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Bürgerengagement & Soziale Verantwortung

Leitthema Bürgerengagement & Soziale Verantwortung

 © Kita gGmbH

Zahlreiche Einwohnende engagieren sich im Rahmen privater Initiativen und Vereine nicht nur im sozialen Bereich. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage Schwerins und der Auswirkungen des demografischen Wandels mit einer weiteren Zunahme älterer Menschen ist dieses Engagement von besonderer Bedeutung.
Daneben sind die Familienförderung, der Abbau von Barrieren im baulichen und sozialen Bereich, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, der Geschlechtergleichstellung und die Integration von zugewanderten Menschen aus anderen Kulturen jetzt schon wichtige Handlungsfelder zur Vermeidung bzw. Behebung sozialer Ungleichgewichte in der Stadt.

Zentrale Themen der kommenden Jahre:

  • Abbau der räumlichen Ungleichverteilung sozialer Gruppen im Stadtgebiet (Desegregation)
  • Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
  • Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund
  • Zunahme älterer pflegebedürftiger Menschen
  • Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung und gegen Rassismus Anknüpfung an Nachhaltigkeitsziele der UN

Leitziele

Kommunikation in der Bürgergesellschaft fördern

Das Engagement der Menschen für ihre Stadt ist die zentrale Grundlage der lokalen Demokratie. Über die Mitwirkung in offiziellen Beteiligungsverfahren hinaus fördert die Stadt die Kommunikation mit den Einwohnenden in allen wichtigen, die Entwicklung Schwerins betreffenden Angelegenheiten. In diesem Zusammenhang sollen die vorhandenen Begegnungsstätten erhalten und zu Kommunikationszentren für Jung und Alt weiterentwickelt werden. Bei Bedarf sollen auch neue Begegnungsstätten geschaffen werden. Dabei wird eine Erweiterung des sozialen und kulturellen Angebots in Form von Veranstaltungen und Treffpunkten angestrebt, um Vereinsamungstendenzen im Alter entgegenzuwirken.

Ehrenamtliches Engagement stärken

In Schwerin setzen sich zahlreiche Einwohnende in der Freizeit für das Wohl ihrer Mitmenschen und das Gemeinwesen ein. Im Sozialbereich, der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderung, der Gesundheit, dem Sport, dem Kleingartenwesen, der freiwilligen Feuerwehr und der Umwelt leisten sie Arbeit, die wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt beiträgt. Dieses ehrenamtliche Engagement und seine Strukturen werden auch in den kommenden Jahren durch die Stadt weiter unterstützt.

Barrieren abbauen

Die Stadt setzt sich das Ziel, Barrieren abzubauen. Das gilt nicht nur für bauliche Barrieren im Wohnumfeld sowie auf Straßen und Wegen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Abbau von Barrieren heißt auch, Chancengleichheit für alle Schweriner Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von sozialer Herkunft, Einkommen der Eltern, Alter, Geschlecht oder Religion sicherzustellen. Das beinhaltet auch Bekämpfung von Armut und Solidarität mit Bedürftigen über die Unterstützung von Vereinen und Organisationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen helfen. Instrumente dazu sind u.a. die Weiterentwicklung der örtlichen Beratungslandschaft und ein barrierefreier Zugang zu Medien und Informationen.

Familien fördern

Durch gezielte Maßnahmen wird die Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Landeshauptstadt weiter gefördert. Dazu gehört  

  • eine durch Grün-, inklusive Spiel- und Sportflächen kinder- bzw. familienfreundliche Gestaltung des Wohnumfeldes in der Stadt,
  • ein Ganztagsangebot für alle Lernenden an den allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt,
  • ein wohnortnahes Kinderbetreuungsangebot entsprechend den Anforderungen des Familienalltags,
  • die Unterstützung familienfreundlicher Unternehmen,
  • der Ausbau von Eltern-Kind-Zentren,
  • die bedarfsgerechte Entwicklung mobiler und institutioneller Angebote für alle Altersgruppen und
  • ein Ausbau der Angebote und Leistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger.
Kinder und Jugendliche einbeziehen

Die Stadt setzt sich das Ziel, die Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken. Dafür hält sie vielfältige Angebote und Maßnahmen bereit, die den Bedürfnissen der jungen Menschen entsprechen und unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft und Religion zugänglich sind. Das reicht von mobilen, projektbezogenen Angeboten bis hin zu institutionalisierten Angeboten. Dazu gehören z.B. der Kinder- und Jugendrat und eine Beteiligungsmoderation, die in verschiedene stadtweite Projekte und Vorhaben eingebunden werden kann. Darüber hinaus stellt die Beteiligungsmoderation ein Bindeglied zur kommunalen Politik dar.

