Brauchtumsfeuer haben eine lange Tradition und unterscheiden sich je nach Region.
In der Landeshauptstadt Schwerin sind Brauchtumsfeuer ausschließlich Osterfeuer, in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag in Form einer offenen Feuerstelle abgebrannt werden. Sie sind möglichst zentral und öffentlich zugänglich zu organisieren, damit nicht jeder sein privates Brauchtumsfeuer durchführt.
Grundlage für das Abbrennen ist es, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Diese können auf dieser Seite im Folgenden nachgelesen werden. Insbesondere ist darauf zu achten, das bereits aufgeschichtetes Holz vor dem Abbrennen noch einmal umzustapeln, um Tiere, die sich im Holzhaufen verstecken, zu schützen. Verbrannt werden darf nur trockenes und unbehandeltes Holz, in keinem Fall Grünschnitt und andere Gartenabfälle (siehe Merkblatt zum Brauchtumsfeuer).
Die Brauchtumsfeuer sind beim Fachdienst Ordnung über das unten stehende Kontaktformular oder per E-Mail an ordnungsamt@schwerin.de oder schriftlich beim Fachdienst Ordnung der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, mit Datum, Abbrennort (ggf. Lageplan), Verantwortliche/r vor Ort mit Mobilnummer, anzuzeigen.