Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird der Fachdienst Jugend durch das Standesamt informiert, das daraufhin Beratung und Unterstützung anbietet.
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Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird der Fachdienst Jugend durch das Standesamt informiert, das daraufhin Beratung und Unterstützung anbietet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Unterhalt beraten und unterstützen Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr bei folgenden rechtlichen Fragen:
Die Beratung und Unterstützung hat immer da seine Grenze, wo es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Wird im Rahmen dessen deutlich, dass die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nur über ein gerichtliches Verfahren durchgesetzt werden kann, kann durch den alleinsorgenden Elternteil eine Beistandschaft eingerichtet oder die Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.
Für junge Volljährige ist die Einrichtung einer Beistandschaft nicht mehr möglich. Sie müssen sich gegebenenfalls anwaltlich vertreten lassen.
Insofern unterscheidet sich die Beistandschaft von der Beratung und Unterstützung nur in Bezug auf die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
Bitte nehmen Sie vereinbarte Termine nicht wahr, wenn Sie sich krank fühlen und Sie insbesondere trockenen Husten, Fieber oder Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns haben, sondern vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen neuen Termin.