Jugendarbeitslosigkeit abbauen

Die Jugendarbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt liegt erheblich über dem Landesdurchschnitt und ist höher als in allen anderen Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern. Das gilt auch im bundesweiten Vergleich mit Städten ähnlicher Größe. Vor allem im Bereich der langzeitarbeitslosen Jugendlichen hat sich die Situation in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Ein wichtiger Grund sind fehlende Bildungsabschlüsse. Betroffen sind insbesondere auch Jugendliche mit Migrationshintergrund. Ohne entsprechende Bildungsabschlüsse ist für diese Jugendlichen der Weg in den Arbeitsmarkt deutlich erschwert.

Ziel ist, jungen Menschen an den Übergängen von der Schule zur weiteren Ausbildung und zum Beruf durch verschiedene, vernetzte Angebote möglichst unter einem Dach Hilfestellung zu geben. Neben dem Fachdienst Jugend sind weitere wichtige Akteure die Schulen, die Industrie- und Handelskammer, die Bundesagentur für Arbeit mit dem Jobcenter sowie verschiedene Beratungsstellen (Sucht- und Drogenberatung, Schuldnerberatung, Erziehungsberatung). Ein wichtiges Projekt im Bereich der Jugendberufshilfe ist das Projekt »JUGEND STÄRKEN im Quartier«. Mit diesem Modellprogramm des Bundes sollen insbesondere Jugendliche mit erhöhtem, sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erreicht werden mit dem Ziel, diese in Schule, Ausbildung oder Arbeit zu (re-)integrieren.

In Sozialräumen denken und handeln

Soziale Merkmale wie die Altersstruktur, Einkommensverteilung, Familiengrößen, Nationalität oder Bildungsgrad bestimmen das Profil eines Sozialraums. Gleichzeitig prägt der Raum, z.B. die Qualität von Wohnquartieren, auch die sozialen Lebensbedingungen.

Aufbauend auf die positiven Erfahrungen der Arbeit in den Trägerverbünden im Bereich der Jugend- und Jugendsozialarbeit, soll dieser sozialräumliche Ansatz verstärkt in der Kinder- und Jugendsozialarbeit zur Anwendung gebracht werden. Die Zusammenarbeit der Stadt mit den öffentlichen und freien Trägern wird in den kommenden Jahren noch besser vernetzt und effizienter gestaltet.

 

Soziale Segregation der Bevölkerung im Stadtgebiet abbauen

Die räumliche Ungleichverteilung sozialer Gruppen zeigt sich auch in der Landeshauptstadt. Durch gezielte Maßnahmen soll dieser Segregation in den kommenden Jahren entgegengewirkt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung von hochwertigem Wohnraum in den Großwohnsiedlungen und Sozialwohnungen in den anderen Stadtteilen, verschiedene Formen des Quartiersmanagements, der Aufbau einer kontinuierlichen, datenbasierten Beobachtung sowie vielfältige Bildungsangebote.

Menschen mit Zuwanderungshintergrund integrieren

In Schwerin leben heute zahlreiche aus dem Ausland zugewanderte Menschen, die Teil der Stadtgesellschaft sind. Die Integration dieser Menschen ist für die Stadt ein wichtiges Ziel. Dazu gehört insbesondere die Sicherung der speziellen Angebote für diesen Personenkreis, wie Sprachförderung, Unterstützung bei der Erstorientierung in der Stadt, gesundheitsfördernde Maßnahmen, Veranstaltungen zu politischer Bildung und Bewerbungstrainings. Insbesondere zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sollen die Hilfen noch intensiviert werden. Die Stadt fördert eine dezentrale Unterbringung sowie wohnräumliche Mischung zur Integration und Vermeidung segregierender Tendenzen.

Gleichstellung der Menschen in allen Bereichen der Stadtgesellschaft fördern

Die Stadt setzt sich das Ziel, die Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu fördern. Das betrifft alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen. Im Sinne des Diversity - Ansatzes geht es dabei um ein tolerantes und unbefangenes Miteinander und eine offene, diskriminierungsfreie Begegnungskultur in den jeweiligen Lebensbereichen.

In der öffentlichen Verwaltung fördert die Stadt insbesondere qualifizierten weiblichen Nachwuchs und wirkt auf einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen hin.

Leitprojekte

Vorbereitende und begleitende Qualifizierung für bürgerschaftlich engagierte Bürgerinnen und Bürger

Kurzbeschreibung
Das Leitprojekt zielt darauf ab, bürgerschaftlich engagierte Bürgerinnen und Bürger für ihre ehrenamtliche Tätigkeit besser zu qualifizieren. Eine Schulung sollte dabei vor der Aufnahme der Tätigkeit und später kontinuierlich begleitend zum Ehrenamt erfolgen.

Stand der Umsetzung
Die Schulung und Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger erfolgt derzeit grundsätzlich bei den Einrichtungen, die diese Personen beschäftigen. Auf Landesebene wurde in diesem Zusammenhang das Landesprogramm „Weiterbildung älterer Menschen für bürgerschaftliches Engagement als »seniorTrainer « geschaffen, das eine Fortführung des Bundesmodellprogramms „EFI – Erfahrungswissen für Initiativen“ darstellt.
In der Landeshauptstadt arbeitet das Seniorenbüro Schwerin bei der Umsetzung dieses Programms mit und fungiert als eine örtliche Anlaufstelle in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist

  • die Gewinnung von interessierten Älteren für die Ausbildung zum /zur »seniorTrainer«,
  • die Vermittlung der »seniorTrainer« in örtliche Initiativen, Vereine und Gruppen aller Altersgruppen und Bereiche,
  • die Beratung und Begleitung der »seniorTrainer« im freiwilligen Engagement,
  • die Mitarbeit in der EFI - Koordinierungsgruppe in M/V und
  • Lokale Öffentlichkeitsarbeit.

Aufgabe der »seniorTrainer« ist die fachliche Unterstützung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Gruppen, Initiativen, Vereinen etc.
Darüber hinaus wurde 2012 der »Fachkreis Ehrenamt in Schwerin« gegründet, der sich aus den Ehrenamtskoordinatoren der einzelnen Einrichtungen, in denen Ehrenamtliche tätig sind (DRK, AWO, ASB etc.), zusammensetzt. Ziele des Fachkreises sind:

  • die bessere Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in diesem Bereich
  • der regelmäßige fachliche Austausch der Mitglieder
  • Analyse und Verbesserung der Strukturen und Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement
  • Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit

 

»Litfasssäule Ehrenamt« im Stadthaus

Kurzbeschreibung

Ziel des Leitprojekts ist eine Verbesserung der Informationsmöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements.


Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Schwerin

Kurzbeschreibung

Im Oktober 2011 wurde das Integrationskonzept von der Stadtvertretung mit großer Mehrheit beschlossen. Gemäß der Beschlussfassung hat sich zu Jahresbeginn 2012 der Begleitbeirat zur Umsetzung des Projektes konstituiert. Parallel sind erste Unterprojekte angedacht, die mittelfristig realisiert werden sollen. Gemäß dem Integrationskonzept ist vorgesehen, dass der Begleitbeirat alle zwei Jahre einen Statusbericht erstellt und ggf. Anpassungen und Ergänzungen vornimmt.
Im Integrationskonzept ist festgehalten: „Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen, sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen“.
Der Integrationsprozess umfasst politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und kommunikative Aspekte. Unser Ziel ist die bestmögliche Gestaltung der Lebensverhältnisse von Zugewanderten unter den gesellschaftlichen Gegebenheiten, aufbauend auf einer
gemeinsamen Wertebasis. Dabei soll die nationale, kulturelle und religiöse Identität der Zuwanderer gewahrt bleiben können.“
Integration ist nicht nur eine Aufgabe für die Zugewanderten sondern auch eine Aufgabe der Aufnahmegesellschaft und dafür gibt es auch in Zukunft noch Vieles zu tun.
Mit dem Beschluss des Integrationskonzeptes durch die Stadtvertretung ist das Leitprojekt beendet. Das Integrationskonzept beinhaltet verschiedene Projekte, die im Sinne des Leitziels für die weitere Förderung des Integrationsprozess gleichrangig von Bedeutung sind.
Vor diesem Hintergrund wird darauf verzichtet ein neues Leitprojekt zu definieren.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und Durchsetzung geschlechtergerechter Sprache in der Verwaltung

Teilprojekt Durchsetzung geschlechtergerechter Sprache in der Verwaltung

Kurzbeschreibung
Bis zum Jahr 2010 wurde bei Schriftstücken in der Verwaltung (Vordrucke, Vorlagen, Satzungen, Richtlinien etc.) grundsätzlich die maskuline Personenbezeichnung verwendet („Bürger, Kraftfahrer, Radfahrer, Einwohner etc.). Die weibliche Ansprache wurde eher zufällig gewählt. Die weibliche Bevölkerung wurde sprachlich kaum „mitgedacht“, bzw. angesprochen. Auf dieser Grundlage wurden von der Oberbürgermeisterin und der Gleichstellungsbeauftragten im Jahr 2010 „Hinweise und Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltungssprache“ den Beschäftigten der Verwaltung als Orientierung gegeben.
Inzwischen werden sämtliche Verwaltungsvorlagen von der Gleichstellungsbeauftragten auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männer überprüft und ggf. die Fachämter diesbezüglich beraten. Die Hauptsatzung für die Landeshauptstadt Schwerin in ihrer aktuellen Fassung trägt dem Anliegen der sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bereits Rechnung. Unterschiedliche interne Vordrucke wurden ebenfalls entsprechend überarbeitet.


Teilprojekt interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Kurzbeschreibung

Durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt am 1. Oktober 2009 durch die Oberbürgermeisterin hat die Verwaltung die Verpflichtung übernommen „ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist“. Sie erkennt damit die Vielfalt der Gesellschaft an und schätzt die darin liegenden Potenziale für die Landeshauptstadt. Die Umsetzung der Charta der Vielfalt wird von einem internen und externen Dialog begleitet.

Ausbau der Hortbetreuung an Schulen mit Schwerpunkt Innenstadt

Kurzbeschreibung

Im Berichtszeitraum von 2005 bis 2010 ist die Altersgruppe 6 bis unter 11 Jahren um 460 Kinder angewachsen. Die Bevölkerungsvorausberechnung geht davon aus, dass diese Entwicklung noch bis 2020 anhalten wird (Auswirkungen des Geburtenanstiegs in den Jahren 1999 bis 2010). Durch das Anwachsen der altersrelevanten Bevölkerungsgruppe wurde in den vergangenen Jahren die Hortbetreuungskapazität insbesondere im Innenstadtbereich ausgebaut. Parallel dazu stieg die Betreuungsquote ab dem Schuljahr 2006/07. Im Schuljahr 2010/11 stieg die Betreuungsquote in Horten an staatlichen Grundschulen auf 69,2 und an freien Schulen auf 74,2 Prozent. Diese Entwicklung ist u.a. auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit und den Anstieg der Beschäftigungszahlen zurückzuführen.

Die Hortbetreuungskapazitäten sind in den beiden letzten Jahren aufgrund der dargestellten Entwicklung, insbesondere an den Grundschulen im Innenstadtbereich (Schelfstadt, Werdervorstadt, Paulstadt) und in den Stadtteilen Weststadt, Lankow, Neu Zippendorf und Großer Dreesch ausgebaut worden.

 

Ausbau der Kinderbetreuung in Randzeiten

(Projekt »Flexible Kinderbetreuung«)

Kurzbeschreibung
Verschiedene Unternehmen der Stadt, insbesondere aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, haben im Zusammenhang mit der Gewinnung junger Fachkräfte angezeigt, dass sie verstärkt auf flexible Betreuungszeiten für Beschäftigte in Schichtdiensten angewiesen sind.
Die Bedarfsanalyse zeigt eine steigende Nachfrage auf, insbesondere im Klinikbetrieb und in den Pflege- und Betreuungsdiensten. Damit ist die bisherige Betreuungskapazität in der 24- Stunden-Kindertagesstätte „Nidulus“ am Standort Helios - Klinikum nicht mehr bedarfsgerecht.

Stand der Umsetzung
Kindertagesbetreuung in Randzeiten, d.h. vor 7 oder nach 17.30 Uhr wird in mehreren Einrichtungen angeboten:

  • Kita „Leuchtturm“, Alexandrinenstr. 25, AWO Soziale Dienste gGmbH
  • Kita „Mathias Claudius“, Schelfstr. 36, Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH
  • Kita „Villa Traumland“, Bornhöved-Str. 21, DRK KV Schwerin e.V.
  • Kita „Regenbogen“, E.-Weindert-Str. 36, AWO Soziale Dienste gGmbH
  • Kita „Neumühler Strolche“, Am Immensoll 5, Diakonie Neues Ufer gGmbH
  • Kita „Märchenkita“, J.-Gillhoff-Str. 10, Kita gGmbH
  • Kita „Kinderland“, A.-Sacharow-Str. 90, DRK KV Schwerin e.V.
  • Kita „Montessori Kinderhaus“, R.-Havemann-Str. 16, Diakonie Neues Ufer gGmbH
  • Kita (integrativ) Görries, Schulzenweg 10, AWO Soziale Dienste gGmbH

Die Kapazitäten in der 24-Stunden-Kindertagesstätte Nidulus sollen zum Schuljahresbeginn 2013/14 erweitert werden.

Prognose
Anzeigen auf einen weiteren Bedarf nach flexiblen Betreuungsangeboten liegen aktuell nicht vor. Eine Prognose zum weiteren Bedarf ist insofern derzeit nicht möglich. In Vorbereitung der 12. Fortschreibung der Kindertagesbedarfsplanung sind alle Träger aufgefordert, den
Bedarf an Betreuungsleistungen für Randzeiten anzuzeigen. Das Ergebnis wird mit dem Bericht vorgestellt.

Verfahrensvorschlag
Das Leitprojekt sollte beibehalten werden.

Weiterentwicklung der sozialräumlich orientierten Jugendarbeit und Unterstützung der Jugendverbandsarbeit

Grundsätzlich geht es in der sozialräumlichen Arbeit darum, die Gegebenheiten unter aktiver Beteiligung der betroffenen Menschen zu gestalten. Dabei gelten folgende fünf Prinzipien:

1. Orientierung am Willen der Menschen
2. Unterstützung von Eigeninitiative und Selbsthilfe
3. Konzentration auf die Ressourcen
4. Zielgruppen- und bereichsübergreifende Sichtweise
5. Kooperation und Koordination

Um die sozialräumliche Arbeit in Schwerin qualitativ zu verbessern, wurde erstmalig Anfang 2008 ein sogenannter Trägerverbund gebildet. Ein Trägerverbund ist ein Zusammenschluss von mehreren Trägern der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, die gemeinschaftlich die Aufgaben nach den §§ 11-13 SGB VIII für einen festgelegten Sozialraum wahrnehmen.

Ziele sind insbesondere:

  • die Vernetzung und Kooperation in einer neuen Qualität sowie der Ausbau weiterer Kooperationen,
  • Perspektivwechsel von der Arbeit in Einrichtungen zur sozialräumlichen Arbeit,
  • die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Arbeitsprinzip,
  • die Bündelung von Angeboten sowie die Vermeidung von Doppelungen.


Stand der Umsetzung
Auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtvertretung (2005 und 2008) wurden die Trägerverbünde unter Federführung des Amtes für Jugend, Schule und Sport wie folgt gebildet:

  • Modellprojekt – Bildung des Trägerverbundes II im Jahr 2008
  • Gründung des Trägerverbundes I 2009 und des Trägerverbundes III 2010


Die Arbeit in Trägerverbünden hat sich bisher bewährt. Ziele und Angebote werden aus analysierten Bedarfen entwickelt. Aus diesem Grund wurden auch im Jahr 2011 wiederholt Sozialraumanalysen durchgeführt. Seit Bestehen der Arbeit in Trägerverbünden konnten die
Fachkräfte vielfältige Erfahrungen sammeln und neue Arbeitsmethoden anwenden. Außerdem wurde eine neue Qualität in der Kooperation erreicht. Es ist festzustellen, dass sich die Anforderungen an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung erhöht haben. Im Vordergrund steht dabei aktuell eine intensive Beschäftigung mit Beteiligungsmethoden.

