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IT Störungsmeldung

© Unsplash.com / Philipp Katzenberger

Schweriner Stadtverwaltung von Schadsoftware betroffen

 © LHS

In Folge des Angriffs mit einem Verschlüsselungstrojaner am 15.10.2021 wurden aus Sicherheitsgründen und zur Reduzierung weiterer Schäden sämtliche Systeme und Server der Stadtverwaltung Schwerin durch den IT-Dienstleister heruntergefahren.

Alle wichtigen Informationen zu den Öffnungszeiten, den telefonischen Erreichbarkeiten und dem derzeitigen Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung Schwerin haben wir nachfolgend für Sie chronologisch zusammengestellt.

Update zur IT-Lage

Auf dieser Seite informieren die SIS/KSM wöchentlich über die aktuelle Situation nach dem Cyberangriff am 15. Oktober 2021.

Update/Stand: 01.04.2022

Aktuelle Mitteilungen

Dienstag, 11. Januar
Führerscheinangelegenheiten ab 12. Januar in Schwerin-Süd mit Termin wieder möglich

Nachdem Cyberangriff beim Landkreis und der Landeshauptstadt Schwerin sowie weiteren Kommunen in Ludwigslust-Parchim im Oktober des vergangenen Jahres kam es zu deutlichen Einschränkungen im Bereich Bürgerservice. In vielen Dienstleistungsbereichen besteht noch immer ein Notbetrieb. In einem ersten Schritt konnten bereits seit Anfang November wieder Kfz-Zulassungsvorgänge am Standort in Schwerin-Süd (Heinrich-Hertz-Ring 2) angeboten und Führerscheinangelegenheiten wieder in den kooperativen Bürgerbüros (siehe Übersicht) beantragt werden.

Am Standort in Schwerin-Süd sind ab dem 12. Januar wieder Führerscheinangelegenheiten möglich. Allerdings benötigen Bürgerinnen und Bürger dafür einen entsprechenden Termin. Die dazugehörige Hotline ist unter der Nummer 03871 722-8810 eingerichtet.

Der Fachdienst Bürgerservice des Landkreises Ludwigslust-Parchim bittet alle Kundinnen und Kunden in diesen Tagen um ein hohes Maß an Geduld und Verständnis für die längeren Wartezeiten und die eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeiten.

Freitag, 10. Dezember
Kfz-Zulassungsstelle: Ab 13. Dezember gelten wieder bisherige Öffnungszeiten des Landkreises

Die Kfz-Zulassung bleibt nach einem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister KSM/SIS am Außenstandort Schwerin, Heinrich-Hertz-Ring 2, bis auf Weiteres bestehen.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Die Hotline zur Terminvergabe erreichen Sie unter 03871 722-8888. Momentan gibt es ein großes Anruferaufkommen, wir bitten diesbezüglich um Geduld.

Die Öffnungszeiten werden ab dem 13. Dezember 2021 auf die bisherigen Öffnungszeiten des Landkreises Ludwigslust-Parchim angepasst:

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle ab dem 13. Dezember
Montag 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag, 7. Dezember
Seit heute Führerschein-Service wieder möglich/Schweriner müssen auf Bürgerbüros des Landkreises LUP ausweichen

Seit 07.12.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim ihre Führerscheinangelegenheiten wieder regeln. Jedoch nicht wie gewohnt: Der Führerschein-Service wird auch für die Bürgerinnen und Bürger Schwerins ausschließlich in den kooperativen Bürgerbüros des Landkreises LUP angeboten. Folgende Standorte stehen dafür zur Verfügung:  Stralendorf, Wittenburg, Zarrentin sowie in Sternberg, Boizenburg, Dömitz, Lübtheen, Parchim und Lübz. Eine telefonische Terminvereinbarung ist mit Ausnahme der Standorte Parchim und Lübz erforderlich.

Am Standort Schwerin, Heinrich-Hertz-Ring 2 werden derzeit keine Führerscheinangelegenheiten bearbeitet, weil dieser Standort die Kfz-Zulassungen für die Landeshauptstadt und den gesamten Landkreis erledigt. Schweriner Antragsteller werden gebeten, für ihre Führerscheinangelegenheit das nächstgelegene Bürgerbüro des Landkreises zu nutzen.

Beantragt werden können:

  • Führerscheinumtausch
  • Erweiterungen und / oder Verlängerungen von Fahrerlaubnisklassen
  • Ersatz nach Verlust / Diebstahl
  • Fahrerkarten
  • Fahrerqualifikationsnachweise
  • Anträge auf Ersterteilung oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Der beantragte Führerschein wird nach erfolgreicher Antragstellung nach Hause geschickt, so dass kein nochmaliger Termin im Bürgerbüro erforderlich ist.

Führerscheinangelegenheiten und weitere Dienstleistungen waren seit einem Cyberangriff auf den IT-Dienstleister des Landkreises und der Landeshauptstadt Mitte Oktober nicht oder nur stark eingeschränkt im Notbetrieb möglich.

Die Kfz-Zulassung steht bereits seit dem 8. November wieder zur Verfügung, jedoch derzeit ausschließlich am Standort Schwerin. Dort erfolgt derzeit ausschließlich die Bearbeitung von Kfz-Zulassungen. Dafür ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung 03871 722-8888 und ein 3G-Nachweis erforderlich.

 

Freitag, 26. November
Digitaler Bauantrag wieder möglich
 © Rawpixel.com/Adobe Stock

Sechs Wochen nach dem großflächigen Cyberangriff auf die Schweriner Stadtverwaltung können Bauherren wieder digitale Bauanträge stellen: Es besteht ab sofort wieder die Möglichkeit folgende Anträge und Anzeigen in elektronischer Form einzureichen:

Antragsteller benötigen dafür

  • einen Internetanschluss
  • eine gültige E-Mail-Adresse
  • Ihre Antragsunterlagen nach BauVorlVO M-V, die Pläne müssen als PDF-Dokument vorliegen und dürfen eine Größe von 100 MB nicht überschreiten.
Freitag, 26. November
Ideen- und Beschwerdeportal Klarschiff-Schwerin wieder arbeitsfähig
 © Landeshauptstadt Schwerin

Sechs Wochen nach dem großflächigen Cyberangriff auf die Schweriner Stadtverwaltung können Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung wieder über das Portal www.klarschiff-sn.de einfach und unkompliziert Schäden und Mängel melden. Durch die Auswahl einer Kategorie wird die Meldung automatisch dem zuständigen Fachdienst zur Bearbeitung übermittelt. Die Suche nach Ansprechpartnern entfällt. Der Melder wird vom System automatisch über den Bearbeitungsstand informiert.

