegfällt, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranzustellen oder anzufügen (Doppelname).
6. Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Durch das in Kraft treten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts kann seit dem 1. Oktober 2017 von gleichgeschlechtlichen Paaren eine Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren eingegangen werden. Dies hat zur Folge, dass mit in Kraft treten des Gesetzes keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können.

Bestehende Lebenspartnerschaften können auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden. Für nähere Informationen zum Thema Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

7. Symbolisches Pflanzen eines Baumes

Bäume gelten seit alters her als Symbol für das Leben und das Glück. Mit einem Baum lassen sich sowohl eine dauerhafte Erinnerung als auch ein lebendiger Ausdruck für eine gute Zukunft schaffen.  

Eingebettet im Landschaftspark Fauler See befindet sich im südwestlichen Bereich die Hochzeitswiese der Stadt Schwerin. Hier können Hochzeitspaare zur Erinnerung an ihren schönsten Tag einen Baum pflanzen. Aber auch zur Geburt eines Kindes oder aus anderen Anlässen ist eine Pflanzung möglich.

Zusammen mit der SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin wird ein Standort ausgesucht und eine Beratung durchgeführt.

Das Paar kann nach eigenem Terminwunsch die Pflanzung im kleinen oder großen Familien- oder Freundeskreis durchführen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an

SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Öffentliches Grün und Friedhöfe

Baustr. 1
19061 Schwerin

Ansprechpartner:
Frau Bade
Tel.: +49 385 6443557
E-Mail: silke.bade@sds-schwerin.de

Hier werden Sie zu allen organisatorischen Fragen ausführlich beraten.

Zukunftswerkstatt Schwerin e.V.

Die Zukunftswerkstatt Schwerin e.V. bietet neben viel Platz zum Feiern auch die Möglichkeit zur Pflanzung von „Bäumen der Erinnerung“.

Anlässlich von Hochzeiten, Geburten oder anderen wichtigen persönlichen Ereignissen können verschiedene Baumarten auf dem zirka 5 ha großen parkähnlichen Gelände im Ortsteil Warnitz gepflanzt und gekennzeichnet werden.

Es stehen Bäume in Baumschulqualität mit Entwicklungsgarantie und fachlicher Pflege zur Verfügung, die den vorhandenen guten Baumbestand nachhaltig vervollkommnen werden.

Eine Standort- und Baumberatung wird gegeben.

Weitere Auskünfte unter:

Tel.: +49 385 6173610
Fax.: +49 385 6173-612
E-Mail: info@zukunftswerkstatt-schwerin.de

8. Gebühren und Kosten

Die Kosten bei einer Eheschließung setzten sich aus verschiedenen einzelnen Positionen zusammen. Diese werden für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern durch das Innenministerium geregelt.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht sind 80,00 Euro fällig. Hinzu kommen weitere Kosten, wenn zusätzlich ein ausländisches Recht zu beachten ist.

Bei Paaren, die ihre Eheanmeldung in einem anderen Wohnsitzstandesamt durchgeführt haben, beträgt die Gebühr für die Durchführung der Eheschließung 40,00 Euro.

Bei Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (am Samstag) beträgt die zusätzliche Gebühr 120,00 Euro.

Die Kosten für die Eheurkunden betragen 15,00 Euro für die erste Urkunde und 7,50 Euro für jedes weitere ausgestellte Exemplar.

Werden Dokumente per Post versandt, betragen die Kosten für das Einschreiben im Inland 2,50 Euro.

Je nach familiärer Konstellation und individuellen Wünschen des Paares können weitere Kosten anfallen. Z.B. 35,00 für die Anschlusserklärung eines gemeinsamen Kindes über 5 Jahre, 15,00 Euro für eine neue Geburtsurkunde.

 Die Kosten für die Raummieten und weitere Informationen über unsere Trauorte können Sie hier nachlesen: Trauorte - Landeshauptstadt Schwerin

 

9. Häufig gestellte Fragen

Welchen Namen kann ich in der Ehe führen?

Hier nun ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht:

  • Sie behalten jeder Ihren zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen. Bei dieser getrennten Namensführung in der Ehe haben Sie zu jedem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, solange die Ehe besteht.
  • Sie bestimmen gleich bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung getragenen Namen zum gemeinsamen Ehenamen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Jetzt hat derjenige, dessen eigener Name auf diese Weise wegfällt, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranzustellen oder anzufügen (Doppelname).

Wie kann ich einen Eheschließungstermin reservieren?

  • Eheschließungstermine im Trauraum im Stadthaus, Rathaus, Schleswig-Holstein-Haus, Goldenen Saal und in der historischen Bibliothek können online reserviert werden. Unseren Online-Traukalender finden Sie hier: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de).
  • Termine in der Schleifmühle, im Planetarium, im Zoo und auf der Weißen Flotte können nur auf Anfrage beim Standesamt reserviert werden. Senden Sie hierzu bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an standesamt@schwerin.de.
  • Wenn ein Eheschließender nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eine Scheidung im Ausland erfolgt ist, setzen Sie sich bitte ebenfalls per Mail mit uns in Verbindung.
  • Bitte beachten Sie: Der Eheschließungstermin wird erst mit der bestätigten Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt und der Zahlung der Gebühren verbindlich. Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Einen Termin zur Eheanmeldung in Schwerin können Sie hier buchen: Startseite des Online Dienstes (termine-reservieren.de)

Was ist der Unterschied zwischen einer "freien Trauung" und einer "standesamtlichen Trauung"?

