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Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung hat für die Erfüllung der Aufgaben und Leistungen gemäß des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Gesamtverantwortung, einschließlich der Planungsverantwortung.

Die Aufgaben und Leistungen umfassen die Bereiche Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie die Hilfen zur Erziehung. Für die einzelnen Bereiche werden regelmäßige Papiere erarbeitet. Diese zeigen die Entwicklungen, die IST-Situation, mögliche Prognosen und Handlungsempfehlungen auf.

Auch gehört die Anerkennung eines freien Trägers der Jugendhilfe zu den Aufgaben der Jugendhilfeplanung. Weitere Informationen sind hierzu beim zuständigen Mitarbeitenden zu erfragen.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Kontakt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde