Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises können wir wie folgt verlangen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
Vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 07. Tag vor Reiseantritt 80%
ab Nichtantritt 90% des Gesamtreisepreises.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe Ziffer 7) kann Stornokosten u.U. im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
Im Fall von Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart) erheben wir ein Umbuchungsentgelt von 15€. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur bis 35 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den o.g. Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
Bei Buchungen ab ein Woche vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache mit dem Anmelder eine Hinterlegung der Reiseunterlagen veranlassen.