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Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert Projekte: Anträge werden bis 31. Mai entgegengenommen 23.04.2024

Der kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung kann in diesem Jahr dank der Förderung durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Projekte für rund 3.900 Euro unterstützen. Vorrangig werden Projekte gefördert, die der Kriminalität im öffentlichen Raum vorbeugen. Aber auch Projekte in den Bereichen Schutz vor häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt und anderen Bereichen der Kriminalitätsvorbeugung können eingereicht werden. Anträge nimmt die verwaltende Fachstelle Chancengleichheit, Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin oder per E-Mail an Zehra Dönmez: zdoenmez@schwerin.de bis zum 31. Mai 2024 entgegen. Das entsprechende Formular ist unter www.schwerin.de abrufbar. Die Projekte sollen im Zeitraum von Juli bis Ende November 2024 durchgeführt werden.

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