Folgende Hauptkategorien stehen zur Verfügung:

  • Gehweg, Radweg, Straße
  • Müll/Schmutz
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Öffentliches Grün/Spielplatz
  • Parken
  • Stadtinventar
  • Tierschutz
  • Vandalismus
  • Verkehrseinrichtung/Beleuchtung
  • Winterdienst

Auch Ideen zur Verbesserung von Ampelschaltungen, Verkehrsabläufen und zur Barrierefreiheit können somit an die Verwaltung herangetragen werden. Die Prüfung der Ideen erfolgt aber erst, wenn 3 Personen die Idee unterstützt haben.

Bürgerinnen und Bürger können auch prüfen, ob der Verwaltung der Mangel bereits gemeldet wurde. Es ist auch möglich sogenannte Beobachtungsflächen einzurichten, um über aktuelle Fälle einer Kategorie oder innerhalb einer bestimmten Fläche (Ortsteile) informiert zu werden.

Meldungen, die ein sofortiges Handeln erfordern, sollten aber weiterhin vorzugsweise telefonisch gemeldet werden. Den Kommunalen Ordnungsdienst erreichen Sie innerhalb der Dienstzeiten unter der Rufnummer 0385 545-1830. Bei Beschwerden kontaktieren Sie bitte das Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Schwerin, Tel. 0385 545-2222 oder ideen-beschwerden@schwerin.de wenden.

Freitag, 19. November
Pass- und Meldewesen wieder verfügbar
 © Fotolia/stadtratte

Fünf Wochen nach der Cyberattacke auf die Schweriner Stadtverwaltung ist auch für das Pass- und Meldewesen der stabile Notbetrieb wiederhergestellt:  Ab dem 22.11.2021 können BürgerBüro und Dokumentenservice wieder alle Dienstleistungen aus dem Melde-, Pass- und Personalausweis-Register nach telefonischer Terminbuchung anbieten. Zuvor war das nur in dringenden Fällen möglich.

Der Zugang zum BürgerBüro des Stadthauses kann ausschließlich nach telefonischer Terminbuchung erfolgen. Angesichts der aktuellen Lage wird um Beachtung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen gebeten. Im Stadthaus müssen medizinische Masken oder FFP2-Masken getragen werden. Es gilt die 3G-Regel.

Bürgerservice:               

Für die telefonische Terminbuchung werden ab dem 22.11.2021 folgende Hotlines eingerichtet:
Bürgerservice:        

0385 545-1724 

0385 545-1730

Dokumentenservice:  

0385 545-1777

0385 545-1774

Ausländerbehörde        

0385 545-1812

 

Die Terminvergabe-Hotlines sind zu folgenden Servicezeiten erreichbar
Montag 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch/Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

 

Alle anderen derzeit genutzten Hotlines des BürgerBüros können bis auf Weiteres nicht für Terminbuchungen bereitgehalten werden. Online-Terminbuchungen sind derzeit leider noch nicht möglich.

Zur Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Dokumenten ist zwingend ein biometrisches Passbild zur Antragstellung mitzubringen, da der Selbstbedienungsterminal zur Erstellung von Passbildern im Stadthaus derzeit nicht genutzt werden kann.

Bewohnerparkkarten können derzeit nur bei persönlicher Vorsprache bzw. mit Erteilung einer Vollmacht und vollständigen Antragsunterlagen des Vollmachtgebers ausgestellt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die den Service der automatisierten Verlängerung ihrer Bewohnerparkkarten nutzen, erhalten frühestens zum Ende der kommenden Woche auf dem Postweg ihre Bewohnerparkkarte und müssen nicht im Stadthaus vorsprechen. Leider können bis auf Weiteres Bewohnerparkkarten noch nicht online beantragt werden.

In der Ausländerbehörde Schwerin können ab Montag, den 22. November 2021 wieder An- und Ummeldungen nach vorheriger Terminbuchung vorgenommen werden. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen per E-Mail an das Postfach der Ausländerbehörde Schwerin unter der E-Mailadresse auslaenderbehoerde@schwerin.de senden und werden entsprechend kontaktiert. Da zunächst die bereits länger auf einen Termin wartenden Kundinnen und Kunden bedient werden, kann die Rückmeldung der Ausländerbehörde nicht immer zeitnah erfolgen.

Mittwoch, 17. November
Kundenservice der Stadtwerke zurück im Normalbetrieb
 © Stadtwerke Schwerin

Die Stadtwerke Schwerin können ihren Kundinnen und Kunden wieder den gewohnt zuverlässigen Kundenservice bieten und bearbeiten alle Anliegen zeitnah. Nach mehrwöchigen Einschränkungen aufgrund des Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister SIS/KSM sind die Stadtwerke wieder über alle bekannten Kanäle erreichbar.

Der stadtwerkeeigene Kundenservice hilft unter der Rufnummer 0385 633-1427 sowie per E-Mail über kundenservice@swsn.de bei allen Fragen rund um Vertragsangelegenheiten, Änderungen der Kundendaten, Zählerstandsmeldungen oder Abschlagsänderungen weiter. Im Kundencenter am Eckdrift 43-45 können all diese Angelegenheiten auch persönlich geklärt werden. In der Mecklenburgstr. 1 wird voraussichtlich nächste Woche wieder der Zugriff auf Kundendaten möglich sein. Bis dahin nehmen die Stadtwerke dort Anfragen entgegen oder beraten zu den verschiedenen Produkten.

Zusätzlich steht allen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin das Onlineportal auf der Webseite wieder rund um die Uhr zur Verfügung. Hier können über das Internet selbstständig eigene Daten verwaltet, Rechnungen eingesehen sowie Tarifwechsel vorgenommen werden.

Auch baubezogene Dienstleistungen, wie die Beantragung von Hausanschlüssen oder das Einholen von Leitungsauskünften, können wieder in vollem Umfang erbracht werden. Wer Tiefbauarbeiten plant, kann die kostenfreie Auskunft über Ver- und Entsorgungsleitungen derzeit telefonisch unter der Rufnummer 0385 633 3519 oder per Fax unter 0385 633 3596 erfragen. Alle Informationen und Formulare zur Beantragung von Hausanschlüssen sind auf der Stadtwerke-Webseite www.stadtwerke-schwerin.de im Unterpunkt „Hausanschluss“ zu finden.

 

Mittwoch, 10. November
Die Stadtkasse informiert: Geplanter Lastschrifteinzug am 15. November erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
 © Fotolia/Stockfotos-MG

Nach dem Cyberangriff auf die Stadtverwaltung am 15. Oktober 2021 arbeitet die Stadtkasse der Schweriner Stadtverwaltung weiterhin eingeschränkt. Der Einzug fälliger Beträge mittels Lastschrift ist der Stadtkasse aktuell noch nicht möglich. Deshalb werden insbesondere die Lastschriften zu der am 15. November 2021 fälligen Grundsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Hundesteuer, zur Vergnügungssteuer oder zu Gebühren der Stadtverwaltung nicht zu diesem Termin erfolgen.
Die Stadtkasse wird die fälligen Beträge zu einem späteren Zeitpunkt einziehen. Der Zeitpunkt für den Lastschrifteinzug wird sobald möglich schriftlich mitgeteilt. Die Stadtkasse bittet darum, zu diesem neuen Termin eine entsprechende Deckung auf den Bankkonten sicher zu stellen.

