Alleine schon seine Lage im historischen Altstadtkern prädestiniert das Schleswig-Holstein-Haus für anspruchsvolle Einladungen. Vereine, Institutionen und Privatpersonen können sich in das Haus einmieten, sofern es nicht zeitgleich durch Veranstaltungen des Kulturbüros der Landeshauptstadt Schwerin belegt ist.
Folgende attraktive Räumlichkeiten bieten wir an: den Gartensalon (53qm), den Saal (68 qm) und den Garten (ca. 200 qm). Die Mietpreise variieren je nach Nutzungsdauer und Nutzungsart und sind in der Entgeltordnung festgelegt. Alle Räume sind barrierefrei zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette steht zur Verfügung. Auch die Küche mit einer Grundausstattung an Kaffeegeschirr, Weingläsern und einer Spülmaschine kann genutzt werden. Technische Geräte für Bildervorträge, das Abspielen von Filmen sowie eine Mikrofonanlage stehen gegen eine Leihgebühr zur Verfügung. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass uns bei Vermietungen Grenzen gesetzt sind, für die wir von vornherein um Verständnis bitten. Eine oft unterschätzte Einschränkung ergibt sich durch das Recht der Nachbarn auf Ruhe. So müssen wir auf strikte Einhaltung der Nachtruhe nach 22.00 Uhr bestehen.