Die Wettbürosteuer als eine besondere Form der Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird.
Steuergegenstand ist das ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Sportwetten und Pferdewetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.