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Über uns

Wir über uns

Das Jobcenter Schwerin ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Schwerin und der Landeshauptstadt Schwerin. Im Jobcenter Schwerin werden die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) erbracht. Zu den Kernaufgaben gehören einerseits die Beratung und Vermittlung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger – insbesondere durch Integration in Arbeit – und andererseits die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service Center stehen telefonisch von Montag bis Donnerstag 8 Uhr - 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr - 14 Uhr unter der Nummer 0385/450 5892 zur Verfügung.

Sie können Anträge und Unterlagen schriftlich oder online bequem unter www.jobcenter.digital einreichen.

Wir haben Ihnen speziell für das Jobcenter Schwerin ein Antragspaket zusammengestellt, das Sie unter diesem Link oder dem blauen Button downloaden können.

Anträge online stellen Antragspaket SGB II

Aktuelle Informationen

[25.06.2024] E-Mail Zugang für Kundinnen und Kunden

Ab 01.07.2024 wird der E-Mail Zugang für Kundinnen und Kunden abgestellt. Damit können über diesen Kommunikationskanal keine E-Mails mehr eingesandt werden. 

E-Mails sind datenschutzrechtlich bedenklich, wenn sie unverschlüsselt versandt werden. Sie verursachen darüber hinaus einen erheblichen organisatorischen Aufwand.

Für unsere Kundinnen und Kunden steht der Postfachservice von www.jobcenter.digital zur Verfügung. Über den Postfachservice können Nachrichten und Unterlagen schnell, direkt und vor allem auch sicher an das Jobcenter gesendet werden. Über diesen Kanal erfolgt ggf. auch die Antwort durch das Jobcenter.

Erforderlich ist lediglich eine einmalige Anmeldung, soweit noch nicht bereits erfolgt. 

Bei technischen Problemen ist eine bundesweite kostenlose Hotline eingerichtet: Erreichbarkeit: Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr, Telefon: 0800 4 5555 01​​​).

 

[13.05.2024] Klärung leistungsrechtlicher Anliegen

Ab sofort stehen Ihnen im Jobcenter Schwerin für die Klärung von leistungsrechtlichen Anliegen die Kolleginnen und Kollegen der Leistungsabteilung nur am Montag, Dienstag und Donnerstag zur Verfügung. Der Freitag ist ausschließlich für Fragen der Arbeitsvermittlung, also z.B. für die Förderung der Arbeitsaufnahme oder Weiterbildungsthemen, vorbehalten. Eine Weiterleitung in das Bürgercenter erfolgt daher nur noch in diesen Fallgestaltungen. 

Bitte nutzen Sie für dringende Anfragen die Möglichkeiten der Postfachnachricht auf www.jobcenter.digital.

 

[11.04.2024] Geänderte Servicezeiten Telefonie

Seit dem 01.04.2024 ist das Jobcenter Schwerin freitags nur noch bis 14 Uhr unter der Servicenummer 0385/450 5892 erreichbar.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ab 14 Uhr die Nutzung durch Kundinnen und Kunden dramatisch abnimmt.

 

[23.12.2022] Neue Öffnungszeiten ab 01.01.2023

Ab dem 02.01.2023 erweitert das Jobcenter Schwerin seine Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch mit Termin
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachte Sie, dass eine Bearbeitung von Anliegen nur während der Öffnungszeiten möglich ist. Eine Weiterleitung in den Kundenservice ist daher bis 12 Uhr (freitags bis 11:30 Uhr) möglich.

 

[12.12.2022] Bürgergeld ab 01.01.2023

Aus Arbeitslosengeld II wird das Bürgergeld. Damit erhöht sich nicht nur der Regelbedarf auf 502 EUR. Welche Änderungen noch ab 01.01.2023 mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind, erfahren Sie hier.

Übrigens: Sie haben ab 01.01.2023 auch die Möglichkeit, einen Antrag für einen Monat zu stellen, z.B. wegen einer Heizkostennachzahlung. Auch die Anschaffung von Brennstoffen (Pellets, Heizöl) kann einen Anspruch auf Bürgergeld begründen und zwar bis zum Ablauf des dritten Monats nach Fälligkeit der Rechnung. Weitere Informationen finden sie unter diesem Link.

[21.07.2022] Sprachmittlereinsatz im Jobcenter Schwerin

Alle Besucherinnen und Besucher des Jobcenters Schwerin werden gebeten, bei fehlenden Deutschkenntnissen zur Sicherstellung der Verständigung eine/n Sprachmittler/in mitzubringen, damit eine Anliegensklärung erfolgen kann. Das Jobcenter Schwerin wird künftig keine Sprachmittler mehr vorhalten.

 

[23.06.2022] Sofortzuschlag und Einmalzahlung

Durch das sog. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz wurde u.a. ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in das SGB II eingefügt.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR für erwachsene Leistungsberechtigte vor.

Durch die Zuschläge soll u.a. eine Unterstützung zu denen mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sowie etwaiger bestehender finanzieller Mehrbelastungen auf Grund der aktuellen Preissteigerungen erfolgen.

Sofortzuschlag (§ 72 SGB II):

Den Sofortzuschlag i.H.v. monatlich 20,00 Euro erhalten ab Juli 2022 u.a. Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen.

Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 (§ 73 SGB II):

Die Einmalzahlung i.H.v. 200,00 Euro erhalten erwachsene Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufen 1 oder 2), die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.

Leistungsberechtigte Personen, deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 3 (volljährige unverheiratete Kinder "U25" in Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern/Elternteil) richtet, haben – anders als im Fall der Corona-Einmalzahlung – keinen Anspruch auf die Einmalzahlung. Diese Personengruppe erhält stattdessen ab Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR.

 

Wichtig zu wissen!

Für den Erhalt der Zuschläge ist kein besonderer Antrag erforderlich. 

Die Bewilligung und Auszahlung der jeweiligen Zuschläge erfolgt automatisiert mittels separaten Bewilligungsbescheiden ab Ende Juli 2022.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter Sofortzuschlag und Einmalzahlung.

 

[13.05.2022] Messe open air "Arbeit und Mehr"

Am 18.05.2022, ab 10 Uhr, veranstaltet die Agentur für Arbeit Schwerin gemeinsam mit dem Jobcenter Schwerin eine Messe im Innenhof vom Margaretenhof. Zahlreiche Unternehmen, Bildungsträger und Netzwerkpartner sind mit Ständen vertreten und beraten Interessierte zu Arbeits- und Qualifizierungsangeboten.

Beruflich neue Wege finden, gesundheitliche Präventionsangebote kennenlernen oder auch einen Bewerbungs-Check durchführen - das alles und viel mehr findet sich auf der Messe. Und für die Kleinen steht ein Spielplatz zur Verfügung. Die Toys Company verteilt kostenlos das passende Spielzeug, während sich die Eltern an den Ständen informieren und beraten lassen.

 

Presse

Presseanfragen richten Sie bitte an:

Ronald Wenk
Pressekoordinator
Tel.: +49 385 450-5945
E-Mail: jc-schwerin.PresseMarketing@jobcenter-ge.de

 

Statistik

Über den Statistik Service der Bundesagentur für Arbeit finden Sie zahlreiche statistische Auswertungen

  • nach Themen (Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslose, Statistiken nach Berufen, usw.)
  • nach Regionen (Bund, Mecklenburg-Vorpommern, LH Schwerin, Jobcenter Schwerin usw.)
  • oder auch die aktuellen Arbeitsmarktberichte oder grundlegende statistische Analysen.

Ein Besuch lohnt sich.

Kurzübersichten zu aktuellen Entwicklungen rund um den Schweriner Arbeitsmarkt stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Monatliche Eckwerte der Grundsicherung Monatlicher Arbeitsmarktreport Zeitreihe "Strukturen der Grundsicherung" Wohn- und Kostensituation Archiv (ab 03/2017)
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) 2024

Das Arbeitsmarktprogramm soll einer breiten Öffentlichkeit die Ziele und die daran ausgerichtete Ausgestaltung der Aktivitäten und Beiträge des Jobcenters Schwerin zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit aufzeigen.

Dieses Programm wurde entsprechend § 44c Abs. 6 SGB II in der Trägerversammlung abgestimmt und im Beirat des Jobcenters erörtert.

Es gibt einen Überblick über den Arbeits- und Ausbildungsmarktausschnitt in der Landeshauptstadt Schwerin, die Struktur der hilfebedürftigen Leistungsberechtigten und zeigt die wesentlichen Maßnahmen und Ressourcen zur aktiven Arbeitsförderung von Bund und Kommune für die Landeshauptstadt Schwerin im Jahr 2024.

Aufgabenkatalog Übergang Schule-Ausbildung-Beruf

Seit Inkrafttreten des SGB II sind drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig: die Agenturen für Arbeit, das Jobcenter sowie der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Fachdienst Jugend). Jeder Träger zeichnet sich in der Praxis durch ein umfassendes und professionelles Hilfe- und Dienstleistungsangebot aus, mit dem die Bedarfslagen Jugendlicher gezielt adressiert werden. Das Hauptaugenmerk des Fachdienstes Jugend liegt für diesen Bereich in der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und ggf. darüber hinaus in den Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII). Die Agenturen für Arbeit sind erster Dienstleister in der beruflichen Beratung und in der Ausbildungsvermittlung. Die Jobcenter schließlich bieten professionelles Know-how bei der beruflichen Integration von Jugendlichen mit komplexen Bedarfslagen an.

Der Aufgabenkatalog dient zum einen der Koordination und zum anderen der Verzahnung der verschiedenen Angebote in der Landeshauptstadt Schwerin.

Datenschutz

Sie befürchten, in Ihren Datenschutzrechten verletzt zu sein?