Donnerstag, 4. November
Schuljahr 2022/2023 - Anmeldungen für zukünftige Erstklässler bis 18. November möglich
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Zukünftige Erstklässler für das Schuljahr 2022/2023 können noch bis zum 18. November im BürgerBüro des Stadthauses zu den Servicezeiten ohne Termin angemeldet werden.

Montag                       8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag                     8:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                 8:00 bis 18:00 Uhr

Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist es notwendig, dass beide Personenberechtigten bei der Schulanmeldung im BürgerBüro anwesend sind. Sollte ein Personenberechtigter verhindert sein, muss bei der Anmeldung eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung (mindestens aus dem Jahr 2021) mitzubringen.  

Weiterhin werden für die Schulanmeldung

  • die Geburtsurkunde des Kindes im Original und
  • ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des/der anmeldenden Personenberechtigten

benötigt.

Mittwoch, 3. November
Pflegestützpunkt Schwerin - Anfragen und Terminabsprachen nur telefonisch möglich
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Von dem Cyberangriff auf die Stadtverwaltung Schwerin ist auch der Pflegestützpunkt im Stadthaus betroffen. Die Beraterinnen sind über E-Mail nicht erreichbar. Anfragen und Terminabsprachen sind ausschließlich telefonisch unter 0385 545-2120 oder schriftlich an Pflegestützpunkt Schwerin, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin möglich.
Das Team des Pflegestützpunktes bittet um Verständnis.

Dienstag, 2. November
Kfz-Zulassung für Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt Schwerin startet Notbetrieb
 © Fotolia/Sven Krautwald
Nach Cyberangriff: Service für private Kunden in Schwerin-Süd ab 8. November / Erforderliche telefonische Terminvereinbarung ab morgen möglich / Gewerbliche Kunden machen ab Mitte dieser Woche den Anfang

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin verzeichnen einen weiteren Teilerfolg bei der Wiederinbetriebnahme wichtiger Verwaltungsdienstleistungen. Ab Montag, 8. November, können Bürgerinnen und Bürger aus der Landeshauptstadt und dem Landkreis alle Dienstleistungen rund um die KfZ-Zulassung wieder am Standort in Schwerin Süd (Heinrich-Hertz-Ring 2) wahrnehmen. Dazu ist jedoch eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Die eigens dafür eingerichtete Servicenummer 03871 722-8888 ist ab morgen (3. November) freigeschaltet. Alle bisher vereinbarten Onlinetermine können aus technischen Gründen nicht wahrgenommen werden. Dafür bittet der Fachdienst Bürgerservice um Verständnis.

Alle gewerblichen Kunden, insbesondere die Autohäuser, können aus organisatorischen Gründen bereits ab dem 3. November ihre Zulassungsvorgänge in der Zulassungsstelle in Schwerin-Süd abgeben.
Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle werden ab sofort wie folgt angepasst und erweitert, um für die Kundinnen und Kunden möglichst viele Termine und möglichst viele Dienstleistungen anbieten zu können:
 
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Parallel wird weiter mit Hochdruck an einer Ausweitung des weiteren Dienstleistungsangebots gearbeitet. Die Kooperativen Bürgerbüros des Landkreises müssen jedoch bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Hintergrund: In Folge eines Cyberangriffs am 15. Oktober beim kommunalen IT- Dienstleister KSM/SIS waren alle Systeme vorsorglich heruntergefahren worden. Weiterhin arbeiten IT-Experten mit Hochdruck an der Behebung des Ausfalls. Neben dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind weitere Träger des IT- Dienstleistes wie die Städte Grabow, Ludwigslust, Neustadt- Glewe und Boizenburg sowie die Amtsverwaltungen Parchimer Umland, Stralendorf und Zarrentin vom Cyberangriff betroffen. Deshalb kommt es auch dort beim Bürgerservice zu Einschränkungen.
Freitag, 29. Oktober
Untersuchungsberechtigungsschein verfügbar

Personen, die noch nicht volljährig sind, und eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung beginnen möchten, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein für die ärztliche Untersuchung. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein kann ab sofort zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros vor Ort ausgestellt werden. 

Freitag, 29. Oktober
Datenschutzrechtliche Hinweise aufgrund des Cyberangriffs am 15. Oktober
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Wie bereits berichtet, wurde das Schweriner kommunale Rechenzentrum der Behörden und Unternehmen der Landeshauptstadt Schwerin am frühen Morgen des 15.10.2021 Opfer eines Cyberangriffs.

Unmittelbar nach Entdeckung des Angriffs mussten zur Reduzierung möglicher Schäden sämtliche IT-Systeme und Server kontrolliert heruntergefahren werden. Aufgrund des damit verbundenen vollständigen Ausfalls der IT kam es zur Störung des Verwaltungs- oder Geschäftsbetriebes, die teilweise noch andauert.

Eine forensische Untersuchung der Systeme wurde eingeleitet und ist noch nicht abgeschlossen. Unterstützt wird unser IT-Dienstleister bei der Untersuchung durch unterschiedliche Sicherheitsbehörden und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen. Gleichzeitig wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die betroffenen Daten wieder zur Verfügung zu stellen, um so die Arbeitsfähigkeit der Behörden/der Unternehmen und Systeme wiederherzustellen.

Ein Datenabfluss kann nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht festgestellt, jedoch auch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dass auf den Systemen verarbeitete Daten von Bürger:innen oder Kund:innen der jeweiligen Behörden und Unternehmen abgeflossen sind, erscheint nach den derzeitigen Erkenntnissen aber eher unwahrscheinlich. Die forensischen Untersuchungen hierzu dauern noch an und sind noch nicht abgeschlossen.

Auf den betroffenen Systemen werden personenbezogene Daten von Bürger:innen oder Kund:i nnen sowie Mitarbeiter:innen kommunaler Einrichtungen verarbeitet. Bei Daten von Bürger:innen oder Kund:innenkann es sich um Kontaktdaten wie Name, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, aber auch Informationen zu Behördenanfragen, in Anspruch genommene kommunale Leistungen, Zahlungsvorgänge oder sonstige kommunale Angelegenheiten handeln. Betroffen sein können auch sensible Daten wie Bankdaten, Sozialdaten, Gesundheitsdaten und ggf. weitere sog. besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Der Vorfall wurde dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. Ferner wurde umgehend das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA MV) eingeschaltet. Auch das Computer Emergency Response Team Mecklenburg-Vorpommern (CERT MV) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind beteiligt.

