B 104 (Kirschenhöferweg bis Grevesmühlener Chaussee) |
➜ Lärmschutzwand (LSW) Richtung Grevesmühlener Chaussee um 30-40 m verlängern |
Die Errichtung der Lärmschutzwand erfolgte im Rahmen des Baus der Ortsumfahrung im Zuge der B 104. Die Dimensionierung dieser LSW wurde entsprechend den schalltechnischen Berechnungen zum vorausgegangen Verfahren unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV vorgenommen. Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden. |
B 106 (Bereich Mittelstelle in Richtung Nord) |
➜ Lärmschutzwand (LSW) an der B 106 |
Die Errichtung der LSW erfolgte im Rahmen der Erweiterung (vierstreifiger Ausbau) der Ortsumfahrung im Zuge der B 106. Die Dimensionierung dieser LSW wurde entsprechend den schalltechnischen Berechnungen zum vorausgegangen Verfahren unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV vorgenommen. Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden. |
➜ Lärmschutzwand (LSW) an der Bahntrasse |
Bahnverkehr wird qualitativ im LAP berücksichtigt. Bahn-spezifische Maßnahmen werden jedoch separat über den LAP Schiene abgedeckt: http://www.eba.bund.de/lap. |
B 106 (Neumühler Straße) |
➜ Schallreduzierung der Metallschienen auf der Brücke B106 (tonhaltig) |
Im genannten Bereich sind keine Maßnahmen vorgesehen. |
B 106 (Radwegetunnel zwischen Am Leuschenberg und Barther Straße) |
➜ Lärmschutzwall bzw. Wand an der Radwegunterführung in Richtung Neumühle (starke Rollgeräusche) komplettieren |
Im genannten Bereich sind keine Maßnahmen vorgesehen. |
B 106 (Rogahner Straße bis Neumühler Straße) |
➜ Fahrbahnsanierung mit Flüsterasphalt |
Im Rahmen der Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen. |
➜ Kontrolle besonders lauter Motorräder |
Bei Polizeikontrollen wird bereits regelmäßig auch die Betriebserlaubnis hinsichtlich illegalem Tuning überprüft. |
B 321 (Am Krebsbach bis zum Krebsbach) |
➜ Verlängerung der Lärmschutzwand (LSW) in beide Richtungen |
Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden. Beide LSW wurden im Zusammenhang mit der Erweiterung der B 321 (vierstreifiger Ausbau) auf der Grundlage schalltechnischer Berechnungen im Rahmen der Lärmvorsorge dimensioniert und errichtet. Der Bau der südlich gelegenen LSW zwischen Straße und Straßenbahn erfolgte wegen der Ablehnung einer Kostenbeteiligung des Nahverkehrs der Stadt Schwerin zur Errichtung der Wand unmittelbar an den Wohnbebauungen „Am Krebsbach". |
B 321 Pampower Straße (Schweriner Straße bis Industriegebiet) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Die B 321 ist eine vierstreifige Bundesstraße und mit Tempo 70 bei weitem nicht über- oder unterdimensioniert. Die Randbebauung besteht hauptsächlich aus Gewerbe und Industrie, so dass kein Anlass für eine Geschwindigkeitsreduzierung gesehen wird. |
➜ Lärmschutzwand (LSW) |
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn eine wesentliche Änderung durch Umbau erfolgt ist. Ein Bau im Nachhinein wird nicht erfolgen. |
Bürgermeister-Bade-Platz |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Wird nicht erwogen, da wichtiger Knotenpunkt von Hauptverkehrsstraßen: Obotritenring, Wismarsche Straße und Knaudtstraße. |
➜ Die vorige Gestaltung mit zwei Abbiegespuren wiederherstellen oder ein Kreisverkehr |
Die vorige Gestaltung war nur eine Lösung während der Bauphase. Grundsätzlich müssen alle Fahrtrichtungen angeboten werden. Ein Kreisverkehr ist aufgrund der Straßenbahngleise nicht möglich. |
➜ Helios-Klinikum wegen Martinshorn sensibilisieren |
Nur mit dem Martinshorn kann ein Rettungsfahrzeug eine Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtlich einfordern. An Kreuzungen ist dies oft unvermeidlich. |
➜ Straßenbahnschienen in Bezug auf PKW-Überrollgeräusche optimieren |
Eine Instandsetzung der Gleisanlagen des Kreuzungsbereiches kann nur im Nachlauf einer Instandsetzung von Abwasserleitungen durchgeführt werden. Da diese einen größeren Zeitaufwand, verbunden mit entsprechenden Straßensperrungen erfordern, sind diese Arbeiten aus gegenwärtiger Sicht erst 2021 möglich. |
Gadebuscher Straße (Rahlstedter Straße bis Siedlung) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Wird bei dieser Hauptverkehrsstraße nicht erwogen. |
➜ Sanierung des Rad-/Gehweges |
Die Sanierung befindet sich in Planung. |
