Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) können Sie erhalten, wenn Sie leistungsberechtigt und hilfebedürftig sind.
Unter dem Link finden Sie 100 Fragen und Antworten zum Bürgergeld
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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) können Sie erhalten, wenn Sie leistungsberechtigt und hilfebedürftig sind.
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Fragen und Antworten zum BürgergeldDie Suche nach einer Arbeit ist in der Regel mit Kosten verbunden:
Bei Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können wir Hilfen anbieten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Dies können u.a. folgende Hilfen sein:
Wichtig ist: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten tatsächlich entstehen.
Wichtige Kenntnisse und Qualifikationen für die künftige Arbeit erlernt man besonders gut in der Praxis. Daher besteht für Sie die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Arbeitgeber durchzuführen. Ziel dieses Praktikums sollte sein, notwendige Kenntnisse vermittelt zu bekommen, Ihre Eignung für eine Arbeitsstelle festzustellen und natürlich auch den Betrieb kennen zu lernen.
Hierzu zählen Tätigkeiten, die
Umfang der Förderung:
Im Regelfall darf die Förderung die Dauer von 6 Wochen nicht übersteigen. Über die Dauer entscheidet je nach Förderbedarf Ihre Integrationsfachkraft.
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers beantragen, um Ihre Arbeitsvermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen.
Mit diesem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie kostenlos einen oder mehrere private Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Dieser Gutschein ist drei Monate gültig. Sofern Ihnen der private Arbeitsvermittler während diesen drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt hat, händigen Sie dem Arbeitsvermittler den Gutschein aus.
Der private Vermittler hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch seine Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Hinweis:
Arbeitslosengeld I-Bezieher (Aufstocker) können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Arbeitslosigkeit stellt jeden Menschen vor besondere Herausforderungen, vor allem aber stellt sie ein Gesundheitsrisiko dar.
Mit dem Projekt "Meine Gesundheit & ich" soll Arbeits- und Gesundheitsförderung noch besser miteinander verbunden werden.
“Meine Gesundheit & Ich” bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie Ihrer Gesundheit wieder mehr Aufmerksamkeit schenken und einen Ausgleich zu den anstrengenden Herausforderungen von Alltag und Arbeitslosigkeit zu schaffen. Sie können kostenlos an den Angeboten teilnehmen und so Ihre Gesundheit stärken.
Weitere InformationenBürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Das Bürgergeld soll die Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen/Sozialgeld“ festgelegt.
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Er beträgt seit dem 1. Januar 2023 bundeseinheitlich 502 €. Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.
Einen Musterbescheid mit zahlreichen Erläuterungen zu den verschiedenen Fachbegriffen finden Sie hier.
Regelbedarf
|
ab 01.01.2023 |
Gesetz |
Volljährige (mit minderjähriger Partnerin bzw. minderjährigem Partner)/ Alleinstehende/ Alleinerziehende |
502 € |
§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft |
451 € |
§ 20 Abs. 4 SGB II |
Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern oder Personen, die unter 25-Jahre alt sind, die ohne Zusicherung umziehen |
402 € |
§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II; bzw. § 20 Abs. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II |
Kinder 0 bis 5 Jahren |
318 € |
§ 23 Nr. 1, 1. Alternative SGB II |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
348 € |
§ 23 Nr. 1, 2. Alternative SGB II |
Kinder 14 bis 17 Jahre oder minderjährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft |
420 € |
§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 23 Nr. 1, 3. Alternative SGB II; bzw. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II |
Merkblatt Vollmachten der volljährigen Mitglieder der BG Antrag für einen Monat Mietbescheinigung
Seit 1. Januar 2020 gelten neue Miethöchstwerte für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (bitte beachten: Die neuen Werte gelten für Bewilligungszeiträume, die nach dem 01.01.2018 begonnen haben). Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt die Gesamtmiete. Diese setzt sich aus der Nettokaltmiete, den sogenannten kalten Betriebskosten sowie den Heizkosten nach dem bundesweiten Heizspiegel zusammen.
