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Bekanntmachung zum Neubau der B321 BAB Zubringer Schwerin (Plater Straße – Mueß)
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken 10.05.2017

In Vorbereitung der Bauausführung zum Neubau der B321 BAB-Zubringer (Plater Straße – Mueß)  werden im Auftrag des Straßenbauamtes Schwerin notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Die Vorarbeiten beinhalten eine Absteckung der Baugrenze für die Mengenermittlung erster Vorbereitungsmaßnahmen sowie eine Begehung für erforderliche Artenschutzmaßnahmen.

Hierzu müssen nachfolgend genannte Grundstück betreten und befahren werden.

Gemarkung:  Mueß

Flur: 3
Flurstücke:  124/6;  124/3;  124/5;  139/1;  121/1;  121/3;  133;  134;  135;  136

Gemarkung: Zippendorf

Flur: 1
Flurstück:  83;  84/1;  1;  34/9;  35/16;  35/2;  36/2;  38/5;  38/6

Die Vorarbeiten werden voraussichtlich in der Zeit von Mitte Mai bis August  2017 durchgeführt.

Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind diese nach § 16a des Bundesfernstraßengesetzes von Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden.

Begründete Entschädigungsansprüche aus der notwendigen Betretung und dem Befahren werden in Zusammenarbeit zwischen der beauftragten Firma für die Durchführung der Vorarbeiten, dem Straßenbauamt Schwerin und den Eigentümern bzw. Pächtern geklärt.

Ich bitte um Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.


gez.: Taschenbrecker

Straßenbauamt Schwerin

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