Graf-Schack-Allee (Ludwigsluster Chaussee bis Johannes-Stelling-Straße) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Wurde bereits mehrfach geprüft und verworfen. |
➜ Ampelvorrangschaltung für Rettungskräfte |
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird in 2019 mit der Erprobung einer Vorrangschaltung an den Kreuzungen am Platz der Jugend und an der Karl-Marx-Allee / Ludwigsluster Chaussee begonnen. Der Einsatz von Signalhörnern bleibt weiterhin notwendig, da dies die einzige Möglichkeit darstellt, eine Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtlich einzufordern. Jedoch könnte der bessere Verkehrsfluss die Einwirkzeit an den Kreuzungen reduzieren. |
➜ Optimierung Ampelschaltung - Verkehr staut sich wiederholt auf Graf-Schack-Allee während kein Verkehr von bzw. in die Johannes-Stelling-Str. oder den Platz der Jugend fließt |
Bei der Kreuzung Ludwigsluster Chaussee/ Ostorfer Ufer und der Kreuzung J.-Stelling-Straße/ G.-Schack-Allee handelt es sich um einen sogenannten koordinierten Doppelknoten, mit einer Vorrangschaltung für die Straßenbahn. Dies kann die geschilderten Verkehrsbeobachtungen erklären. Der Doppelknoten ist derzeit programmtechnisch ausgereizt. Es ist aber vorgesehen, das Steuergerät im Laufe des Doppelhaushaltes (2019/20) auszutauschen. Mit dieser Maßnahme sind dann weitere verkehrsabhängige Optimierungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses möglich. |
Grevesmühlener Chaussee (Trebbower Straße bis Ortsende Warnitz) |
➜ Bauliche Maßnahmen um Tempolimit einzuhalten |
Die Einhaltung der Geschwindigkeit wird bereits durch Messungen des kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei sichergestellt. |
➜ Förderung des Fahrradverkehrs durch sicheren Straßenübergang |
Für den an dieser Stelle, die Seite wechselnden Fahrradweg, wurde im Haushalt 2019/20 eine Fußgänger-Lichtsignalanlage angemeldet. |
Güstrower Straße (Am Güstrower Tor bis Ernst-Barlach-Straße) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Nach Lärmkartierung nur mittlerer bis geringer Handlungsbedarf. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird außerhalb des Lärmaktionsplans geprüft. |
Lärchenallee (B 104 bis Gärtnereiweg) |
➜ Lückenschluss der Lärmschutzwand (LSW) |
Die Errichtung der LSW erfolgte im Rahmen des Baus der Ortsumfahrung im Zuge der B 104 und des Ausbaus der B 104 Gadebuscher Straße. Die Dimensionierung dieser LSW erfolgte einerseits entsprechend den schalltechnischen Berechnungen zum vorausgegangen Verfahren, unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV vorgenommen, zum anderen auf Weisung der planfeststellenden Behörde (Erhöhung und Verlängerung auf jetzige Ansicht). Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden. |
Lübecker Straße (Gosewinkler Weg bis Büdnerstraße) |
➜ Begrünung der Straßenbahntrasse (ähnlich Lübecker Str. ab Obotritenring) |
Eine Ausführung als Rasengleis im Bereich des Fliederberges ist unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht möglich. Auf Grund der Neigungswechsel, verbunden mit unterschiedlichen Ausrundungsradien von Straße und Gleisanlage, gibt es zu große Höhendifferenzen zwischen Gleisanlage und Straße (Die Straße liegt zu tief). Aufgrund der notwendigen massiven Anpassungen, wird die Maßnahme für die nähere Zukunft nicht erwogen. |
Lübecker Straße (Severinstraße bis Platz der Freiheit) |
➜ Fahrbahnsanierung oder Umwandlung in Anliegerstraße |
Bis Mitte 2020 wird der Abschnitt saniert (Austausch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt). |
Ludwigsluster Chaussee (Graf-Yorck-Straße bis hinter Ortsausgang) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen können nur auf Antrag durch die Verkehrsbehörde des Landkreises angeordnet werden. Das Straßenbauamt Schwerin würde im darauffolgenden Verfahren eine Durchführung von schalltechnischen Untersuchungen entsprechend den Lärmschutz-Richtlinien beauftragen. |
➜ Lärmschutzwand (LSW) |
Seitens des Straßenbauamts Schwerin wird im genannten Bereich keine Notwendigkeit zur Errichtung einer LSW gesehen. |
Ludwigsluster Chaussee (Hagenower Straße bis Rudolph-Karstadt-Straße) |
➜ Sanierung mit Flüsterasphalt |
Für die geplante Instandsetzung (voraussichtlich 2021) wird wie bei den meisten Sanierungsarbeiten in Schwerin ein Asphalt eingesetzt, der nach RLS-90 eine Lärmminderung von 2 dB(A) mit sich bringt. Durch den Wegfall der Besplittung wird eine zusätzliche Lärmminderung erreicht.
