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Stadt will neue Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr beschaffen: Hoher Schutz muss auch für ehrenamtliche Einsatzkräfte gewährleistet werden 03.05.2022

Dr. Rico Badenschier und Dr. Jakobi begutachten neue Schutzausrüstung © LHS, Hendrik Grygas

 

Die Landeshauptstadt will die Angehörigen der fünf Freiwilligen Feuerwehren in Schwerin bis 2023 mit neuer Schutzkleidung ausstatten. Insgesamt müssen dafür 400 Kombinationen bestehend aus Jacke und Hose beschafft werden. Die Beschaffungsmaßnahme im Wert von rund 400 000 Euro benötigt die Zustimmung des Hauptausschusses der Stadtvertretung.

Die entsprechende Vorlage der Verwaltung wurde heute zur Beratung in den Hauptausschuss eingebracht. „Freiwillige Feuerwehrleute riskieren beim ehrenamtlichen Einsatz für die Sicherheit der Schwerinerinnen und Schweriner ihre Gesundheit. Als Stadt wollen wir sicherstellen, dass sie genauso gut geschützt sind wie die Kräfte unserer Berufsfeuerwehr, die wir bereits mit neuer Schutzkleidung ausgestattet haben“, sagt Oberbürgermeister Badenschier. Stadtwehrführer Karl Leonhard begrüßt die Beschaffung der Einsatzschutzbekleidung für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren als wichtiges Zeichen der Wertschätzung für dieses wichtige Ehrenamt: „Die Mitglieder der 5 Freiwilligen Feuerwehren tragen teils 20 Jahre alte Schutzausrüstung. Die neue Kleidung wird den vielseitigen Aufgaben unserer Einsatzkräfte besser gerecht, bietet mehr Schutz und mehr Tragekomfort. Eine große Investition für mehr Sicherheit, denn es geht eben nicht um Mode, sondern um die Sicherheit!“

Die individuelle Feuerwehrschutzbekleidung schützt die Einsatzkräfte vor Hitze und Flammen, mechanischen Einwirkungen, gefährlichen Substanzen, Feuchtigkeit und Kälte. Nach dem Brandschutzgesetz, den technischen Regeln und Vorschriften der Unfallversicherungsträger, ist der Träger der Feuerwehr dazu verpflichtet, bei besonderen Gefährdungen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung einen angemessenen Schutz der Feuerwehrmitglieder sicherzustellen. Im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen der Unfallversicherungsträger zeichnet sich eine besondere Gefahr der Kontamination von Einsatzkräften mit Langzeitschädigung durch kalten Brandrauch ab. Dieser stammt zum großen Teil aus der Schutzkleidung der Einsatzkräfte: während des Einsatzes wird diese mit Rauch beaufschlagt und nimmt schädliche Stoffe auf. Sie gibt diese nach einem Einsatz dann kontinuierlich ab. Durch die körperliche Belastung ist die Aufnahme über die Haut und ein erhöhtes Atemvolumen zusätzlich physiologisch begünstigt. Dies kann nur verhindert werden, indem die kontaminierte Bekleidung zeitnah an der Einsatzstelle abgelegt werden kann. Die erste und wichtigste Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit von zwei Bekleidungssätzen pro Einsatzkraft, sodass ein Reserveanzug jederzeit mitgeführt werden kann.

Insbesondere für Atemschutzgeräteträger ist eine persönliche Zuordnung des zweiten Bekleidungssatzes auf Grund der notwendigen Passform und des unmittelbaren Tauschs an der Einsatzstelle zur Aufrechterhaltung der unmittelbaren Einsatzfähigkeit unbedingt erforderlich. Diese Gruppe umfasst bei den fünf Freiwilligen Feuerwehren Schwerins etwa 100 Personen, die jeweils zwei komplette Sätze Feuerschutzbekleidung erhalten sollen (insgesamt je 200 Hosen und Jacken). Für alle für alle übrigen ca. 130 Einsatzkräfte soll je ein Satz dieser Bekleidung bereitgestellt werden, denn auch für deren Schutz z. B. vor Witterungseinflüssen ist die neue Bekleidung besser geeignet. Außerdem wird eine Reserve von 70 Sätzen der gängigen Größen beschafft, um neue Mitglieder zeitnah auszustatten zu können.

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