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Hundesteuer

Anmeldung Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie - sofern Ihre Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat - diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

Kosten

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Anmeldung Ihres Hundes ein Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" an, das Sie verwenden können. Ggf. liegt das Formular bei den Gemeinden aus. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Fristen

Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.

Abmeldung Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Verlegen Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, so melden Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab.

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich vorgenommen werden. Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Abmeldung Ihres Hundes ein Formular "Hundesteuer-Abmeldung" an, das Sie verwenden können. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

Fristen

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und hat regelmäßig innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Hinweise

Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde.

Befreiung von der Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Das Halten von Blindenhunden oder von Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden, ist in der Regel von der Steuer befreit. Allerdings können die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich sein; sie richten sich im Einzelnen nach der Hundesteuersatzung. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der Behinderte auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

Erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" bzw. ärztliches Zeugnis.

Kosten

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie können die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich beantragen. Manche Gemeinden halten dafür ein entsprechendes Formular bereit, das bei der zuständigen Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung erhältlich ist. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Namensänderung bei Heirat des Hundehalters

Allgemeine Informationen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Anmeldung Ihres Hundes ein Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" an, das Sie verwenden können. Ggf. liegt das Formular bei den Gemeinden aus. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Fristen

Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.

Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters

Allgemeine Informationen

Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse
Team Abgaben

Herr Uwe Heinisch
Teamleiter
Raum: 4096

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse
Team Abgaben

Frau Dagmar Becker-Schröder
Sachbearbeiterin
Raum: 4093

Am Packhof 2-6
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Herr Thomas Marschollek
Sachbearbeiter
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Am Packhof 2-6
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