Oft kommt man ungewollt in die Situation, in der man dringend Unterstützung bedarf, z. B. wenn Sie nicht mehr arbeiten können, keine oder eine geringe Rente erhalten, kein verwertbares Vermögen besitzen oder keine Unterhaltszahlungen erhalten. In diesem Fall können Leistungen der Sozialhilfe in Betracht kommen. Der Fachdienst Soziales kann aber nur aktiv werden und für Hilfe sorgen, wenn Sie den ersten Schritt tun. Die Behörde muss von Ihren Sorgen Kenntnis erhalten – durch Sie selbst oder durch einen Dritten, z. B. Verwandte oder Bekannte, die Sie beauftragen bzw. bevollmächtigen. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) unter anderem folgende Unterstützungen erhalten: