Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen
Erhebung von Jagdgebühren und -abgaben
Planung und Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen
Rechtliche Voraussetzungen sind: Bundesjagdgesetz; Landesjagdgesetz M-V, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Tierschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz; jagdrechtliche Landesverordnungen
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: 115
E-Mail: ordnungsamt@schwerin.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin
E-Mail: datenschutz@schwerin.de
Speicherdauer
- Jagdbezirke 30 Jahre
- Jagdgenossenschaften 30 Jahre
- Jagdpachtverträge 30 Jahre
- Jagdscheine 30 Jahre
- Jagdwesen 20 Jahre
- Seuchen 20 Jahre
Empfänger der personenbezogenen Daten
- Meldebehörden
- Polizeibehörden
- Bundesamt für Justiz
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
- Privatpersonen/Behörden und Institutionen auf Antrag, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird
- Stadtkasse (für die Gebührenerhebung)
Die Weitergabe Ihrer Daten ist hier notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, oder aber auch um notwendige Informationen zur Bearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen Jagdbehörden
Informationspflichten zum Beispiel an das Bundeszentralregister.
Art der Daten:
Personendaten des Jägers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Fax; E-Mail; Angaben zur Jagdausübungsfläche; Erklärungen zur Zuverlässigkeit)
Quelle der Daten:
- Bei Anmeldung werden alle Daten direkt beim Jäger erhoben
- Anfragen bei Polizeibehörden und dem Bundesamt für Justiz, Meldebehörden; ggf. Staatsanwaltschaften oder Gerichten
- Anfragen bei anderen Behörden (Forstämter, Jagdgenossenschaften, Ausländeramt, Kassen- und Steueramt)
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Ver-antwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verar-beitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Peron hat das Recht, von dem Ver-antwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbei-tung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheit der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Auf-sichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informati-onsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.