Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Anspruchsprüfung im Rahmen der allgemeinen und individuellen Schülerbeförderung
Rechtliche Voraussetzungen sind:
- Schulgesetz M-V
- Schülerbeförderungssatzung und
- Schuleinzugsbereichssatzung der Landeshauptstadt Schwerin
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Bildung und Sport
Fachgruppe Bildung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: 115
E-Mail: schuelerbefoerderung@schwerin.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin
E-Mail: datenschutz@schwerin.de
Speicherdauer
10 Jahre
Empfänger der personenbezogenen Daten
- Allgemeinbildende Schulen der Landeshauptstadt Schwerin
- Fahrdienste
Art der Daten:
Personendaten des Schülers
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift, Schule, ggf. GdB)
Personendaten des Erziehungsberechtigten (Name, Vorname, Meldeanschrift)
Fahrstrecke des Schulwegs
Quelle der Daten:
- Angaben des Antragstellers
- Auskünfte von Meldebehörden
- Auskünfte von den besuchten Schulen
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Peron hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheit der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.