Dazu gehört auch die Teilnahme an einer einjährigen Seminarreihe zum Thema Kinder- und Jugendpartizipation in Kooperation mit dem Schweriner Jugendring. Mittlerweile werden die Trägerverbünde als fester Bestandteil bzw. Ansprechpartner in der sozialräumlichen
Arbeit wahrgenommen und genutzt. An dieser Stelle wird auf die »2. Fortschreibung des Strategiepapiers zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in Trägerverbünden 2012-2013« verwiesen.

Prognose
Die Zusammenarbeit sowohl zwischen den Beschäftigten in der Jugendarbeit als auch innerhalb der Jugend- und Schulsozialarbeit hat deutlich an Dynamik gewonnen. Die Kooperationen verschiedener Träger erschließen neue Ressourcen und fördern den Austausch
von Erfahrungen. Im Zuge dieser Entwicklung wurde von den Fachkräften der Jugend- und Schulsozialarbeit über eine noch intensivere, sozialraumorientierte Arbeit beraten und als Notwendigkeit festgestellt. Es tauchten Schnittstellen in der Umsetzung sozialraumorientierter Tätigkeiten der Arbeitsfelder Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung auf, für die es neue innovative Konzepte zu entwickeln gilt.

Als weitere Vorhaben sind geplant:

  • die modellhafte Vernetzung von Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung,
  • die Umsetzung von modellhaften Konzepten der sozialräumlichen Schulsozialarbeit im Stadtteil Großer Dreesch und im Trägerverbund II,
  • die Bildung eines Kinder- und Jugendrats,
  • die Durchführung der Spielleitplanung,
  • die Vertiefung der internationalen Jugendarbeit,
  • die Beteiligung an der 3. Fortschreibung des Strategiepapiers 2014 -2016.


Verfahrensvorschlag
Das Leitprojekt sollte beibehalten werden.

Verbindliche Kooperations- und Koordinierungsstrukturen in den sozialen Netzwerken der Stadt zur Stärkung des Kinderschutzes als Querschnittsaufgabe

Kurzbeschreibung des Leitprojekts
Präventiver Kinderschutz ist im Verständnis der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Schwerin ein offensiver Auftrag. Es gilt also an erster Stelle, Gefährdungslagen für Kinder zu vermeiden (primäre Prävention) sowie Hilfe- und Unterstützungsbedarfe früh zu erkennen (sekundäre Prävention). Kinderschutz erfolgt also im Spannungsfeld zwischen präventiven Angeboten, nachrangigen Hilfen zur Erziehung und einer sicheren Gefahrenabwehr in akuten Krisen.
Das präventive Kinderschutzkonzept der Landeshauptstadt Schwerin verfügt über Früherkennungssysteme für Kooperationspartner in der freien Jugendhilfe und anderen beteiligten Professionen. Es baut auf frühzeitige Beratung im Vorfeld des Leistungskataloges von Erziehungshilfen.
Frühe Hilfen sind erste Unterstützungsangebote als Ergebnis von früher Beratung, können aber auch ergänzend zu anderen Hilfen Teile von Schutzplänen sein, wenn bereits Kindeswohlgefährdungskriterien gesehen werden. Je früher Risikolagen erkannt werden, desto größer ist die Chance, diesen mit Frühen Hilfen begegnen zu können.

Frühe Hilfen haben daher den Charakter

  • früher Unterstützung von werdenden Eltern,
  • früher erzieherischen Förderung von Kindern im frühen Kindesalter (0-3 Jahre) und darüber hinaus,
  • früher und niedrigschwelliger Unterstützungsform vor den Erziehungshilfen (Förderung von Projekten Früher Hilfen),
  • früherer Wahrnehmung von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung.


