Wenn von Eltern zur Unterstützung ihres Kindes Eingliederungshilfe im Sinne von Frühförderung oder Betreuung in einem Integrationskindergarten beantragt wird, kann für den Kostenträger dieser Hilfe (das ist das Sozial- oder Jugendamt) eine amtsärztliche Stellungnahme wichtig sein. Für diese werden die Familien eingeladen, um die Kindesentwicklung unabhängig zu beurteilen. Ggf. kann dazu in Absprache mit den Eltern auch eine Hospitation im Kindergarten erfolgen.
Ebenso können sich Eltern natürlich selbst an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wenden, um sich nach einer Untersuchung des Kindes (Entwicklungsdiagnostik) beraten zu lassen, ob und welche Hilfen sinnvoll wären. Mit Erlaubnis der Eltern stehen dabei Kinderärzte, Kindergarten, Frühförderstellen und andere Institutionen, die ebenso an der Entwicklung der Kinder beteiligt sind, im hilfreichen gegenseitigen Austausch.
Dazu ist eine Schweigepflichtsentbindung wichtig. Schweigepflichtsentbindung