Gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
Durch diese Vorsorgeuntersuchungen können wir feststellen, ob Erkrankungen der Zahnhartsubstanz (Karies) oder der Weichgewebe (Gingivitis, Parodontitis) vorliegen. Außerdem treffen wir Aussagen zur kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.
Durchführung der Gruppenprophylaxe
Die Gruppenprophylaxe dient dazu, die Chancengleichheit aller Kinder auf orale Gesundheit herzustellen und wird vorrangig vom 3.-12. Lebensjahr durchgeführt (SGB V, §21). Sie unterstützt die Mundgesundheit der Kinder durch vielfältige zahnmedizinische Impulse, beinhaltet die Etablierung gesunder Verhaltensweisen in den Einrichtungen und führt zur Stärkung der Eigenverantwortung der Kinder für ihre orale Gesundheit.
Die Gruppenprophylaxe konzentriert sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte:
- Mundhygiene und Mundgesundheit – Möglichkeiten der Prävention und altersgerechte theoretische und praktische Unterweisung
- Fluoridierung des Zahnschmelzes – Information und praktische Durchführung
- Motivation zur regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung durch den Hauszahnarzt
- Ernährungsberatung – bezogen auf das Kauorgan; Information und Versuch, die Häufigkeit des Konsums zucker- und säurehaltiger Speisen und Getränke zu kontrollieren und ggf. einzuschränken
- Erfassung, Diagnostik und Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko im Rahmen der Gruppenprophylaxe
- keine Altersbegrenzung der Gruppenprophylaxe für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen mit hohem Kariesrisiko
Öffentliche Beratungsangebote
- Fortbildung von Multiplikatoren wie Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen
- Informationen für Schwangere und Mütter/Väter von Kleinkindern in Form von Einzel -und Gruppenberatungen
- Unterstützungsarbeit und Beratungsangebote für Eltern in schwierigen Situationen, in denen die Mundgesundheit der Kinder vernachlässigt wird
- Zusammenarbeit mit Schweriner Tagesmüttern, Hebammen und Familienhelfern
- Aktivitäten im Rahmen der Kreisarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege
Gesundheitsberichterstattung
Zur Beurteilung der Mundgesundheit im Einzugsbereich Schwerin werden die zahnärztlichen Untersuchungsergebnisse und die prophylaktischen und kurativen Leistungen schriftlich erfasst und ausgewertet und nach den Bestimmungen des Datenschutzes auf Anforderung unter anderem dem Ministerium für Soziales und Gesundheit und dem Bundesministerium für Gesundheit übermittelt.
Zahnärztliche Begutachtungen
Gutachten werden im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und nach Beihilferecht (Freie Heilfürsorge) erstellt. Für Privatpersonen sind zahnärztliche Begutachtungen leider nicht möglich.