Stand der Umsetzung
Der Aufbau des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ begann im März 2009 mit der Gründung des Koordinierungskreises. Die Leitung wird durch die Ansprechpartnerin der „Frühen Hilfen“ des Amtes für Jugend und der Mitarbeiterin der AWO Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ wahrgenommen.
Die Ansprechpartnerin der „Frühe Hilfen“ des Amtes für Jugend ist neben der fachlichen Leitung und Koordinierung des multiprofessionellen Netzwerkes „Frühe Hilfen“ für die Koordinierung der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Koordinierung der Umsetzung der Festlegungen des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) zuständig.
Aufgabe der AWO Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ ist es, in Kooperation mit den anderen Partnern des Versorgungssystems (Jugend- und Gesundheitsamt, Hebammen, Gynäkologen, freie Träger, etc.) werdende Eltern bzw. Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern sowie
Fachkräfte zu beraten, zu begleiten, zu vermitteln und zu koordinieren. Sie ist neben der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit vorrangig für die Einzelfallarbeit zuständig, welche möglichst frühzeitig und präventiv erfolgen soll. Mit Einverständnis des Hilfesuchenden stellt die
Koordinatorin den Erstkontakt zur Familie oder der Mutter/dem Vater her, klärt den Unterstützungsbedarf ab und unterbreitet entsprechende Hilfsangebote. Wenn innerhalb von 4 Wochen kein Kontakt zu der Familie hergestellt werden konnte, wird dies dem Vermittler zurückgemeldet und das weitere Vorgehen abgestimmt. Werden die Angebote der „Frühen Hilfen“ angenommen, nimmt die Koordinatorin als bereits vertraute Person an dem Erstkontakt der vermittelten Fachkräfte teil.

Ziele der Netzwerkpartner und deren bisherige Umsetzung:

  • Optimierung der Zusammenarbeit und Erarbeitung von verbindlichen Verfahren
    • Vereinbarung über verbindliche Verfahren für die Zusammenarbeit aller Fachkräfte sowie die Erstellung des Vernetzungshandbuches „Frühe Hilfen“
    • Entwicklung einheitlicher Fragebögen für alle Fachkräfte der Jugend- und Gesundheitshilfe, Beratungsstellen, in Ämtern, frei niedergelassene Kinderärzte, Psychologen/Psychiater sowie (Familien)-Hebammen
  • Niedrigschwellige Anlaufstelle für Ratsuchende (werdende) Eltern
    • Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ bei der AWO

Der Koordinierungskreis tagt drei bis vier Mal pro Jahr. Daran nehmen Fachkräfte aus folgenden Einrichtungen teil: Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Kinderzentrum (SPZ), Kinderschutzbund, Frühförderstellen, freie Träger, Wohnungsunternehmen, Kindertagesstätten, Polizei, Jobcenter, niedergelassene Kinderärzte, Ärzte und Psychologen, Hebammen, Lokales Bündnis für Familie; Seniorenbüro, AHG Poliklinik Schelfstadt sowie die Dreescher und Ramper Werkstätten. Der Koordinierungskreis ist ein offener Kreis, der jeder Zeit um Fachgruppen erweitert werden kann. Neben dem Koordinierungskreis fanden und finden Arbeitsgruppentreffen
statt, welche sich mit speziellen Fachthemen beschäftigen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden an die Teilnehmer des Koordinierungskreises weiter geleitet.

Die Steuerung und Qualität der Netzwerkarbeit ist im Vernetzungshandbuch für alle Fachkräfte aus der Jugend- und Gesundheitshilfe sowie den anderen Institutionen verbindlich geregelt.

Prognose
Die Evaluation der Wirkung der Netzwerkarbeit ist für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung notwendig und ein stetiger Prozess. An der Schnittstelle zum Gesundheitsbereich wird derzeit gemeinsam mit den Fachkräften an einer Verbesserung der Zusammenarbeit gearbeitet. (Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Gesundheitsamt erfolgte)
Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes soll jedes neugeborene Kind im Namen der Kommune mit einem Anschreiben begrüßt werden. (Umsetzung der Konzeption „Willkommen Baby“).

Um die im BKiSCHG, Artikel 1, §2, geforderte Information aller Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung realisieren zu können, wurde von den Koordinatorinnen der „Frühe Hilfen“ zunächst ein „Elternbrief“ entwickelt, in dem den Eltern ein persönliches Gespräch angeboten wird.

Des Weiteren ist es unser Ziel, als niedrigschwelligen Zugang im Stadtteil Lankow ein Café einzurichten, so dass Angebote von den Eltern überhaupt wahrgenommen werden können. (Umsetzung der Konzeption „Café FuN“).

Verfahrensvorschlag
Das Leitprojekt sollte beibehalten werden

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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung

Herr Holger Oertel
Technischer Sachbearbeiter
Raum: Raum 4062

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin