© Bildarchiv Freilichtmuseum für Volkskunde
Anfang des 18. Jahrhunderts war die Dienstpflicht der Mueßer Bauern, wie im gesamten Amt Schwerin, genau geregelt. Sie betrug im Sommer 6 bis 19 Uhr, im Frühjahr und im Herbst 7 bis 17 Uhr sowie im Winter 8 bis 16 Uhr. Ruhezeiten waren eine Mittagspause von zwei Stunden im Sommer sowie eine halbe Stunde je morgens und nachmittags. Der Weg von und zur Arbeitsstelle wurde nicht als Dienstzeit gerechnet.
Die Hand- und Spanndienste führten oft zur Vernachlässigung der eigenen Wirtschaft und minimierten den Ertrag der Bauernstellen.
Drückende Dienste und Steuern belasteten besonders auch ärmere Dorfbewohner, wie Einlieger und Hirten.
Der Verdienst im Tagelohn betrug acht bis sieben Schillinge täglich. Krankheit und Alter drückten ihn weiter herab.
Auf dem Bauernhof herrschte das Anerbenrecht; Der ältere Sohn bzw. der Mann der ältesten Tochter übernahm normalerweise den Hof. Die jüngeren Geschwister blieben häufig als „Gesinde“ auf dem Hof und besetzten die Dienstbotenstellen. Wo das nicht möglich war, wurden fremde Arbeitskräfte angenommen.
In der Regel hielt der Bauer einen Pferdeknecht, einen Kleinknecht und zwei Mägde. Neben freier Unterkunft und Verpflegung erhielten der Knecht an Lohn 12 und das Dienstmädchen 7 Reichstaler im Jahr. Dazu gab es sowohl für Knechte wie für Mädchen 16 Ellen Flächsenes und 16 Ellen Hedenes Leinen und 2 Pfund Wolle.
Als die Belastungen durch die Leibeigenschaft immer drückender wurden, verließen immer mehr Bauern das Land, was eine spürbare Entvölkerung des platten Landes zur Folge hatte. Die herzogliche Regierung gestattete daher in ihrem Herrschaftsbereich nach verschiedenen Büdneredikten vom 1753, 1778, 1809, 1828 und 1838 die Ansiedlung von Bauern auf wüsten Hufen (verlassene Bauernhöfe) sowie von Landarbeitern auf kleinen Pachtstellen (Büdner). So entwickelten sich neben den Bauernhöfen kleinere landwirtschaftliche Betriebe von durchschnittlich drei bis neun Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Diese Flächen reichten nicht aus, um eine Familie zu ernähren. Somit waren die Büdner auf Nebenverdienst im Tagelohn auf oder waren auf die Einkünfte eines ländlichen Handwerksbetriebes angewiesen.
In Mueß gab es recht früh die ersten Büdner. Bereits 1752 war der Zimmergeselle Niemann im Besitz einer Büdnerei.
1822 wurden neue Hausbriefe an neun Büdner in Mueß ausgegeben.
1857 gab es dann elf Büdner in Mueß. Sie bauten hauptsächlich Roggen, Hafer und Kartoffeln an.
Seit der allgemeinen Vererbpachtung 1867 hatten die Büdner die Möglichkeit, ihre gepachtete Büdnerstelle gegen Zahlung einer Ablösungssumme als Besitz zu übernehmen. Dieser Betrag belief sich für Mueßer Büdner auf rund 29 000 Mark.
In den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts hatten die Mueßer Büdner je zwei bis vier Kühe, und fast alle hielten Pferde.
Nach 1848 wurden die Mueßer Bauernhufen reguliert und separiert. Dabei erhielten die etwa 30 Mueßer Einliegerfamilien, die zumeist bei den Büdnern wohnten, durchschnittlich 4336 m² Ackerland. Diese Flächen mussten die fünf Mueßer Bauern abtreten.
Der Hufenacker wurde um 1860 in fünf bis sechs Schläge eingeteilt und bewirtschaftet. Drei Schläge dienten zum Kornanbau, ein bis zwei Schläge als Brache.
Ab 1867 erfolgte im Verlauf der Vererbpachtung die Übertragung der Hufen an die Bauern zu vollem Eigentum. Zuvor hatten Sie einen Zeitpachtvertrag. Dafür musste der Bauer der Hufe I beispielsweise ein Kaufgeld für die Vererbpachtung von 2664 Reichstaler aufbringen.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Mueß auch s.g. Häusler angesiedelt.
1849 waren hier vier solcher Stellen vergeben. 1886 waren es 15 und 1911 bereits 35 Stellen. Diese lagen außerhalb des alten Dorfes. Den Häuslern standen 25 Quadratruten (1 Quadratrute = 21,68 m²) für den Haus- und Hofplatz, und 60 Quadratruten Gartenland zur Verfügung. Diese Parzellen wurden von den Ländereien der Hufen oder der Büdner abgetrennt. Viele Häusler aus Mueß beklagten die schlechte Bodenqualität und die hohen Steuern. Aber sie konnten Garten- und Wirtschaftsland käuflich zu erwerben, was viele Mueßer Häusler tatsächlich taten.
1885 kaufte die Gemeinde Mueß die Häuslerparzelle Nr. 35, um bis zum Jahre 1888 auf dem Gelände ein Armenhaus, einen sogenannten Kreuzkaten, zu erbauen.