Heimprüfung © Photographee.eu/Fotolia.com
Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V*) zuständig.
(*Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe vom 17. Mai 2010)Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.