In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, ob man mit künftigen Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen einverstanden ist oder nicht. Das betrifft vor allem solche Eingriffe und Heilbehandlungen,
die zwar das Leben verlängern können, aber aus Sicht des Betroffenen als unwürdig empfunden werden. Davon wird vielfach ausgegangen, wenn das Leben dauerhaft nur noch künstlich unter Einsatz der Apparatemedizin aufrechterhalten werden kann.
Die Patientenverfügung sollte vor allem unter Hinzuziehung eines Arztes formuliert werden. Es sind in medizinischer Hinsicht sehr differenziert die Voraussetzungen zu formulieren, unter denen bestimmte Eingriffe und Heilbehandlungen gewollt oder eben nicht mehr gewollt sind. Diese Entscheidungen kann in der Regel nur nach eingehender Aufklärung durch einen Mediziner richtig getroffen
werden. Die erfolgte Beratung durch einen Arzt sollte auf der Patientenverfügung bestätigt werden, damit sich der behandelnde Arzt sicher sein kann, dass der Betroffene sich der Voraussetzungen und der Tragweite seiner Festlegungen in der Patientenverfügung zweifelsfrei bewusst war. Eine jährliche Bestätigung der Patientenverfügung ist nicht erforderlich. Wer eine Vorsorgevollmacht und/ oder eine Patientenverfügung gemacht hat, kann das bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dort sind dann auch Namen und Anschriften der Bevollmächtigten hinterlegt.
Ein Exemplar der Vollmacht und der Patientenverfügung sollte sich in den Händen des Bevollmächtigten und ein Exemplar in den Händen des Vollmachtgebers befinden. Die beiden Schweriner Betreuungsvereine beraten neben der Betreuungsbehörde in diesen Fragen umfassend:
Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH
Betreuungsverein „Neues Ufer“
Lübecker Straße 126
19059 Schwerin
Tel.: +49 385 512166
Caritas Mecklenburg e. V.
Betreuungsverein „St. Anna“
Klosterstraße 24
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 5515823
Sprechstunde des Betreuungsvereins „St. Anna“ zum Thema Vorsorgevollmacht jeden letzten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15 bis 18 Uhr (außer im Dezember).