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Weltkulturerbe Residenzensemble

Das Residenzensemble Schwerin auf der UNESCO-Welterbeliste

Das Schweriner Residenzensemble ist unter Kriterium (iv) auf der Welterbeliste der UNESCO eingetragen.

Unter dem Kriterium (iv) versteht man ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte darstellen.

Der Beschluss dazu fiel am 27. Juli 2024 auf der Konferenz des UNESCO-Welterbekomitees in Neu-Delhi.

Begründung der Einschreibung, OUV

Kurze Zusammenfassung:

Das am Schweriner See liegende Residenzensemble Schwerin ist ein Architektur- und Landschaftsensemble, das sich in den Kontext der Entstehung und Entwicklung des historistischen Stils in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, insbesondere in den deutschen Königreichen und Fürstentümern, einfügt. Die Errichtung des großherzoglichen Herrschaftssitzes im 19. Jahrhundert führte in der Stadt Schwerin zur Umsetzung eines Architektur- und Landschaftsprogramms, das alle zivilen und religiösen Funktionen einer Hauptstadt, die Sitz eines Monarchen war, veranschaulicht.

 Aufgrund der Vielfalt der architektonischen Programme bietet das Ensemble ein breites Spektrum an Gebäuden, die den historistischen Stil des 19. Jahrhunderts widerspiegeln und in bestimmten Fällen auf den regionaleren Johann-Albrecht-Stil verweisen und somit die Programme noch enger mit der Geschichte des Großherzogtums verbinden. Die Entscheidung, den Sitz neben Seen und Teichen zu errichten und eine Landschaft zu schaffen, in der sich die Architektur und die Gärten im Wasser spiegeln, ist ein perfektes Beispiel für den romantischen Geschmack im Europa des 19. Jahrhunderts.

 

Kriterium (iv):

Das Residenzensemble Schwerin fügt sich in den Kontext der Entstehung und Entwicklung des historistischen Stils im 19. Jahrhundert in Europa ein. Es ist bemerkenswert gut erhalten und bildet durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Architektur- und Landschaftsmerkmale, die das gesamte Spektrum des Historismus von Neorenaissance über Neobarock, Neoklassizismus und Neugotik bis zum regionalen Johann-Albrecht-Stil ausdrücken, ein herausragendes europäisches, monarchisches Residenzensemble des 19. Jahrhunderts.

Integrität

Die Grenzen des Residenzensembles Schwerin umfassen alle landschaftlichen, architektonischen und stilistischen Merkmale sowie die Blickwinkel und Sichtachsen, die zum Ausdruck seines außergewöhnlichen universellen Werts erforderlich sind. In seinem landschaftlichen Kontext weist das Kulturgut die zum Ausdruck der Bedeutung dieses gut erhaltenen historistischen Ensembles erforderlichen Merkmale auf; es ist nicht von einer ungünstigen Entwicklung oder von Abbruch bedroht.

Authentizität

Die über dreißig Objekte, die das Schweriner Residenzensemble bilden, sind in ihrer Lage und Anordnung bzw. Form erhalten geblieben. Diese Elemente haben sich im Laufe der Zeit entwickelt und in vielen Fällen hat sich ihre Nutzung geändert, was hauptsächlich zu Anpassungen und Änderungen der Innenausstattung führte. Die allgemeine Gestaltung, die Strukturen und die Materialien des Ensembles sind erhalten geblieben. Die Beziehung der Gebäude zur Landschaft und Umgebung - sei es zu den Parkanlagen, den Seen und Teichen oder zu den Perspektiven und Ausblicken, ist ebenfalls erhalten geblieben.

Management

 © LHS

Entsprechend der Richtlinien der UNESCO, bestand die Schweriner Weltkulturerbebewerbung neben dem Nominierungsdossier auch aus einem Managementplan.

Ein Managementplan für eine Welterbestätte ist ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege, die Nutzung und Entwicklung von Welterbestätten verwirklicht werden sollen. Seit dem 1. Februar 2005 ist er für eingetragene Welterbestätten zwingend erforderlich.

 

Wesentliche Bausteine eines Managementplans sind folgende:

• Beschreibung des Guts
• Festlegung von Grenzen für wirksamen Schutz
• Pufferzonen
• Verwaltungssysteme
• Nachhaltige Nutzung und Entwicklung.

Der lange Weg zum Welterbetitel

Der Prozess der Schweriner Welterbe-Bewerbung begann bereits im Jahr 2000, auf Initiative des Vereins Pro Schwerin e.V. und endete 2024 mit der Einschreibung auf die UNESCO-Welterbeliste.

Die größten Meilensteine auf diesem Weg dürften 2014 die Einschreibung des Residenzensembles auf die deutsche Tentativliste (Vorschlagsliste für Welterbebewerbungen) und 2023 die Einreichung des Welterbeantrages bei der UNESCO gewesen sein.

Dieser komplexe Bewerbungsprozess bedurfte der Beteiligung verschiedenster Institutionen, Organisationen, aber auch Experten und Einzelpersonen. Federführend bei der Welterbebewerbung war die Landeshauptstadt Schwerin mit der Unterstützung von nationalen und internationalen Experten, dem Landtag M-V, dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V sowie dem Welterbe Schwerin Förderverein e.V. und vielen weiteren Akteuren.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Stabsstelle Weltkulturerbe

(Site-Management)
Raum: 5.031

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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