Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Hygiene in Einrichtungen

© Fotolia/rcfotostock

Einrichtungshygiene

Nach § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in M-V (ÖGDG M-V) überwachen wir für Sie kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in privater Trägerschaft aus hygienischer und gesundheitsrechtlicher Sicht.

 Dabei werden bauhygienische Aspekte, Ausstattungsnormative, Reinigung und Desinfektion berücksichtigt und weitergehende Pflichten der Betreiber zur Verhütung übertragbarer Krankheiten kontrolliert. Bestimmte Einrichtungen haben die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen.

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

In Gemeinschaftseinrichtungen in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden gelten besondere Vorschriften und Mitwirkungspflichten nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder dessen verdächtigt oder verlaust sind, dürfen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreut werden und keine Lehr-, Erziehungs- und Aufsichtstätigkeit ausüben. Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter zu belehren (§ 35 IfSG).

Zu den Pflichten der Eltern und anderen Sorgeberechtigten wird Ihnen ein Merkblatt bei Neuaufnahme Ihres Kindes ausgehändigt.

Hygiene in Gesundheitseinrichtungen

Der Fachdienst Gesundheit Schwerin überwacht hygienisch ambulante medizinische Einrichtungen in der Landeshauptstadt, wie Krankentransport, Blutspendewesen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Naturheilpraxen, Physiotherapien sowie andere Einrichtungen zur ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege.

Ambulant operierende Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen und das Blutspendewesen werden entsprechend §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelmäßig begangen.

Diesbezüglich arbeiten wir mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). MV sowie dem Bereich Qualitätssicherung der Kassenärztlichen Vereinigung M-V zusammen. Andere Gesundheitseinrichtungen überwacht der Fachdienst Gesundheit entsprechend der Schwerpunktsetzung sowie anlassbezogen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe Hygiene nehmen Hinweise entgegen und stehen den Einrichtungen in hygienischen Angelegenheiten beratend zur Seite.

Zurück Seite drucken

Landeshauptstadt Schwerin

Frau Irmtraut Schulze
Sachbearbeiterin

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2830
+49 385 545-2829