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Kinderschutz

Haltung zeigen - Kinderschutz geht uns alle an!

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Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen!

Gefahren für Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung und Gewalt kann von unterschiedlichen Personen ausgehen, z. B. der eigenen Familie, Freunden der Familie, untereinander von Kindern und Jugendlichen, pädagogischen Fachkräften, Praktikantinnen und Praktikanten.

In der Landeshauptstadt Schwerin leben 15.658 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Stand 31.12.2022). Aufgabe ihrer Eltern ist es, ihr Aufwachsen und Leben so gut wie möglich zu gestalten.
Riskante Situationen und Gefährdungen, die im Alltag entstehen können, sollen frühzeitig erkannt werden. Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe finden die Familien Unterstützung und Begleitung durch verschiedene Fachkräfte. Werdende, aber auch junge oder erfahrene Eltern sollen mit den Angeboten unterstützt werden.

Wenn eine Gefährdung durch das Verhalten von Personensorgeberechtigten nicht abgewendet werden kann, obliegt es dem Staat die Kinder zu schützen.

Unterstützende Angebote und wichtige Telefonnummern

Zusammenwirken im Kinderschutz

Gemeinsam mehr erreichen

Verantwortung für Sicherheit und Schutz tragen – dies gilt vor allem für Beteiligte, die mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Erziehung, Bildung und Betreuung zu tun haben. Dazu benötigt es Handlungssicherheit.

Orte, wo sich die Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen sicher sein. Sie sollen sich dort gerne aufhalten und wohl fühlen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit, Partizipation und Beschwerde.

Wenn Sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen machen, besteht gem. §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG die gesetzliche Grundlage eine anonymisierte Fachberatung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft in Anspruch zu nehmen bzw. verpflichtend hinzuziehen.

Übergeordnete Ziele für die Beratung sind:

  • qualifizierte Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • die (Wieder) Herstellung von Alltagsbedingungen, die gesundes Wachsen der Kinder/Jugendlichen ermöglichen
  • das Gelingen erfolgreiche Kooperation zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in zu prüfenden Gefährdungssituationen
  • das Gelingen von sinnvoller und ggf. notwendiger Vernetzung zu anderen Institutionen.

Die "insoweit erfahrenen Fachkräfte" sind an Arbeitstagen (Montag-Freitag) telefonisch oder per E-Mail für eine Terminabsprache erreichbar. Die Kosten für die Beratung trägt der Fachdienst Jugend. Die Fachkräfte können direkt angefragt werden.

Vorausgesetz ist eine Vereinbarung bzw. Kooperationsvereinbarung mit dem Fachdienst Jugend.

Übersicht der insoweit erfahrenen Fachkräfte

Arbeitskreis "insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)"

Die InsoFa agiert autonom und fallbezogen neutral.

Das Ziel sollte es sein, dass im Vorfeld Signale auf Kindeswohlgefährdung erkannt und fachlich qualifiziert eingeschätzt werden, ohne das Jugendamt einzuschalten.

Letztendlich entscheidet die anfragende Fachkraft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und weitere Schritte eingeleitet werden müssen.

In dem Arbeitskreis InsoFa treffen sich Fachkräfte der freien Träger der Jugendhilfe, die als „InsoFa“ bei einem Träger (neben ihrer eigentlichen Tätigkeit) beschäftigt sind. Derzeit setzt sich der AK aus 20 Mitgliedern zusammen, die Wissen und Qualifikationen aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Kita, Beratungsstellen, ambulante/ stationäre Hilfen zur Erziehung, Frühe Hilfen) mitbringen.  Treffen erfolgen in der Regel alle drei Monate.

Ziel des Arbeitskreises:

  • ist der Austausch der Fachkräfte zu allgemeinen Themen des Kinderschutzes,
  • die Reflexion zu bereits durchgeführten Beratungen,
  • die gemeinsame Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Beratungstätigkeit.

Zu weiteren Qualifikation werden Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen für die insoweit erfahrenen Fachkräfte organisiert und durchgeführt.  

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kinderschutzkoordinatorin.

Trägervereinbarungen und Schutzkonzepte

Nicht nur das Jugendamt ist für den besonderen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung verantwortlich, sondern alle Einrichtungen und Dienste, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Hierzu werden mit den Freien Träger Vereinbarungen abgeschlossen, welche sicherstellen, dass der Schutzauftrag nach § 8a Abs. 4 SGB VIII durch die Fachkräfte der Freien Träger wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschiften nach § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) umgesetzt werden.

Die öffentliche Jugendhilfe kontrolliert Abschluss und Einhaltung der Trägervereinbarungen in folgenden Bereichen der Jugendhilfe:

  • Anbieter ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen
  • Kindertageseinrichtungen
  • Kindertagespflegepersonen
  • Eingliederungshilfen
  • Offene Jugendarbeit, Schulsozialarbeit

Zudem gibt es verschiedene Vereine sowie Institutionen, die mit dem öffentlichen Träger Kooperationsvereinbarungen zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen abschließen.

Seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe außerdem angehalten, auf die Erarbeitung von institutionellen Schutzkonzepten in den oben genannten Einrichtungen hinzuwirken. Die Koordination Kinderschutz unterstützt vorbereitend und punktuell begleitend auf Anfrage.

Vereinbarung, Kooperationsvereinbarung und Mitteilungsbogen

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Frau Lisa Hirschberg
Fachdienstleiterin
Raum: 3.066

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Frau Melanie Kopp
Koordination Kinderschutz
Raum: 3.105

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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