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Allgemeine Reisebedingungen

Kurzreisen-Katalog Schwerin der STADTMARKETING Gesellschaft Schwerin mbH
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die STADTMARKETING Gesellschaft Schwerin mbH (die „STADTMARKETING“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und regeln das Reisevertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns, der STADTMARKETING.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung informieren. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, haftet für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und Zugang des Sicherungsscheins mit der Reisebestätigung ist die in der Bestätigung ausgewiesene Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises fällig und unbedingt innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zu überweisen. Der Restbetrag des Reisepreises ist 3 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann. Die Zahlung des Restreisepreises hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig und unaufgefordert zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift bei uns.
Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren.
Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651k BGB durch den Sicherungsschein insolvenzgesichert.
3. Leistungen, Leistungsänderungen vor Vertragsabschluss
Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung für den Kunden. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich STADTMARKETING gem. § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen oder von dieser abweichen.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von STADTMARKETING nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Hinterlegung von Reiseunterlagen

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises können wir wie folgt verlangen:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
Vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 07. Tag vor Reiseantritt 80%
ab Nichtantritt 90% des Gesamtreisepreises.

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe Ziffer 7) kann Stornokosten u.U. im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
Im Fall von Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart) erheben wir ein Umbuchungsentgelt von 15€. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur bis 35 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den o.g. Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
Bei Buchungen ab ein Woche vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache mit dem Anmelder eine Hinterlegung der Reiseunterlagen veranlassen.

6. Rücktritt und Kündigung des Vertrages durch die STADTMARKETING
Wir können bis drei Wochen vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung ausdrücklich beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Treten wir zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Krankenversicherung. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
8. Kündigung bei höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz nach § 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung, Mängelanzeige bei Städtereisen
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder unter der u.g. Adresse / Tele-fonnummer gegenüber uns anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Auch können wir in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet STADTMARKETING innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Vor der Kündigung ist zwingend eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Bei Städtereisen ist die Mängelanzeige gegenüber der genannten Kontaktstelle zu erheben. Die konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eventuelle Schaden zu vermeiden oder gering zu halten.
Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer mit Sport verbundenen mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Kanufahren, Tauchen, Schwimmen im tiefen Wasser).
11. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von STADTMARKETING für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit STADTMARKETING für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von STADTMARKETING für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Tauchkurse, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von STADTMARKETING sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von uns ursächlich geworden ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns gegenüber unter der u.g. Adresse geltend zu machen; dies sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Nach Ablauf der einmonatigen Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Reisevertragliche Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STADTMARKETING, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und STADTMARKETING Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen STADTMARKETING ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienan-gehörigen.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Rechtsgeschäft mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten, die der Kunde uns zur Veröffentlichung auf einer Teilnehmerliste überlassen hat. Ist der Kunde mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Anschrift, seines Wohnortes oder seiner E-Mail-Adresse auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste uns gegenüber bei Anmeldung oder später zu widersprechen.
14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. STADTMARKETING kann an ihrem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der STADTMARKETING vereinbart.
Reiseveranstalter:

STADTMARKETING Gesellschaft Schwerin mbH
Puschkinstr. 44, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 59 252 71
Telefax:  0385 59 252 73
E-Mail: kurzreisen@schwerin.info
Internetseite: www.schwerin.info

 

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Kontakt zur Stadtmarketing

Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH

Frau Martina Müller
Geschäftsführerin

Am Markt 14
19055 Schwerin