Anliegen/Anfragen von Bürger:innen oder Kund:innen können derzeit durch uns nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden, da ein Zugriff auf hierfür notwendige Daten nicht möglich ist. Alle digital gespeicherten Kunden- oder Bürgerdaten sind aus dem oben genannten Gründen nicht verfügbar. Bis zur abschließenden Wiederherstellung der Daten und sofern möglich, werden Dienstleistungen und Kommunikation auf analogem Weg (Post, „Papierformular“ usw.) durchgeführt, um die Einschränkung zu minimieren.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn wir bislang keinen Datenabfluss aus den jeweiligen Systemen feststellen konnten, bitten wir bis zum Abschluss der laufenden Untersuchungen und Ermittlungen alle betroffenen Bürger:innen oder Kund:innen kommunaler Einrichtungen um erhöhte Aufmerksamkeit. Achten Sie bitte auf ungewöhnliche Kontaktversuche z. B. per E-Mail, SMS oder Telefon, insbesondere solche, die vermeintlich von einer der betroffenen kommunalen Einrichtungen stammen, in denen Sie zu ungewöhnlichen Handlungen aufgefordert werden oder in denen persönliche Daten (z. B. zuständiger Sachbearbeiter oder Namen von Angehörigen) genannt werden. Antworten Sie bitte nicht auf verdächtige E-Mails. Öffnen Sie bitte keine Anlagen und klicken in entsprechenden E-Mails nicht auf Links, die Ihnen verdächtig vorkommen.

Wir bemühen uns um den Aufbau von Notsystemen, um Ihnen schnellstmöglich unsere Dienste wieder anbieten zu können. Da dies unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen geschieht, bitten wir für die Unannehmlichkeiten und den zeitlichen Verzug um Ihr Verständnis.

Mittwoch, 27. Oktober
Pünktliche Zahlung der kommunalen Sozialleistungen gesichert
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Nach dem Cyberangriff am vergangenen Freitag hat die Stadtverwaltung Schwerin am Mittwoch mitgeteilt, dass die Zahlung der kommunalen Sozialleistungen zu den jeweiligen Fälligkeiten gesichert ist. "Von diesen Zahlungen sind in unserer Stadt mehr als 5500 Familien abhängig, Menschen ohne finanzielle Polster, die dringend auf dieses Geld angewiesen sind. Daher hatte die Gewährleistung der pünktlichen Auszahlungen für uns sehr hohe Priorität und es wurde mit Hochdruck daran gearbeitet", sagte Oberbürgermeister Rico Badenschier.

So werden zum 29. Oktober wie gewohnt das Wohngeld, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung, das Landesblindengeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe gezahlt, zum 1. November die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Empfänger dieser Leistungen werden gebeten, sich bei Problemen mit der Auszahlung an den beiden Bürgertelefonen 0385 545-2172 (alle Leistungen außer Unterhaltsvorschuss) und 545-2290 (nur Unterhaltsvorschuss) zu melden. Die Telefone sind am Freitag bis 15 Uhr erreichbar.

Dienstag, 26. Oktober
Städtische Kultureinrichtungen weiter geöffnet: Einschränkungen bei E-Mail und Onlinediensten
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Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Speicher, Volkshochschule, Konservatorium, Schleswig-Holstein-Haus und Freilichtmuseum haben nach der Cyberattacke auf die Schweriner Stadtverwaltung weiter geöffnet. Einschränkungen gibt es beim E-Mail-Verkehr, Onlinediensten wie der Onleihe MV und der Buchung von VHS-Kursen über die Internetseite. Das Freilichtmuseum in Mueß feiert am 31. Oktober seinen Saisonabschluss. Die 2G-Regel gilt ab 1. November vorerst nur bei den Veranstaltungen des Speichers.

Die Stadtbibliothek bleibt weiterhin wie gewohnt geöffnet. Einschränkungen gibt es in allen drei Einrichtungen: keine Erreichbarkeit der Website, der E-Mail-Verkehr ist derzeit nicht möglich. Auch im digitalen Angebot „Onleihe MV“ gibt es Einschränkungen. Die Ausleihe und Rücknahme von Medien ist möglich, zwingend notwendig dafür ist der Benutzerausweis. Telefonische Kontakte werden angeboten:

Informationen gibt es außerdem über die sozialen Medien der Bibliothek bzw. den Freundeskreis der Stadtbibliothek Schwerin e. V.

Das Stadtarchiv ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet (siehe www.schwerin.de).

Die Literaturtage können wie geplant stattfinden. Für einige Lesungen gibt es noch Restkarten zum günstigen VVK-Preis an der Tourist-Info Schwerin. Dort können auch Tickets für die Kulturnacht am 30. Oktober erworben werden.

Der Speicher ist geöffnet. Für die Konzerte und Veranstaltungen gilt ab 1. November 2021 die 2G-Regelung. Die Besucherinnen und Besucher müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Ein negativer Schnelltest berechtigt dann nicht mehr zur Teilnahme an der Veranstaltung (3G). Wenn gewünscht, erfolgt eine Rückerstattung der Eintrittsgelder bereits gekaufter Karten an den Vorverkaufsstellen.

Die Volkshochschule setzt den Kursbetrieb fort. Für Fragen und Anmeldungen stehen die Mitarbeiterinnen telefonisch unter 0385 59127-0 zur Verfügung. Online-Anmeldungen über die Internetseite der VHS sind derzeit leider nicht möglich.

Das Kulturforum Schleswig-Holstein-Haus hat regulär geöffnet von dienstags bis sonntags 11 - 18 Uhr. Alle geplanten Veranstaltungen finden statt. Für die hauseigenen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.

Das Konservatorium führt seinen Musikschulunterricht weiterhin in Präsenz durch. Kartenreservierungen für die Veranstaltungen der städtischen Musikschule nimmt Daniela Semlow unter 0385 5912748 gerne entgegen. Für die hauseigenen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.

Das Freilichtmuseum ist noch bis zum 31. Oktober 2021 geöffnet. An diesem Tag wird zum Saisonabschluss auf der Büdnereidiele das legendäre Mueßer Sauerkraut hergestellt. Dabei wird um die Beachtung der Abstands- und 3G- Regeln gebeten. Am vierten Advent lädt das Museum wieder zu den WintersonnenWerken ein. Am 18. und 19. Dezember 2021 kann man auf dem Museumsgelände erlesenes Kunsthandwerk entdecken und weihnachtliche Köstlichkeiten genießen.

Montag, 25. Oktober
Stadtanzeiger kann bis auf Weiteres nicht erscheinen
 © Landeshauptstadt Schwerin

Der Angriff mit einer Verschlüsselungssoftware auf IT-Systeme der Stadtverwaltung hat auch Auswirkungen auf das Erscheinen des Stadtanzeigers. Bis auf Weiteres kann der Stadtanzeiger weder in gedruckter noch in digitaler Form produziert werden. Die letzte Ausgabe des Stadtanzeigers ist am 15. Oktober 2021 erscheinen. Diese liegt in Papierform im BürgerBüro des Stadthauses, in der Hauptbibliothek sowie in den Stadtteilbibliotheken, im Kulturbüro, im Stadtteilbüro Mueßer Holz, in Straßenbahnen oder am Info-Point des Schlosspark-Centers kostenlos zur Mitnahme aus. In digitaler Form ist der Stadtanzeiger unter www.schwerin.de/stadtanzeiger einsehbar.  
Die Stadtverwaltung bittet um um Verständnis.

