Die Unterbringung in der Wohnungslosenunterkunft Schwerin ist nach den Maßgaben des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V geregelt.
Voraussetzung |
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Kein Wohn- und Schlafraum (auch an anderem Ort) verfügbar |
Personengruppe |
Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation über keinen Wohnraum oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit verfügen. |