Nach aktuellem Stand findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Die Vorbereitungen für die vorgezogene Neuwahl haben bereits begonnen. Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Und es gibt viele wichtige Details, die Wählerinnen und Wähler sowie alle, die sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen möchten, beachten sollten. Diese Wahl bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Landschaft Deutschlands mitzuwirken.
Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen - Informationen zur Antragstellung
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.
Im Ausland lebende Deutsche, die an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen möchten, erhalten die notwendigen Informationen sowie die Anträge auf den Seiten der Bundeswahlleitung. Die vollständig ausgefüllte Anlage 2 (nicht die Anlage 2a) senden Sie per E-Mail an: wahlbehoerde@schwerin.de oder auf dem Postweg an: Landeshauptstadt Schwerin – Wahlbehörde, Am Packhof 2–6, D-19053 Schwerin.