Donnerstag, 21. Oktober
Stadtvertretung auf 8. November verschoben
 © LHS

Durch den Cyberangriff auf die Schweriner Stadtverwaltung wird die für den 25. Oktober 2021 geplante Sitzung der Stadtvertretung auf den 8. November 2021 verschoben. Das hat heute das Präsidium der Stadtvertretung einvernehmlich beschlossen. Die Sitzung beginnt 17.00 Uhr im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Wirtschaft und Verwaltung -, Obotritenring 50. 

Die für heute (21.10.2021) 18.00 Uhr im Demmlersaal des Rathauses vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung findet statt. Ebenso die für den kommenden Dienstag geplante Sitzung des Hauptausschusses. Die Sitzung beginnt um 18.15 Uhr ebenfalls im Demmlersaal des Rathauses.  

Die geplanten Sitzungen der beiden Fachausschüsse Wirtschaft, Tourismus und Liegenschaften sowie Bildung, Sport und Soziales am 28. Oktober 2021 entfallen. 

Da die Informationsdienste derzeit nicht abrufbar sind, können Bürgerinnen und Bürger bei Interesse alle Sitzungsunterlagen im Büro der Stadtvertretung einsehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0385 545-1021 an das Büro der Stadtvertretung.

Donnerstag, 21. Oktober
Die EC-Kartenzahlung im Bürgerservice wieder möglich/Rechnungen ausschließlich über Postweg einreichen
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Aufgrund des Cyberangriffs auf die Schweriner Stadtverwaltung steht der zentrale digitale Rechnungseingang unter der E-Mail Adresse rechnungseingang@schwerin.de derzeit nicht zur Verfügung. Auch die Erreichbarkeit per Fax ist derzeit nicht gegeben. Alle Dienstleister werden gebeten, ihre Rechnungen an die Stadtverwaltung ausschließlich auf dem Postweg zuzusenden. 

Rechnungen, die der Stadtverwaltung ab dem 14. Oktober 2021 über den digitalen Rechnungseingang per E-Mail zugesandt wurden, können nicht abgerufen werden. Die Dienstleister werden gebeten, diese Rechnungen ebenfalls über den Postweg nachzureichen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Mittwoch, 20. Oktober
Ausstellung von dringenden Reisedokumenten durch Amtshilfe sichergestellt
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Sechs Tage nach dem Cyberangriff auf die Stadtverwaltung kann der Bürgerservice die Ausstellung von Reisedokumenten ab Mittwoch für dringende Fälle durch Amtshilfe sicherstellen. Ausgestellt werden können:

  • Kinderreisepässe
  • vorläufige Reisepässe,
  • Express-Reisepässe
  • vorläufige Personalausweise.

Antragsteller:innen müssen persönlich im Bürgerservice vorsprechen und die Dringlichkeit gegenüber dem Bürgerservice auf geeignete Weise, zum Beispiel durch eine Reise- oder Flugbuchung, nachweisen. Für telefonische Nachfragen zu den Passangelegenheiten  wurden drei Rufnummern geschaltet:

Ist die Dringlichkeit gegeben, erfolgt eine telefonische Terminbuchung durch den Dokumentenservice der Landeshauptstadt bei einem auswärtigen Amt, das die Dokumente ausstellt. Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass benachbarte Ämter ansonsten keine Dokumente für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt ausstellen.

Vorzulegen sind bei der Ausstellung neuer Dokumente:

  • der alte Reisepass oder Personalausweis
  • die Geburtsurkunde
  • Biometrische Passbilder
Dienstag, 19. Oktober
Wichtige Dienstleistungen in den Fachdiensten Ordnung, Umwelt, Bauen und Verkehr ab sofort offline verfügbar
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Einige wichtige Dienstleistungen in den Fachdiensten  Ordnung, Umwelt, Bauen und Verkehr sind ab sofort  trotz fehlender Online-Anbindung wieder verfügbar.

Für die Bearbeitung müssen Anträge in Papierform gestellt werden.

Die Formulare sind in der Regel über die städtische Internetseite verfügbar und können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden oder sie sind vor Ort erhältlich. Sie können auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen ist für Rückfragen gewährleistet. Die E-Mail-Erreichbarkeit ist derzeit noch nicht sichergestellt. Auch die Erreichbarkeit per Fax ist derzeit nicht gegeben.

Bitte beachten Sie, dass im Stadthaus keine Kopien von Dokumenten erfolgen können, die für die Beantragung benötigt werden. Für anfallenden Gebühren ist derzeit keine Kartenzahlung möglich.

Folgende Dienste im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt sind verfügbar

Im Fachdienst Ordnung:

  • Im Gewerbeamt können Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen sowie weitere Anträge in Papierform eingereicht werden. Bei Verfügbarkeit der digitalen Dienste werden die Anträge elektronisch nachgearbeitet.
  • Versammlungen können weiterhin angemeldet werden.
  • Veranstaltungen können angemeldet und genehmigt werden.
  • Die Bereiche Bestattungen und Waffenrecht sind arbeitsfähig.
  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durch den KOD wird fortgesetzt

Im Fachdienst Verkehr:

  • Verkehrsbehördliche Genehmigungen können weiterhin erteilt werden.
  • Beantragung von Schwerlastverkehren ist möglich.

Im Fachdienst Bauordnung sind möglich:

  • Eingeschränkte Bauberatungen, auch vor Ort, sind möglich.
  • Eingeschränkte Prüfung von Papieranträgen jeglicher Verfahren ist möglich.
  • Prüfung von Standsicherheitsnachweisen ist möglich.
  • Prüfung von Brandschutznachweisen ist möglich.
  • Eingeschränkte Kontrolle von Baustellen ist möglich.
  • Die Ausstellung von Bescheiden wie die Erteilung von Baugenehmigungen und Widerspruchsentscheidungen ist derzeit nicht möglich.

Im Fachdienst Umwelt:

  • Anträge auf Baumschutz, Artenschutz und Eingriffsbegehung können in Papierform gestellt werden.
  • Havariemeldungen für Wasser und Boden sind möglich.
  • Anträge und Beschwerden über Lärm und Geruchsbelästigungen werden entgegengenommen und bearbeitet.
Montag, 18. Oktober
Erste Dienstleistungen im BürgerBüro offline verfügbar
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Im BürgerBüro, Standesamt und der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Schwerin sind ab Dienstag einige wichtige Dienstleistungen trotz fehlender Online-Anbindung wieder verfügbar.

Für die vereinbarten Termine im Stadthaus gilt folgendes: Termine im Gesundheitsamt bleiben bestehen. Dokumente können zu den vereinbarten Terminen im Dokumentenservice abgeholt werden. Die Termine im Bürgerservice bleiben für die unten aufgeführten Dienstleistungen bestehen. Andere Dienstleistungen, wie z. B. die Beantragung von Ausweisdokumenten, sind derzeit nicht verfügbar. Für alle übrigen Fachbereiche bleiben vereinbarte Termine grundsätzlich bestehen. Die Antragsbearbeitung kann dabei jedoch eingeschränkt sein.

Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gewährleistet.

Da die elektronischen Terminkalender der Verwaltung derzeit nicht verfügbar sind, sollte die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitern an Terminen außerhalb des Stadthauses noch einmal durch telefonische Rücksprache mit den Mitarbeitern sichergestellt  werden.

Antragsformulare sind weiterhin über die Internetseite  www.schwerin.de verfügbar. Bitte beachten Sie, dass im Stadthaus keine Kopien von Dokumenten erfolgen können, die für die Beantragung benötigt werden.

Für alle anfallenden Gebühren ist derzeit keine Kartenzahlung möglich.

Folgende Dienste werden ab 19. Oktober offline angeboten:

Im Standesamt:
  • Alle angemeldeten Eheschließungen können wie geplant stattfinden.
  • Eheschließungen können angemeldet werden.
  • Kirchenaustritte, Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen werden aufgenommen.
  • Geburten werden beurkundet. Die Zusendung der Geburtsurkunde erfolgt anschließend per Post.
  • Sterbeurkunden werden ausgestellt. Die Zusendung der Sterbeurkunde erfolgt anschließend per Post.
  • Weitere Urkundenanforderungen werden entgegen genommen. Die Zusendung von Personenstandsurkunden per Post ist möglich.
Im Bürgerservice:
  • Im Dokumentenservice können bereits beantragte Dokumente zu den vereinbarten Terminen abgeholt werden.
  • Anträge auf Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses und auf einen Gewerbezentralregisterauszug werden entgegen genommen.
  • Hunde können an- und abgemeldet werden.
  • Beglaubigungen sind möglich.
  • Fundsachen können abgegeben und ausgegeben werden.
  • Besucherparkkarten werden ausgestellt.
  • Abgelaufene Bewohnerparkkarten bleiben vorläufig gültig. Die Ausstellung neuer Bewohnerparkkarten ist derzeit nicht möglich.
  • Schwerin-Card wird ausgestellt.
  • Schulanmeldungen sind möglich.
  • Anträge auf Betreuungsplätze und Übernahme der Verpflegungskosten können gestellt werden.
  • An- und Abmeldungen einer Nebenwohnung werden entgegengenommen.
  • Touristenfischereischeine können im Amt Crivitz beantragt werden.
  • Fischereiabgabemarken werden weiter verkauft.
    Untersuchungsberchtigungsscheine für Erst- und Zweituntersuchungen werden ausgestellt. 
In der Ausländerbehörde:
  • Verlängerung der Fiktionsbescheinigung
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
  • Verlängerung von Duldungen
Sonntag, 17. Oktober
Stadtverwaltung telefonisch wieder erreichbar
 © SIS/Christoph Müller

In Folge des Angriffs mit einem Verschlüsselungstrojaner am 15.10.2021 wurden aus Sicherheitsgründen und zur Reduzierung weiterer Schäden sämtliche Systeme und Server der Stadtverwaltung Schwerin durch den IT-Dienstleister heruntergefahren.

Nach derzeitigem Kenntnisstand konnte ein Datenabfluss nicht festgestellt werden. Die forensischen Untersuchungen und Analysen der IT-Spezialisten in Folge des Angriffs dauern an und sind noch nicht abgeschlossen. Es ist weiterhin mit weitreichenden Einschränkungen zu rechnen. 

Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist inzwischen wieder über die regulären Telefonnummern gesichert. Eine Erreichbarkeit per e-Mail ist hingegen noch nicht gegeben. Bürger:innen werden gebeten, vorrangig die telefonische Kommunikation zu nutzen.

Das Stadthaus bleibt am Montag für den Bürgerverkehr geschlossen. Im Verlauf des Montags wird der Krisenstab unter Leitung von Oberbürgermeister Rico Bandenschier festlegen, welche dringenden Bürgerdienste im Verlauf der Woche offline angeboten werden können. Ob und in welcher Form die terminierten Gremiensitzungen der Stadtvertretung und Ausschüsse stattfinden können, entscheidet sich im Laufe der Woche. Aktuelle Informationen zur Lage sind unter www.schwerin.de abrufbar.

Freitag, 15. Oktober
IT-Angriff legt Stadtverwaltung lahm: Bürgerservice derzeit nicht möglich / Stadthaus telefonisch nicht erreichbar
 © Landeshauptstadt Schwerin

Nach dem Angriff mit einer Verschlüsselungssoftware auf IT-Systeme der Stadtverwaltung und städtischer Unternehmen am frühen Morgen des 15. Okober hat derzeit die Schadenbegrenzung Priorität. Oberbürgermeister Rico Badenschier informierte über die aktuelle Lage:  „Unser kommunaler IT-Dienstleister KSM/SIS hat seit Freitagmorgen einen Angriff mit einer Schadsoftware registriert und musste daraufhin zur Reduzierung möglicher Schäden sämtliche IT-Systeme und Server kontrolliert herunterfahren. Die IT-Experten und Spezialisten arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Ursachenidentifikation. Ein Abgriff von Daten konnte bisher nicht festgestellt werden. Auch das Schadensausmaß steht noch nicht fest.“

Die Stadtverwaltung ist von erheblichen Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit der Systeme und Fachverfahren als auch bei der elektronischen Kommunikation und telefonischen Erreichbarkeit betroffen. Es wurden auch Daten verschlüsselt, so in einigen Fachverfahren und im Maiverkehr. Die Telefonanlage des Stadthauses ist ausgefallen. Das Stadthaus wurde am Freitag geschlossen. Die Sprechtage am Sonnabendvormittag und am Montag sind abgesagt.

Nicht betroffen ist die telefonische Erreichbarkeit der Feuerwehr und Rettungsleitstelle, des WGS-Mieterservice und der Stadtwerke-Kundencenter.

Der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes ist bis auf Weiteres über den Kinder- und Jugendnotdienst unter der Rufnummer 0385 7440363 erreichbar. Die Rufnummer ist rund um die Uhr besetzt. Eine Rufnummer für dringende Bürgeranliegen soll ab Montag in der Stadtverwaltung eingerichtet werden.

Oberbürgermeister Badenschier berief am Freitagmorgen einen kommunalen Krisenstab ein: „Die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme ist nach derzeitigem Stand uneingeschränkt gewährleistet. Der Nahverkehr läuft. Rettungsdienste sind erreichbar. Auch für das Wochenende geplante Eheschließungen können stattfinden, da entsprechende Urkunden bereits ausgedruckt wurden.“ 

Die Stadtverwaltung arbeitet jetzt mit Hochdruck daran, die Auszahlung wichtiger Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfen zur Erziehung oder Unterhaltsvorschuss auch dann sicherzustellen, wenn der Ausfall der IT-Systeme länger dauern sollte. Auch an Alternativangeboten für dringend zu erledigende Bürgerdienste wird gearbeitet.