Eine freie Trauung wird durch einen freien Redner durchgeführt. Ganz formell ausgedrückt ist eine freie Trauung eine Hochzeitsfeier ohne staatliche oder religiöse Hintergründe. Durch eine freie Trauung ist man also weder vor Gott noch vor dem Gesetz verheiratet. Eine freie Trauung hat (genau wie eine kirchliche Trauung) keinerlei zivilrechtliche Gültigkeit, daher geht i.d.R. eine standesamtliche Trauung einer freien Trauung voraus. Die freie Trauung sollte nicht mit der Trauung "unter freien Himmel" (z.B. im Garten) verwechselt werden. Eine standesamtliche Trauung kann auch im Garten durchgeführt werden (z.B. im Garten des Schleswig-Holstein-Hauses oder der Schleifmühle). 

Wie lange dauert eine Trauung?

Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung nicht länger als 30 Minuten. Zwischen zwei Trauungen wird nach Möglichkeit immer etwas Zeit frei gehalten. 

Brauchen wir noch Trauzeugen?

Nein. Die Pflicht, zwei volljährige Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, ist am 01.07.1998 weggefallen. Aber wenn Sie möchten, können Sie dies dennoch gern tun. 

Ist der Ringtausch beim Standesamt Pflicht?

Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Allerdings ist es Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen. 

Darf fotografiert und gefilmt werden?

Foto- und Videoaufnahmen sind nach Absprache mit Ihrer Standesbeamtin grundsätzlich im begrenzten Umfang möglich, wenn die Aufnahmen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden und keine Veröffentlichung (Presse, Internet, Fernsehen etc.) erfolgt. Die Veröffentlichung von Bild-/ Tonaufnahmen von der Standesbeamtin im Internet oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 22 KunstUrhG). Die Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Standesbeamtin gestattet. Die Ansprache der Standesbeamtin darf aus urheberrechtlichen Gründen nicht gefilmt werden.

Idealerweise spricht sich Ihr Fotograf am Tag der Eheschließung mit der jeweiligen Standesbeamtin über den Ablauf der Eheschließung und die Vorgehensweise ab. Kameradrohnen dürfen nicht genutzt werden. Andere Hochzeitsgesellschaften dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Um den Ablauf der Trauung nicht zu stören, empfehlen wir Ihnen jedoch, jeweils nur eine Person mit Foto- und Videoaufnahmen zu beauftragen. 

Wird unsere Eheschließung veröffentlicht?

Nein, denn der Aushang, das so genannte Aufgebot, wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft.

Kann ich meine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

Eine eheähnlich-geführte Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau eintragen zu lassen, ist in Deutschland nicht möglich. Dies unterscheidet Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern. Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft war bis zum 01.10.2017 nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Nun ist die Ehe für Alle möglich und es können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Bestehende, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. 

Wo kann ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen?

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ihre Geburt beurkundet wurde.

Wenn Sie in Schwerin geboren sind, erhalten Sie das Geburtenregister im Standesamt Schwerin. Hierzu können Sie unser Online-Serviceportal nutzen (Urkunden - Geburtsurkunde/ Geburtenregister ausstellen lassen - Serviceportal Schwerin). Dort können Sie das entsprechende Register auswählen. Alternativ können Sie das Register per Post beantragen. Hinweis: Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich. Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten, kann die Abschrift aus dem Schweriner Geburtenregister auch in Amtshilfe durch Ihr Eheschließungsstandesamt über den elektronischen Datenabruf kostenfrei bei uns angefordert werden. Fragen Sie hierzu vorab bei Ihrem Eheschließungsstandesamt nach. 

Ansprechpartner im Standesamt - Bereich Ehe

Bereich Ansprechpartner Kontakt
Eheanmeldungen A-C und W-Z Frau Nipkow

knipkow@schwerin.de

Eheanmeldungen D-H Frau Gudat rgudat@schwerin.de
Eheanmeldungen I-L Frau Rieger nrieger@schwerin.de
Eheanmeldungen M-R Frau Radtke iradtke@schwerin.de
Eheanmeldungen S-V Frau Dähn ldaehn@schwerin.de
Urkundenverkehr Herr Thießen, Frau Fischer standesamt@schwerin.de
Teamleiterin Frau Volpert fvolpert@schwerin.de

Die Zuständigkeit bei Eheanmeldungen richtet, sich aus Vereinfachungsgründen, nach dem Familiennamen des Mannes und bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem Familiennamen der älteren Person.

Gerne können Sie einen Termin zur Eheanmeldung online buchen: Startseite des Online Dienstes (termine-reservieren.de). Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen - spätestens jedoch 2 Wochen vorher.

Bei dringenden Fragen können Sie folgende Kontaktdaten nutzen: 0385 545-1690 oder standesamt@schwerin.de.

Hinweis: Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.   

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Fragebogen Absprache

Gern können Sie den beiliegenden Fragebogen zu Ihrem Termin zur Eheanmeldung/ Absprache im Standesamt mitbringen.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Hinweis: Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.   

Öffnungszeiten

Montag:

08.00 - 16.00 Uhr

Dienstag:  

08.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 - 18.00 Uhr