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Studienvorbereitende Abteilung

Studienvorbereitende Abteilung

Außerordentlich begabte und ambitionierte Schülerinnen und Schüler können sich am Konservatorium auf ein Musikstudium vorbereiten. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht man musikalisches Talent, enormen Fleiß und eine umfassende musikalische Ausbildung.

In der Zeit von 1990 bis heute haben 125 Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums ein Musikstudium begonnen oder die Aufnahmeprüfung an einer Musikspezialschule, einem Institut für Kirchenmusik, einer Theaterhochschule bestanden, studieren Musik-, Kultur- oder Medienwissenschaft oder erlernen den Beruf des Geigenbauers.

Eine Anmeldung durch die Zahlungspflichtigen oder volljährige Bewerberinnen und Bewerber ist erforderlich. Zur Online-Anmeldung geht es hier: Anmeldung studienvorbereitende Abteilung - Landeshauptstadt Schwerin

Die Aufnahme- und Ausbildungsbedingungen sind in der Ordnung der Studienvorbereitenden Abteilung geregelt, die Bestandteil der Schulordnung ist.

Wie erfolgt die Aufnahme in die Studienvorbereitende Abteilung?

Um in die Studienvorbereitende Abteilung aufgenommen werden zu können, muss die Aufnahme schriftlich durch die Zahlungspflichtige oder den Zahlungspflichtigen bzw. volljährige Bewerber:innen beantragt werden. Die Anmeldung ist hier Online möglich: Anmeldung studienvorbereitende Abteilung - Landeshauptstadt Schwerin

Danach erfolgt die Einladung zu einer Eignungsprüfung. Diese findet einmal jährlich im Frühjahr statt.

Dokumente

Ab wann kann eine Aufnahme erfolgen?

Die Aufnahme in die Abteilung I für Frühbegabte kann etwa ab dem 8. Lebensjahr erfolgen.

Die Aufnahme in die Abteilung II Studienvorbereitung sollte etwa 2-3 Jahre vor der Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erfolgen. Das ist sowohl im Anschluss an die Förderung in der Abteilung I für Frühbegabte als auch für Seiteneinsteigende möglich.

Schülerinnen und Schüler, die einen 1. Preis mit Weiterleitung beim Wettbewerb Jugend musiziert in einer Solo- oder Duowertung erhalten haben, können ohne Aufnahmeprüfung in die Studienvorbereitende Abteilung aufgenommen werden.

Wie sieht die besondere Förderung aus?

Abteilung I für Frühbegabte

Die besondere Förderung beinhaltet 15 Minuten zusätzlichen kostenfreien Unterricht im Hauptfach und 15 Minuten im zweiten Instrumentalfach bzw. Gesangsunterricht. Von den Förderschülerinnen und -schüler ist die Teilnahme an einem Ensemblefach wie zum Beispiel Orchester, Chor oder Kammermusik gewünscht.

Für diese Schülerinnen und Schüler ist der folgende Fächerkanon vorgesehen:

  • 60 Minuten Hauptfachunterricht (45 Minuten gebührenpflichtig, 15 Minuten Förderung)
  • 1 oder mehrere Stunden Ensemblefach - fakultativ
  • 45 Minuten Gehörbildung / Theorie - fakultativ

Abteilung II Studienvorbereitung

Schülerinnen und Schüler, die in etwa zwei bis drei Jahren den Beginn eines Musikstudiums anstreben, können nach einer Eignungsprüfung in die Studienvorbereitung aufgenommen werden. Hier sind die Anforderungen an die Leistungen im Haupt- und Nebenfach sowie in der Musiktheorie deutlich höher.

Die besondere Förderung beinhaltet 30 Minuten zusätzlichen kostenfreien Unterricht im Hauptfach und 30 Minuten im zweiten Instrumentalfach bzw. Gesangsunterricht. Von den Förderschülerinnen und -schüler ist die Teilnahme an einem Ensemblefach wie zum Beispiel Orchester, Chor oder Kammermusik verpflichtend. Für diese Schülerinnen und Schüler ist der folgende Fächerkanon vorgesehen:

  • 75 Minuten Hauptfachunterricht (45 Minuten gebührenpflichtig, 30 Minuten Förderung)
  • 30 Minuten Zweitfach (30 Minuten Förderung)
  • 1 oder mehrere Stunden Ensemblefach 
  • 45 Minuten Gehörbildung / Theorie

Bestandteil der Förderung sind Leistungsüberprüfungen zweimal im Jahr, an die sich eine ausführliche Beratung für die Teilnehmenden und deren Eltern anschließt.

 

Wie werden die Leistungen beurteilt?

Jährlich finden im Frühjahr und Herbst Leistungsüberprüfungen statt - übrigens die einzigen Prüfungen, die am Konservatorium durchgeführt werden.

Schülerinnen und Schüler, die einen 1. Preis mit Weiterleitung beim Wettbewerb Jugend musiziert in einer Solo- oder Duowertung erhalten haben, können in dem entsprechenden Jahr einmalig von der Prüfung befreit werden.

Beratung

Möglichkeiten der Beratung gibt es bei der stellvertretenden Direktorin Christina Lüdicke nach terminlicher Vereinbarung unter 0385 - 59 127 44.

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Ansprechpartner

Landeshauptstadt Schwerin -
Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Frau Lüdicke
Stellv. Direktorin

Puschkinstraße 13
19055 Schwerin

Öffnungszeiten und Kontakte

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