Unter den Begriff kalte Betriebskosten fallen insbesondere die Kosten für die Grundsteuer, gegebenenfalls die Kosten für den Aufzug, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung, die Gebäudereinigung, die Gartenpflege, den Allgemeinstrom, den Schornsteinfeger, die Gebäudeversicherung, den Hauswart und für den Antennen- bzw. Kabelanschluss. Zusätzlich sind die Abschläge für Heiz- und Wasserkosten zu belegen.
Die Werte ergeben sich aus dem Mietvertrag sowie den nachträglichen Anpassungen vor allem der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, die in der Regel mit den Jahresendabrechnungen dem Mieter mitgeteilt werden.
NEU 2023: Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag für einen Monat zu stellen. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Auch die Anschaffung von Brennstoffen wie Pellets, Heizöl usw. kann Anspruch auf Bürgergeld begründen und zwar auch bis zum Ablauf des dritten Monats nach Fälligkeit der Rechnung. Weitere Information finden Sie in diesem Informationsblatt.
Tipps zum Sparen von Heizkosten sowie den aktuellen bundesweiten Heizspiegel erhalten Sie auf HEIZSPIEGEL.DE (externe Seiten).
Aktuell gelten die folgenden Miethöchstwerte zuzüglich dem sich aus dem Heizspiegel ergebenden Wert (in Abhängigkeit von der Größe der Wohnfläche des Hauses (nicht Wohnung) und der Wärmeart:
Personenanzahl |
Faktor m² |
Obergrenze Nettokaltmiete in Euro |
Obergrenze kalte Betriebskosten in Euro |
1 |
45 |
237,60 |
63,00 |
2 |
60 |
316,80 |
84,00 |
3 |
75 |
396,00 |
105,00 |
4 |
90 |
475,20 |
126,00 |
5 |
105 |
554,40 |
147,00 |
Berechnungsbeispiele (Fernwärme, Mehrfamilienhaus mit über 1.000 qm):
BG |
Faktor m² |
Kaltmiete |
kalte Betriebskosten |
Bruttokaltmiete |
Kosten für Heizung |
Summe |
1 |
45 |
237,60 |
63,00 |
300,60 |
76,54 |
377,14 |
2 |
60 |
316,80 |
84,00 |
400,80 |
102,05 |
503,30 |
3 |
75 |
396,00 |
105,00 |
501,00 |
127,56 |
628,56 |
4 |
90 |
475,20 |
126,00 |
601,20 |
153,07 |
754,27 |
5 |
105 |
554,40 |
147,00 |
701,40 |
178,58 |
879,98 |
Bei Umzügen beachten Sie bitte folgendes: Um die Gewissheit zu haben, dass die Kosten nach dem Umzug vollständig berücksichtigt werden, reichen Sie bitte das vom Vermieter ausgefüllte Mietangebot im Jobcenter Schwerin vor Unterzeichnung des Mietvertrages ein. Das Formular finden Sie im Anschluss. Bitte füllen Sie ggf. auch den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und Mietkaution ein. Die Mietkaution kann nur als Darlehen gewährt werden und ist mit monatlich 10% des maßgebenden Regelbedarfs zurückzuzahlen.
Angesichts der stark gestiegenen Kosten für Heizkosten erfolgte zum 01.03.2023 eine Anpassung. Die Ergänzung zur Richtlinie ist gesondert verlinkt.
Richtlinie Kosten der Unterkunft und Heizung Neuregelung zu Heizkosten ab 01.03.2023Einen Mehrbedarf, den erwerbsfähige oder nicht erwerbsfähige Personen haben, der also nicht von Regelleistungen abgedeckt wird, kann der Träger zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übernehmen.
Folgende Personen können auf Antrag zusätzlich zu ihrem Regelbedarf noch einen Mehrbedarf erhalten:
Die Summe des insgesamt gezahlten Aufschlags für den persönlichen Mehrbedarf darf nicht höher sein als der maßgebende Regelsatz für Erwerbsfähige.
Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.
Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht auch dann, wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten 6 Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.
Alle Leistungen werden nur nach einer Antragstellung im Jobcenter erbracht. Die Anträge sowie weitergehende Informationen und Anlagen dazu erhalten Sie im Jobcenter. Sie können die Formulare auch direkt unter dem Button "Antragsformulare" laden.
Antragsformulare