[25.06.2024] E-Mail Zugang für Kundinnen und Kunden
Ab 01.07.2024 wird der E-Mail Zugang für Kundinnen und Kunden abgestellt. Damit können über diesen Kommunikationskanal keine E-Mails mehr eingesandt werden.
E-Mails sind datenschutzrechtlich bedenklich, wenn sie unverschlüsselt versandt werden. Sie verursachen darüber hinaus einen erheblichen organisatorischen Aufwand.
Für unsere Kundinnen und Kunden steht der Postfachservice von www.jobcenter.digital zur Verfügung. Über den Postfachservice können Nachrichten und Unterlagen schnell, direkt und vor allem auch sicher an das Jobcenter gesendet werden. Über diesen Kanal erfolgt ggf. auch die Antwort durch das Jobcenter.
Erforderlich ist lediglich eine einmalige Anmeldung, soweit noch nicht bereits erfolgt.
Bei technischen Problemen ist eine bundesweite kostenlose Hotline eingerichtet: Erreichbarkeit: Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr, Telefon: 0800 4 5555 01).
[13.05.2024] Klärung leistungsrechtlicher Anliegen
Ab sofort stehen Ihnen im Jobcenter Schwerin für die Klärung von leistungsrechtlichen Anliegen die Kolleginnen und Kollegen der Leistungsabteilung nur am Montag, Dienstag und Donnerstag zur Verfügung. Der Freitag ist ausschließlich für Fragen der Arbeitsvermittlung, also z.B. für die Förderung der Arbeitsaufnahme oder Weiterbildungsthemen, vorbehalten. Eine Weiterleitung in das Bürgercenter erfolgt daher nur noch in diesen Fallgestaltungen.
Bitte nutzen Sie für dringende Anfragen die Möglichkeiten der Postfachnachricht auf www.jobcenter.digital.
[11.04.2024] Geänderte Servicezeiten Telefonie
Seit dem 01.04.2024 ist das Jobcenter Schwerin freitags nur noch bis 14 Uhr unter der Servicenummer 0385/450 5892 erreichbar.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ab 14 Uhr die Nutzung durch Kundinnen und Kunden dramatisch abnimmt.
[23.12.2022] Neue Öffnungszeiten ab 01.01.2023
Ab dem 02.01.2023 erweitert das Jobcenter Schwerin seine Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag |
08:00 - 12:30 Uhr |
Mittwoch |
mit Termin |
Donnerstag |
08:00 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte beachte Sie, dass eine Bearbeitung von Anliegen nur während der Öffnungszeiten möglich ist. Eine Weiterleitung in den Kundenservice ist daher bis 12 Uhr (freitags bis 11:30 Uhr) möglich.
[12.12.2022] Bürgergeld ab 01.01.2023
Aus Arbeitslosengeld II wird das Bürgergeld. Damit erhöht sich nicht nur der Regelbedarf auf 502 EUR. Welche Änderungen noch ab 01.01.2023 mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind, erfahren Sie hier.
Übrigens: Sie haben ab 01.01.2023 auch die Möglichkeit, einen Antrag für einen Monat zu stellen, z.B. wegen einer Heizkostennachzahlung. Auch die Anschaffung von Brennstoffen (Pellets, Heizöl) kann einen Anspruch auf Bürgergeld begründen und zwar bis zum Ablauf des dritten Monats nach Fälligkeit der Rechnung. Weitere Informationen finden sie unter diesem Link.
[21.07.2022] Sprachmittlereinsatz im Jobcenter Schwerin
Alle Besucherinnen und Besucher des Jobcenters Schwerin werden gebeten, bei fehlenden Deutschkenntnissen zur Sicherstellung der Verständigung eine/n Sprachmittler/in mitzubringen, damit eine Anliegensklärung erfolgen kann. Das Jobcenter Schwerin wird künftig keine Sprachmittler mehr vorhalten.
[23.06.2022] Sofortzuschlag und Einmalzahlung
Durch das sog. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz wurde u.a. ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in das SGB II eingefügt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR für erwachsene Leistungsberechtigte vor.
Durch die Zuschläge soll u.a. eine Unterstützung zu denen mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sowie etwaiger bestehender finanzieller Mehrbelastungen auf Grund der aktuellen Preissteigerungen erfolgen.
Sofortzuschlag (§ 72 SGB II):
Den Sofortzuschlag i.H.v. monatlich 20,00 Euro erhalten ab Juli 2022 u.a. Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen.
Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 (§ 73 SGB II):
Die Einmalzahlung i.H.v. 200,00 Euro erhalten erwachsene Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufen 1 oder 2), die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.
Leistungsberechtigte Personen, deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 3 (volljährige unverheiratete Kinder "U25" in Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern/Elternteil) richtet, haben – anders als im Fall der Corona-Einmalzahlung – keinen Anspruch auf die Einmalzahlung. Diese Personengruppe erhält stattdessen ab Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR.
Wichtig zu wissen!
Für den Erhalt der Zuschläge ist kein besonderer Antrag erforderlich.
Die Bewilligung und Auszahlung der jeweiligen Zuschläge erfolgt automatisiert mittels separaten Bewilligungsbescheiden ab Ende Juli 2022.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter Sofortzuschlag und Einmalzahlung.
[13.05.2022] Messe open air "Arbeit und Mehr"
Am 18.05.2022, ab 10 Uhr, veranstaltet die Agentur für Arbeit Schwerin gemeinsam mit dem Jobcenter Schwerin eine Messe im Innenhof vom Margaretenhof. Zahlreiche Unternehmen, Bildungsträger und Netzwerkpartner sind mit Ständen vertreten und beraten Interessierte zu Arbeits- und Qualifizierungsangeboten.
Beruflich neue Wege finden, gesundheitliche Präventionsangebote kennenlernen oder auch einen Bewerbungs-Check durchführen - das alles und viel mehr findet sich auf der Messe. Und für die Kleinen steht ein Spielplatz zur Verfügung. Die Toys Company verteilt kostenlos das passende Spielzeug, während sich die Eltern an den Ständen informieren und beraten lassen.