In Vorbereitung der Bauausführung zum Neubau der B321 BAB-Zubringer (Plater Straße – Mueß) werden im Auftrag des Straßenbauamtes Schwerin notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Die Vorarbeiten beinhalten eine Absteckung der Baugrenze für die Mengenermittlung erster Vorbereitungsmaßnahmen sowie eine Begehung für erforderliche Artenschutzmaßnahmen.
Hierzu müssen nachfolgend genannte Grundstück betreten und befahren werden.
Gemarkung: Mueß
Flur: 3
Flurstücke: 124/6; 124/3; 124/5; 139/1; 121/1; 121/3; 133; 134; 135; 136
Gemarkung: Zippendorf
Flur: 1
Flurstück: 83; 84/1; 1; 34/9; 35/16; 35/2; 36/2; 38/5; 38/6
Die Vorarbeiten werden voraussichtlich in der Zeit von Mitte Mai bis August 2017 durchgeführt.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind diese nach § 16a des Bundesfernstraßengesetzes von Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden.
Begründete Entschädigungsansprüche aus der notwendigen Betretung und dem Befahren werden in Zusammenarbeit zwischen der beauftragten Firma für die Durchführung der Vorarbeiten, dem Straßenbauamt Schwerin und den Eigentümern bzw. Pächtern geklärt.
Ich bitte um Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.
gez.: Taschenbrecker
Straßenbauamt Schwerin