Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der schulärztlichen Untersuchungen nach § 15 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V) verpflichtet. Zur Durchführung der Untersuchung ist es gemäß § 2 Schulgesundheitspflege-Verordnung in Verbindung mit § 58 Absatz 2 und § 70 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) erforderlich, personenbezogene und Gesundheitsdaten von Ihnen und Ihrem Kind zu verarbeiten. Zu anderen Zwecken werden die Daten nicht personenbezogen weiterverarbeitet. Bei der Untersuchung erhobene Befunde werden aber in anonymisierter Form für statistische Auswertungen genutzt. Dazu sind wir nach § 16 Absatz 2 ÖGDG M-V befugt. Daraus gewinnen der Kinder- und Jugendarzt und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder in den Landkreisen/ den kreisfreien Städten und im Land.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: 115
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin
E-Mail: datenschutz@schwerin.de
Speicherdauer
Die Fristen für die Aufbewahrung der im Zusammenhang mit der Untersuchung erhobenen Daten sind gesetzlich geregelt. Gemäß § 6 Absatz 2 der Schulgesundheitspflege-Verordnung sind wir dazu verpflichtet, Untersuchungsdaten noch 10 Jahre nach Abschluss der Untersuchung aufzubewahren
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden durch die Zahnärzte der Zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes (des Fachdienstes Gesundheit) des Landkreises/der kreisfreien Stadt sowie deren Mitarbeiter verarbeitet. Unsere Mitarbeiter dürfen Ihre Daten nur nach unseren strengen Vorgaben verarbeiten und sind, wie auch der die Untersuchung durchführende Arzt, gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verar-beitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Peron hat das Recht, von dem Ver-antwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbei-tung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheit der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Auf-sichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informati-onsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.