Die Polizei und die entsprechenden Sicherheitsbehörden haben ihre Ermittlungen aufgenommen.

Interview mit Matthias Effenberger

 © SIS/KSM

Am 15.10.2021 wurden Teile der Serversysteme der SIS/KSM durch einen Cyberangriff verschlüsselt. Zwei Wochen nach dem Angriff sprachen wir mit Geschäftsführer/Vorstand Matthias Effenberger:

Herr Effenberger, Sie als SIS/KSM und auch ihre kommunalen Kunden und Träger sind schwer vom IT-Ausfall betroffen, wie sieht die aktuelle Situation aus?

Wie bereits verschiedentlich vermeldet, wurden Teile unserer Serversysteme verschlüsselt, woraufhin wir zur Verhinderung eines weiteren Ausbreitens aus Risikogesichtspunkten zunächst unverzüglich sämtliche Systeme vom Netz getrennt und anschließend kontrolliert heruntergefahren haben. In der Folge haben unsere IT-Spezialisten sehr besonnen und professionell agiert, externe IT-Forensiker hinzugezogen und haben unverzüglich mit der Analyse und Untersuchung der Systeme begonnen. In Anbetracht des hohen Digitalisierungsgrades unserer Kunden und Träger müssen die komplexen Abhängigkeiten und Schnittstellen zwischen den einzelnen Fachverfahren berücksichtigt werden. Erste Serversysteme konnten wir aber bereits in der vergangenen Woche wieder in Betrieb nehmen, die ersten Rechner laufen wieder und Kunden und Träger konnten systemgestützte Zahlungsläufe durchführen. Dies ist die Grundlage zum Aufbau eines technischen Notbetriebs, sowohl für unsere Applicationmanager, als auch im nächsten Schritt für die Key-User unserer Kunden und Träger. Darüber hinaus müssen auch sämtliche Clients, d.h. im Einsatz befindliche Notebooks und PCs forensisch untersucht werden, inwiefern eine Kontamination erfolgt ist. Hier reden wir über ca. 4.000 Endgeräte, aber auch hier sind wir in der vergangenen Woche gut vorangekommen, haben eine Strategie entwickelt und werden die Überprüfungen in dieser Woche fortsetzen. Ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird die Freischaltung der Zugänge u.a. zum Landesdatennetz CN-LAVINE sein, hier laufen die entsprechend vorgegebenen Prüfmechanismen. Parallel zu den intensiven forensischen Analysen konnten wir erste Sofortmaßnahmen zur Einrichtung und Sicherstellung eines technischen Notbetriebes umsetzen. Neben dem bereits etablierten Krisenstab wurden hierzu weitere Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themengebieten und Fachverfahren gebildet, welche die realisierbaren Schritte mit den Key-Usern und Ansprechpartnern der Kunden und Träger abstimmen werden. Natürlich müssen sich hier die Abläufe, Prozesse und Informationsflüsse auch erst einspielen. Parallel laufen die Ermittlungen der eingeschalteten Strafverfolgungsbehörden.

Frage 2
In den Medien wurde bisher von einem Verschlüsselungstrojaner bzw. Schadsoftware berichtet. Können Sie kurz den Unterschied erklären? Gibt es bereits technische Erkenntnisse, durch welche Sicherheitslücke die Software in das System gelangen konnte?

Richtig ist, dass eine softwaregesteuerte Verschlüsselung von einzelnen Servern stattgefunden hat und hierbei insbesondere Windows-Server angesteuert wurden. Dabei handelt es sich nach jetzigem Kenntnisstand jedoch nicht um einen Trojaner, also ein Programm, welches andere Programme, oft so genannte Malware, auf dem befallenen Servern oder Computern ungefragt installiert, sondern um eine legale Verschlüsselungssoftware welche auch im normalen Geschäftsbetrieb von Unternehmen zum Einsatz kommt. Spezielle Schadsoftware, die eigenständig Daten verschlüsselt und sich weiter ausbreitet, wurde zum jetzigen Zeitpunkt nicht identifiziert. Die forensischen Untersuchungen zum Tathergang und somit auch zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen dauern noch an. Vorliegende Erkenntnisse werden unsererseits ausschließlich den Ermittlungsbehörden übergeben und werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht. Insofern distanzieren wir uns auch von jeglichen Spekulationen, u.a. auch in Bezug auf das von der Öffentlichkeit lancierte Tool Mimikatz. Unser Fokus liegt auf der sicheren Wiederherstellung des IT-Betriebes.

Frage 3
Können Sie schon abschätzen, inwiefern beim Wiederaufbau der Systeme auf entsprechende Backups zurückgegriffen werden kann?

Auch wenn zunächst sämtliche Systeme vom Netz getrennt und heruntergefahren wurden, heißt dies nicht, dass sämtliche Daten verschlüsselt wurden. Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass sämtliche Datenbestände als Backup verfügbar sind und zur Wiederherstellung der Systeme genutzt werden können. Hier zahlt sich unser strenges Datensicherungskonzept aus. Selbstverständlich müssen aber auch diese Backups zunächst forensisch durch unsere Experten untersucht werden, um sie zur kontrollierten Wiederherstellung heranzuziehen.

Frage 4
Üblicherweise ist es das Ziel der Angreifer, Geld zu erpressen, um die verschlüsselten Daten frei zu kaufen? Gibt es eine Lösegeldforderung oder Hinweise zu dem oder den Angreifern?

Wie bereits informiert, wurden durch uns die zuständigen Sicherheitsbehörden unmittelbar nach dem Vorfall verständigt und die Staatsanwalt hat die entsprechenden Ermittlungen aufgenommen. Ermittelt wird gegen Unbekannt wegen Computersabotage. Es handelt sich somit um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Nach Vorgabe der Staatsanwaltschaft können wir daher aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Aussagen treffen und bitten dahingehend um Verständnis.

Frage 5
Mancher mag jetzt befürchten, dass seine persönlichen Daten durch den Cyberangriff in falsche Hände gelangen könnten. Ist diese Sorge begründet?

Hier gilt es, die finalen Ermittlungsergebnisse und Analysen unserer IT-Experten und IT-Spezialisten abzuwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir aber keinerlei Erkenntnisse, dass ein Abfluss externer personengebundener Daten vorliegt, können dies aber auch noch nicht vollständig ausschließen. Insofern wurden auch umgehend die entsprechenden Meldungen an den Landesdatenschutzbeauftragten gemacht und es erfolgen entsprechende Informationen seitens der datenschutzrechtlich zuständigen Stellen.

Frage 6
Digitalisierung der Kommunen ist einer Ihrer Leitgedanken im SIS/KSM-Verbund – viele Fachverfahren und Prozesse wurden bereits digitalisiert. Was bedeutet das in dieser Situation?

