Seit dem 16. Januar 2023 ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Die in den Bürgertestzentren bisher kostenfrei erhältlichen Corona- Schnelltestungen sind nun deutlich eingeschränkt: Kostenfreie Antigen-Schnelltests werden nur noch für besonders Gefährdete
(vulnerable Gruppe) bzw. deren enge Kontaktpersonen angeboten:
Dazu zählen:
- Bewohner, Patienten und Besucher in Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen (Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 TestV)
- Menschen mit Behinderungen und deren Pflegekräfte (nach dem § 29 SGB IV)
- Pflegende Angehörige (Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des SGB XI )
Subventionierte Test für 3 Euro, beispielsweise vor einem Besuch einer Veranstaltung, werden nicht mehr angeboten. Die neuen Testregeln gelten bis zum 28. Februar 2023.