Das Bundes-Bodenschutzgesetz verlangt nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Neben der Erfassung, Untersuchung, Bewertung und ggfls. Sanierung von Altlasten ist daher dem vorsorgenden Bodenschutz künftig eine größere Bedeutung zu geben.
Hierfür ist im § 7 Bundesbodenschutzgesetz die Vorsorgepflicht der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenigen, die Verrichtungen auf einem Grundstück durchführen oder durchführen lassen, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, geregelt.
Es ist Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder komplexen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies auch im Hinblick auf den Zweck der Nutzung des Grundstücks verhältnismäßig ist.
Animations-Film Bodenschutz (5 Minuten) des IASS Potsdam
Dieser Animationsfilm erzählt die Realität der Bodenressourcen auf der ganzen Welt und behandelt die Themen Degradation, Urbanisierung, Landraub und Übernutzung. Der Film bietet Möglichkeiten, wie wir unsere Böden nachhaltiger bewirtschaften können.