die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie erfolgt auf Antrag und wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen. Ab dem 01.01.2005 ist die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
Sie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration, da sie dem Zuwanderer von der politischen Partizipation bis zur rechtlichen Gleichstellung zahlreiche Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe bietet.
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie gehören dann zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können außerhalb unseres Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen.
Derzeit ist die Schweriner Ausländerbehörde telefonisch und per E-Mail leider schwer erreichbar. Im Moment erreichen uns einfach mehr Anfragen, als abgearbeitet werden können. Auch die zahlreichen Nachfragen zum Stand der Verfahren können wir nicht mehr beantworten.
Es sind bereits viele organisatorische Maßnahmen getroffen worden, um eine schnellstmögliche Entspannung der Lage zu erreichen.
Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden angesichts der geschilderten Situation um Verständnis und weisen in diesem Zusammenhang auch höflich darauf hin, dass im Rahmen eines vereinbarten Kundentermins nur das jeweils angemeldete Anliegen geklärt werden kann.
Gern können Sie auch über den Button Quick Check der Bundesregierung eine unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen durchführen.
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