In der Tat haben wir in unserem Verbund sowohl bei den kommunalen Unternehmen als auch bei den von uns betreuten Kommunalverwaltungen einen hohen Digitalisierungsgrad mit automatisierten Prozessen und Verknüpfungen erreicht. Dies führt natürlich dazu, dass IT-Strukturen und Fachverfahrensverknüpfungen zunehmend komplexer sind. Insofern werden die Einschränkungen insbesondere in den Bereichen spürbar, in denen die Bearbeitungsprozesse bereits weitgehend digital erfolgen oder auf digitale Akten oder Datenbanken zugegriffen werden muss. Dies betrifft leider auch recht viele Services rund um die Bürgerbüros der Verwaltungen und auch die Online-Bürgerservices. Aber auch in den internen Abläufen, wie der Rechnungsbearbeitung oder der e-Vergabe kommt es zu Verzögerungen. Einerseits wurden durch unsere Kunden und Träger analoge Wege gefunden, um Services weiter anbieten zu können. Auf der anderen Seite arbeiten wir mit Hochdruck am Aufbau eines technischen Notbetriebes. Hier wurden bereits verschiedene Arbeitsgruppen und Task-Forces zu einzelnen Fachverfahren initiiert und haben ihre Arbeit aufgenommen. Wie die derzeitige Medienpräsenz zeigt, ist eine grundlegende Zunahme der Cyberangriffe zu beobachten, sicherlich auch in Folge der fortschreitenden Digitalisierung. Dies zeigt nicht zuletzt auch der aktuelle Bericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Frage 7
Was bedeuten die Einschränkungen im Notbetrieb für Ihre Kunden und Träger?

Bei der Betrachtung ist zwischen analogem Notbetrieb, d.h. ohne Zugriff auf Fachverfahren und Anwendungen und einem technischen Notbetrieb zu unterscheiden. Bei letzterem versuchen wir an ausgewählten Arbeitsplätzen einen teilweisen bzw. funktional eingeschränkten Zugriff auf die Fachverfahren herzustellen, vorzugsweise am Standort des jeweiligen Kunden/Trägers, voraussichtlich nicht an allen Arbeitsplätzen. Dies ist aber jeweils an verschiedene technische Restriktionen gekoppelt und wird bei uns in den nächsten Wochen erhebliche interne und externe Ressourcen binden. Bei über 200 Fachverfahren können die Zugriffsmöglichkeiten auch nicht alle zeitgleich wiederhergestellt werden. Daneben wird es aber zunächst auch analoge Wege im Notbetrieb geben müssen. Darüber hinaus konnten mit Hilfe anderer Städte und Ämter in den vergangenen Wochen Möglichkeiten der Amtshilfe als Notlösung aufgebaut werden. Hier möchte ich mich bei allen Beteiligten für die unkomplizierte Unterstützung bedanken.

Frage 8
Können Sie schon abschätzen, wann die Systeme wieder hochgefahren werden können? Wann ist mit einem „normalen“ Betrieb zu rechnen?

Auch wenn wir die ersten Schritte in den vergangenen Tagen gut absolviert haben, liegt noch ein langer Weg bis zum Normalbetrieb vor uns. Wir sprechen hier von einem Marathon mit einigen Sprintelementen. Der Notbetrieb wird zumindest noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein Übergang in den Normalbetrieb wird es wohl erst im kommenden Jahr geben und es werden sicherlich auch einige Nacharbeiten erforderlich werden. Nichtsdestotrotz bin ich zuversichtlich, dass wir die Lage gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, Trägern und Kunden in den Griff bekommen. Die ersten Wochen im Krisenmodus stimmen mich hier optimistisch.

Frage 9
In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Kommunen und kommunale Unternehmen der SIS/KSM angeschlossen. Ist diese Entwicklung der IT-Zentralisierung weiterhin der richtige Schritt?

Dies kann ich trotz der schwierigen Situation in der wir uns derzeit befinden mit einem klaren ja beantworten. Auch wenn wir dieses Mal trotz großer Vorkehrungen getroffen wurden, zeigt es auch, wie wichtig IT-Sicherheit im kommunalen Raum mit seiner Vielfältigkeit geworden ist. Und es kann jeden treffen. Durch unsere in den vergangenen Jahren aufgebaute zentrale IT-Infrastruktur und unsere vielfältigen Sicherungsmaßnahmen sind wir hoffentlich möglichst schnell und auch professionell in der Lage, eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit herzustellen. Im vorliegenden Extremfall mit Abschaltung sämtlicher Systeme konnten wir innerhalb weniger Stunden die forensische Schadensanalyse aufnehmen, 14 Tage später sprechen wir bereits über den Wiederanlauf von Fachverfahren aus gesicherten Backups. Wichtige Zahlungsläufe konnten zudem im Notbetrieb durchgeführt werden. Ein Angriff auf einzelne Kommunalverwaltungen oder kommunale Unternehmen hätte in der heutigen digitalen Zeit wahrscheinlich weitaus größere Schäden und langfristigere Ausfälle nach sich gezogen. Insofern ist die Bündelung der kommunalen IT-Ressourcen auch weiterhin die richtige Entscheidung. Es wird auch in Zukunft unter verschärfter Berücksichtigung von Sicherheits- und Verfügbarkeitsaspekten darauf ankommen, auf kommunaler Ebene zusammenzuarbeiten.

Frage 10
Wurde in den vergangenen Jahren an der IT-Sicherheit gespart?

Nein, das denke ich nicht. Auch in den vergangenen Jahren haben wir jedes Jahr viel Geld in unsere IT-Systeme und entsprechende Schutzmechanismen investiert. Eine 100%-ige Sicherheit wird es aber nicht geben. Kriminelle Angreifer werden weiter versuchen, bestehende Schutzmechanismen bewusst zu umgehen. IT-Sicherheit ist zu einer Art Wettlauf geworden. Wir waren sicherheitstechnisch gut aufgestellt und hatten hier bildlich gesprochen, nicht nur einen löchrigen Zaun. Dennoch werden wir natürlich im Rahmen der Wiederherstellung der Systeme weiterhin in Sicherheitstools investieren und entsprechende Vorkehrungen treffen, um uns für die Zukunft noch besser aufzustellen.

Frage 11
Waren Sie auf eine derartige Krisensituation vorbereitet?

Im Prinzip ja, auch wenn man auf eine derartige Situation natürlich nur begrenzt vorbereitet sein kann. Unsere für derartige Situationen vorbereiteten Notfallpläne haben funktioniert und der Krisenstab war innerhalb von nur wenigen Stunden arbeitsfähig. Die unverzüglich eingeleiteten Sofortmaßnahmen im Bereich IT-Infrastruktur haben ein weiteres Ausbreiten des Schadens verhindert und die erforderlichen forensischen Untersuchungen sind mit Unterstützung von Cyberexperten noch am gleichen Tag angelaufen. Unsere Mitarbeiter leisten hier in dieser Ausnahmesituation ganz tolle Arbeit.

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