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Verkehrs­management

Wer sind wir?

Im Fachdienst Verkehrsmanagement werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Verkehrskonzeption und Verkehrsplanung
  • Untere Verkehrsbehörde und Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
  • Entwurf/Neubau von Verkehrsanlagen und Straßenbauverwaltung

Diese Aufgaben sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Aufgaben ergeben sich aus den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Auf deren Grundlage erfolgen Beschilderungen, Markierungen oder die Installationen von Lichtsignalanlagen an bestehenden oder neu zu bauenden Straßen.
Aber nicht alle Straßen in der Landeshauptstadt liegen in Verantwortung unseres Fachdienstes. Bundesstraßen befinden sich beispielsweise zu Teilen in Zuständigkeit des Bundes beziehungsweise des Landes.

Was sind unsere Ziele?

Eines der Ziele des Fachdienstes für Verkehrsmanagement ist die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes. Beispielsweise mit dem Ziel, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen oder Verkehrskonzepte für einzelne Ortsteile zu entwickeln. Auch soll im Rahmen des Radverkehrskonzeptes der Radanteil am Verkehr auf 15 % bis zum Jahre 2020 erhöht werden. Dabei wollen wir alle Verkehrsteilnehmer gleichrangig beachten: Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. In historischen, denkmalgeschützten Altstädten wie Schwerin ist das anspruchsvoll. Während im Bund und im Land die Unfallzahlen steigen, fallen sie in Schwerin stetig.

Unsere Struktur

Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen

Die Verkehrsbehörde ist zuständig für:

  • die Anordnung von Bau- oder Arbeitsstellen
  • die Anordnung aller dauerhaften Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrsverboten, sowie Gewährung von Parkerleichterungen
  • die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei gewerblicher und privater Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den  Gemeingebrauch hinaus
  • die Anordnung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen von Veranstaltungen

Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner für die Schulwegsicherheit und ihr obliegt die Geschäftsführung der Unfallkommission.

Verkehrsbehördliche Genehmigungen
Verkehrsplanung

Die Fachgruppe Verkehrsplanung ist zuständig für:

  • Vorplanungen für den grundhaften Ausbau von Straßen
  • Vorplanungen für Radwege und für Radschutzstreifen
  • Detailuntersuchungen zu Verkehrssicherheit und Verkehrsabläufen im Stadtgebiet (z.B. Fußgängerführung, Parken, Verkehrsberuhigung)
  • Aufgabenträgerschaft für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV)
  • Verkehrsplanerische Betreuung von Bebauungsplänen und größeren Bauvorhaben
Verkehr & Mobilität
Straßenbau und -verwaltung

Das Team Straßenbau und -verwaltung ist zuständig für:

  • Entwurf und Neubau von öffentlichen Straßen
  • Entwurf und Neubau von Ingenieurbauwerken wie Brücken, Stützwänden und Lärmschutzeinrichtungen
  • Straßenverwaltung (u. a. Widmung und Einziehung öffentlicher Straßen, Genehmigung von Grundstückszufahrten, Führen des Straßenverzeichnisses und Dokumentation straßenbezogener Daten)
  • Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen
  • Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Lichtsignalanlagen
  • Erhebung von Erschließungsbeiträgen
  • Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Im Team Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen werden Straßenbau- und Erschließungsbeiträge ermittelt und erhoben. 

Unter Erschließung sind die baulichen Maßnahmen zu verstehen, die die bauliche oder gewerbliche Nutzung von Grundstücken ermöglichen; die Erschließung zielt auf die Baureifmachung von Grundstücken ab. Zu diesem Zweck errichtete Anlagen sind Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 123 ff des Baugesetzbuches (BauGB). Für den der Landeshauptstadt Schwerin durch die Herstellung einer Erschließungsanlage entstehenden Aufwand sind gemäß § 127 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Schwerin Erschließungsbeiträge zu erheben.

Erschließungsbeiträge Beim erstmaligen Bau von Erschließungsstraßen werden Erschließungsbeiträge von den Anliegern nach dem BauGB (§§ 127 ff.) erhoben. Die Erschließungsbeiträge betragen 90% der umlagefähigen Baukosten.

Straßenbaubeiträge Nach dem Kommunalabgabengesetz M-V (KAG MV) ist die Stadt verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben, sofern die Maßnahme vor dem 1. Januar 2018 (Stichtagsregelung gemäß § 8a KAG M-V) begonnen wurde. . Die Höhe des Anteils bestimmt sich nach der Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen  und liegt in Abhängigkeit von der Verkehrsbedeutung und der ausgebauten Teileinrichtung (u. a. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Parkflächen) zwischen 20% und 75% der Investitionskosten.

Erschließungskostenbescheinigung - Anliegerbescheinigung

Erschließungskostenbescheinigungen (EKB) geben Auskunft über bestehende bzw. zu erwartende Belastungen eines Grundstücks mit Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen, die in der Regel zur Finanzierungskalkulation eines beabsichtigten Grundstücksgeschäfts benötigt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Antrag auf Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Verkehrsmanagement

Herr Dr. Bernd-Rolf Smerdka
Fachdienstleiter
Raum: 4.070

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde

Herr Heiko Hawel
Fachgruppenleiter
Raum: E.026

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Verkehrsplanung

Herr Geert Böcker
Fachgruppenleiter
Raum: 4.027

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Straßenbau und -verwaltung / Ausbau-und Erschließungsbeiträge

Frau Steffi  Wappler
Fachgruppenleiterin
Raum: 4.046

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Team Ausbau-und Erschließungsbeiträge

Frau Steffi Wappler
Fachgruppenleiterin
Raum: 4.046

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin