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Gesundheits­berufe

Medizinalaufsicht

Allgemeines

Der Fachdienst Gesundheit hat die in seinem Bereich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Personen zu erfassen. Die Medizinalaufsicht ist darauf ausgerichtet, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt oder unerlaubt eine Berufsbezeichnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens führt.

Selbstständige Berufsausübung:

Wer selbstständig einen Beruf auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ausüben will, hat dies unverzüglich persönlich unter Vorlage folgender Urkunden und Informationen anzuzeigen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, seine*r Anschrift und Anschrift der Niederlassung mit Telefonnummer sowie das Datum der Tätigkeitsaufnahme
  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und akademischer Grade (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
  • zu Beginn und Beendigung der Beschäftigung die Nennung der berufs- und gewerbsmäßig Beschäftigten mit einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und beruflicher Ausbildung

Änderungen und die Beendigung der selbstständigen Berufsausübung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Berufs- oder gewerbsmäßig Beschäftigte:

Einmal jährlich haben Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Heime im Sinne des Heimgesetzes mitzuteilen, wie viele Angehörige der einzelnen Berufe des Gesundheitswesens sie beschäftigen. Andere Arbeitgeber, die berufs- oder gewerbsmäßig Angehörige solcher Berufe beschäftigen, haben dies bei Beginn und Beendigung der Beschäftigung dem Fachdienst Gesundheit schriftlich anzuzeigen und dabei Namen, Geburtsdatum und berufliche Ausbildung der jeweiligen Beschäftigten anzugeben.
Bei einer unerlaubten Berufsausübung bzw. unerlaubten Führung einer Berufsbezeichnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wird der Fachdienst Gesundheit im Rahmen seiner ordnungsbehördlichen Maßnahmen tätig.

An-, Ab-, Ummeldungen medizinische Berufe und Einrichtungen

Die hier aufgeführten Berufe des Gesundheitswesens sind von den Gesundheitsämtern nach § 27 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erfassen:

Altenpfleger
Apothekenassistent
Apotheker
Apothekerassistent
Arzt
Arzthelfer
Audiologie-Phoniatrie-Assistent
Ergotherapeut
Desinfektor
Diätassistent
Gesundheitsfürsorger
Hebamme/Entbindungspfleger
Heilpraktiker
Hygieneingenieur/Gesundheitsingenieur
Hygieneinspektor
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Kranken- und Altenpflegehelfer
Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
Logopäde
Masseur
Masseur und medizinischer Bademeister
Medizinischer Fußpfleger/Podologe
Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
Medizinisch-technischer Radiologieassistent
Orthoptist
Pharmazeutisch-technischer Assistent
Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Apothekenhelfer
Pharmazeutischer Assistent
Pharmazieingenieur
Physiotherapeut/Krankengymnast
Psychologischer Psychotherapeut
Psychotherapeut
Rettungsassistent
Rettungssanitäter
Sprechstundenschwester
Stomatologische Schwester
Zahnarzt
Zahnmedizinische Fachangestellte

Erforderliche Unterlagen
  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und akademischer Grade (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Angehörige der nicht verkammerten Gesundheitsberufe)
  • Weitere Unterlagen bezüglich zur Anmeldung der einzelnen Berufe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erfragen Sie bitte telefonisch beim Fachdienst Gesundheit.
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