Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gem. § 20a IfSG müssen Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 20a Abs. 1 IfSG tätig sind, ab dem 16. März 2022 über Immunitätsnachweise gegen SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Zeugnis verfügen, dass sie wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das SARS-CoV-2 geimpft werden können. Wird der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens nicht bis 15. März 2022 ein entsprechender Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an dessen Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, muss diese das Gesundheitsamt darüber benachrichtigen und personenbezogene Daten mitteilen. Dieselbe Verpflichtung gilt auch, wenn ein Nachweis später (aufgrund der Befristung der Gültigkeit des Nachweises) ungültig und innerhalb eines Monats kein neuer Nachweis vorgelegt wird.
Rechtsgrundlagen:
§ 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Art. 6 Abs. 1 c DSGVO,
Art. 9 Abs. 2 g, h, i DSGVO
§ 4 Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V)
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: 115
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin
E-Mail: datenschutz@schwerin.de
Speicherdauer
Die vom Gesundheitsamt übernommenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die erhobenen Zwecke nicht mehr benötigt werden und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen
Art der Daten
a) Wenn die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens eine Benachrichtigung an das
Gesundheitsamt sendet, werden zu der Leitung folgende Daten verarbeitet:
- Vorname(n)
- Nachname(n)
- dienstliche Anschrift
Von den Ansprechpersonen in den Einrichtungen und Unternehmen werden gespeichert:
- Vorname(n)
- Nachname(n)
- dienstliche Anschrift
- dienstliche Kontaktdaten (Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse)
Über die betroffenen Personen werden erfasst:
- Vorname(n)
- Nachname(n)
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- dienstliche und private Anschrift
- Grund der Meldung
- Name und Anschrift der Einrichtung/des Unternehmens
- tätigkeitsbezogene Angaben (Kontakt zu hochvulnerablen Personengruppen, Auswirkungen der Tätigkeit auf die Versorgungssituation/die Unterstützung anderer Beschäftigter bei der Versorgung/den Betrieb der Einrichtung/des Unternehmens)
- Vorgangsnummer
- falls vorliegend die privaten Kontaktdaten (Telefonnummer und Email-Adresse) ggf. Immunitätsnachweis
- ärztliches Zeugnis über medizinische Kontraindikation
- Bestätigung über Teilnahme an Impfberatung
- schriftliche Stellungnahme
Bei Minderjährigen werden zusätzliche Daten zum gesetzlichen Vertreter erhoben:
- Vornamen
- Nachnamen
- Geschlecht
- Anschrift
- falls vorliegend die Kontaktdaten (wie Telefonnummer und Email-Adresse)
b) Wenn betroffene Personen einen Immunitätsnachweis oder ein anderes Dokument an das
Gesundheitsamt übermitteln werden hierzu weitere Daten registriert:
- Vorname(n)
- Nachname(n)
- private Anschrift
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- soweit vorhanden die privaten Kontaktdaten (Telefonnummer, Email-Adresse)
- Vorgangsnummer
- ggf. ein Aktenzeichen
- Name und Anschrift der Einrichtung/des Unternehmens, in der eine Tätigkeit
ausgeübt wird
c) Wenn betroffene Personen technische oder fachliche Fragen über das Kontaktadresse
übermitteln werden darüber hinaus vermerkt:
- Namen
- Email-Adresse
- Postleitzahl der Einrichtung oder des Unternehmens, für das eine Benachrichtigung abgegeben werden soll
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verar-beitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Peron hat das Recht, von dem Ver-antwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbei-tung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheit der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Auf-sichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informati-onsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.