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➜ Geschwindigkeitsbegrenzung nachts |
Dies würde der erfolgten Verstetigung des Verkehrs auf diesem Abschnitt zuwider laufen. |
➜ Schallschutzelemente |
Aufgrund der Lage der Straße zur Wohnbebauung wären Schallschutzelemente im öffentlichen Raum nicht wirksam. |
➜ Verzicht auf Besplittung |
Die diesbezügliche Instandsetzung ist unter Finanzierungsvorbehalt für 2021 geplant. |
Ludwigsluster Chaussee (Slüterufer, südlicher Bereich) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung (tags/nachts) oder Lärmschutzwand (LSW) |
Die bestehenden Geschwindigkeitsregelungen dieser Hauptverkehrsstraße wurden bereits mehrfach überprüft. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine LSW besteht nur, wenn eine wesentliche Änderung durch Umbau erfolgt ist. Ein Bau in Nachhinein wird nicht erfolgen. |
➜ Stationäre Geschwindigkeitskontrolle |
Neben den erforderlichen Haushaltsmitteln, bedürfen stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mindestens zwei Voraussetzungen. Zum einen muss es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln (Einschätzung durch Verkehrsunfallkommission) und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr muss die Anlage genehmigen. Die Voraussetzungen liegen zurzeit nicht vor. |
➜ Neue Stadionbrücke (z.B. als Radbrücke) |
Der Vorschlag wurde bereits mit dem Stadtvertreterbeschluss 01183/2017 abgelehnt. |
➜ Freiwillig langsamere Straßenbahnfahrt, wenn Fahrplan dies zulässt |
Der Fahrplan ist bereits auf die zulässigen Geschwindigkeiten abgestimmt. |
Max-Suhrbier-Straße und Clara-Zetkin-Straße |
➜ Anwohnerparkzone um morgendlichen Parksuchverkehr durch die Berufliche (Niklot-) Schule zu unterbinden |
In der Weststadt ist bisher keine Bewohnerparkzone geplant. Die Berufsschüler haben eigene Stellplätze zugewiesen bekommen. |
➜ Straßensanierung |
Die Instandsetzung ist für 2019 geplant. |
Mozartstraße (Obotritenring bis Friedensstraße) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Hier gilt bereits Tempo 30. Eine weitere Reduzierung wird nicht erwogen. |
Ostorfer Ufer (Ludwigsluster Chaussee bis Demmlerstraße) |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung |
Hier gilt Tempo 50. Eine Reduzierung wird aktuell nicht erwogen, aber im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft. |
➜ Reduzierung auf zwei Fahrspuren |
Der Ausbau erfolgte aufgrund des erhöhten Verkehrsbedarfes. Ein Rückbau ist nicht geplant. |
➜ Stationäre Geschwindigkeitskontrolle |
Eine Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtüberwachung im Kreuzungsbereich Ostorfer Ufer wurde schon einmal thematisiert. Daran wird in den nächsten Jahren weiter gearbeitet, eine Einschätzung der Verkehrsunfallkommission (Voraussetzung für Entscheidung) ist in Aussicht gestellt, liegt aber noch nicht vor. |
➜ Straßenverlegung Richtung Ostorfer Ufer |
Eine Verlegung ist nicht möglich, da sich die Straße bereits am Ufer des Sees befindet. |
Ratzeburger Straße (Gadebuscher Straße bis Edgar-Bennert-Straße)
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➜ LKW-Begrenzung |
Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße. Daher sollte Lkw-Verkehr nur Quell- und Zielverkehr sein. Dieser kann nicht eingeschränkt werden. |
➜ Straßensanierung |
Die Sanierung wurde 2018 abgeschlossen. |
Rogahner Straße (Breite Straße bis Marienhöhe) |
➜ Tempo 30 nach Ausbau beibehalten |
Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird noch geprüft. |
➜ 7,5 t LKW-Begrenzung |
Es handelt sich um eine Hauptverkehrsstraße, die eine Verbindung zwischen Stadtzentrum und Ortsumfahrung/Gewerbegebiet für alle Verkehrsarten ermöglichen muss. |
➜ Geschwindigkeitsreduzierung Bahn |
Bahnverkehr wird qualitativ im LAP berücksichtigt. Bahn-spezifische Maßnahmen werden jedoch separat über den LAP Schiene abgedeckt: http://www.eba.bund.de/lap. |
Severinstraße (Zum Bahnhof bis Franz-Mehring-Straße) |
➜ Geschwindigkeitsbegrenzung Güterzüge |
Bahnverkehr wird qualitativ im LAP berücksichtigt. Bahn-spezifische Maßnahmen werden jedoch separat über den LAP Schiene abgedeckt: http://www.eba.bund.de/lap. |
Wismarsche Straße (Zum Bahnhof bis Arsenalstraße) |
➜ LKW-Begrenzung |
Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße. Daher sollte Lkw-Verkehr nur Quell- und Zielverkehr sein. Dieser kann nicht eingeschränkt werden. |
➜ Vermehrte Geschwindigkeitskontrollen |
Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden regelmäßig statt. |