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19055 Schwerin
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Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00 - 16:00 Uhr
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Gutachten
Der/Die GutachterIn als medizinischer SachverständigerIn des amtsärztlichen Dienstes entscheidet neutral und ist keiner Weisung unterworfen.
Das medizinische Gutachten ist eine ausführlich begründete und nachprüfbare Stellungnahme zur vorgelegten Fragestellung auf der Basis des aktuellen Wissensstandes und der Rechtsgültigkeit.
Gutachtentypen
Zeugnis
Das Zeugnis stellt den Sachverhalt kurz und zusammenfassend dar und beantwortet die Fragestellung.
Amtsärztliches Attest/amtsärztliche Bescheinigung
Das amtsärztliche Attest oder die amtsärztliche Bescheinigung bestätigt einen bereits vorgegebenen medizinischen Sachverhalt auf seine Richtigkeit.
Gesetze/Rechtsverordnungen
Anwendbare Vorschriften
Die Ausstellung eines amtsärztlichen Schulsportattests erfolgt für Schülerinnen und Schüler, bei denen eine haus- /fachärztliche Einschränkung des Schulsportes für mehr als 4 Wochen attestiert wurde und die Schulleitung eine amtsärztliche Bestätigung verlangt.
Um eine telefonische Terminabsprache unter +49 385 545-2851 wird gebeten.
Zum Termin ist ein aktueller Arztbefund mitzubringen.
Für Berufsschülerinnen und -schüler bitte Terminabsprache unter +49 385 545-2838
Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit verlangt das Prüfungsamt die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses.
Der persönliche Termin geht einher mit:
Vorzulegen ist:
Diese Untersuchung ist kostenpflichtig!
Hilfreich wäre, wenn Sie den ausgefüllten Anamnesebogen schon mitbringen.
Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
Formular Mitnahme Medikamente in Länder Schengener Übereinkommen
Formular Mitnahme Medikamente in andere LänderBei längerer Erkrankung des erwachsenen Kindes zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
Im „Handbuch für Notare" wird in der Liste der beim Familiengericht einzureichenden Unterlagen ein amtsärztliches Zeugnis aufgeführt.
Nach Auskunft des Familiengerichtes Schwerin wird hiesigen Familiengericht ein amtsärztliches Zeugnis nur in Adoptionsverfahren bei minderjährigen Kindern gefordert.
Bei Adoptionsverfahren für volljährige „Kinder“ braucht daher grundsätzlich kein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, weder für die Eltern noch für die Kinder, eingereicht zu werden.
Wird dieses im Einzelfall vom Familiengericht aus bestimmten Gründen dennoch für notwendig gehalten, kann ein solches Zeugnis entsprechend der Auflage des Gerichtes nachgereicht werden. Dann ist eine konkrete Fragestellung notwendig, zu der in dem Zeugnis eine amtsärztliche Aussage getroffen werden soll.