Dem Datenschutz wird im Jobcenter Schwerin ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ihr erster Ansprechpartner ist der behördliche Beauftragte für den Datenschutz vor Ort im Jobcenter Schwerin. Dieser ist mit der Arbeit im Jobcenter vertraut und kann sofort Auskunft geben. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Behördlicher Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Schwerin ist:

Herr

Sven Paulus

Margaretenhof 14 -16

19057 Schwerin

E-Mail: jc-Schwerin.Datenschutz@jobcenter-ge.de

 

Um Kontakt mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten aufzunehmen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Broschüre Informationen zum Datenschutz, Art. 13 und 14 DSGVO

Kontaktformular
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters Schwerin berät und unterstützt Arbeitsuchende in der Grundsicherung sowie Arbeitsmarktpartner.

Sie ist Ansprechpartnerin bei übergeordneten Fragen zu/zur

  • Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
  • Frauenförderung und Männerförderung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Angeboten der Kinderbetreuung
  • Familienfreundlichkeit in Betrieben
  • Teilzeitmodellen für Arbeit, Aus- und Weiterbildung


Die Unterstützung und Beratung erfolgt insbesondere mit dem Ziel, Beschäftigungsperspektiven für Alleinerziehende und Erziehende sowie für Arbeitsuchende mit weiteren familiären Verpflichtungen zu erschließen und zu verbessern.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt arbeitet mit kommunalen und anderen öffentlichen Stellen, Verbänden, Kammern sowie mit weiteren Institutionen und Netzwerken zusammen, um gemeinsam Benachteiligungen am Arbeitsmarkt abzubauen.

Sie initiiert, organisiert und begleitet Veranstaltungen und Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Frauenförderung.

Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen zu diesen Themen setzen Sie sich bitte mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Schwerin in Verbindung.

Kontakt:

Frau Jacqueline Strauß

Jobcenter Schwerin

E-Mail: JC-Schwerin.BCA@jobcenter-ge.de

 

Trägerversammlung

Die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Schwerin setzt sich aus jeweils drei Mitgliedern der Agentur für Arbeit Schwerin und der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin zusammen.

Die Kompetenzen und Aufgaben der Trägerversammlung ergeben sich aus § 44c SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Die Arbeit der Trägerversammlung folgt dem Leitgedanken, Hilfebedürftigkeit der Menschen im Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Einrichtung zu beenden bzw. zu verringern. Bei notwendigen Abstimmungen zwischen den Trägern steht das Ziel, zu konstruktiven Lösungen zu gelangen, im Vordergrund.

Die Zusammenarbeit in der Trägerversammlung wird von den folgenden Grundpositionen bestimmt:

  • Die Dienstleistungen der gemeinsamen Einrichtungen werden effizient, bürgernah und serviceorientiert erbracht.
  • Zur Bekämpfung der Hilfebedürftigkeit werden die Kompetenzen und Ressourcen beider Träger eingebracht, zur bestmöglichen Lösung im Einzelfall abgestimmt und wirkungsorientiert genutzt.
  • Eine hohe Qualität der Aufgabenerledigung entspricht den berechtigten Erwartungen der Kundinnen und Kunden und ist deshalb unabdingbar.

Aktuelle Mitglieder der Trägerversammlung:

 

Martina Trauth

Vorsitzende

Dezernent Finanzen, Jugend und Soziales

Guntram Sydow

Stellvertretender Vorsitzender

Vorsitzender der Geschäftsführung der AA Schwerin

 

   

Tony Könn

Leiter Hauptverwaltung

Cornelia Pollin

Leiterin Fachdienst Soziales

Bernd Hentrich Führungsberatung SGB II

Karin Klawun

Geschäftsführerin Interner Service der AA Rostock

 

Beirat

Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.

Aktuelle Mitglieder des Beirates

Mitglied des Beirates

Organisation

Peter Todt

Vorsitzender

IHK zu Schwerin

Henning Foerster

Stellvertreter

Fraktion Die Linke

Cornelia Nagel

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Pamela Buggenhagen

Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg Schwerin e.V.

Madlen Spelling

Fraktion Unabhängige Bürger

Torsten Gebhard

Kreishandwerkerschaft SN

Peter Grosch

Fraktion CDU

Lydia Pokwa

Deutscher Gewerkschaftsbund, Region HRO-SN

Roman Möller

Fraktion SPD

Axel Mielke

Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in MV

Jens Matschenz

Vereinigung der Unternehmensverbände für MV, Geschäftsführer Wirtschaft, Arbeit und Berufsbildung

 

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Kontakt

Jobcenter Schwerin

Herr Frank Skowronek
Geschäftsführer
Raum: 327

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 12:30        
Di 08:00 - 12:30        
Do 08:00 - 12:30 und 14:30 - 17:00
Fri 08:00 - 12:00     -  

Mittwochs nur mit Termin. Eine Weiterleitung in den Kundenservice ist nur bis 12:00 Uhr (freitags bis 11:30 Uhr) möglich. Donnerstagnachmittags ist Personen in Maßnahmen sowie Berufstätigen vorbehalten.

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